Definition: Reservationsvereinbarung
Eine Reservationsvereinbarung ist eine Vereinbarung, der in der Deutschschweiz zwischen einem potenziellen Käufer und einem Verkäufer einer Immobilie abgeschlossen wird. Durch dieses Dokument sichert sich der Käufer das Recht, die Immobilie für eine bestimmte Zeit zu reservieren, während der Verkäufer zusichert, die Immobilie nicht an andere Interessenten zu verkaufen.
In der Regel wird bei Abschluss einer Reservationsvereinbarung eine Anzahlung geleistet, die bei einem späteren Kauf auf den Kaufpreis angerechnet wird. Die Vereinbarung enthält oft Details wie den Preis, die Dauer der Reservierung und weitere Bedingungen.
Wichtig zu wissen: Eine Reservationsvereinbarung ist eine gegenseitige Zusicherung, aber kein bindender Vertrag. Bindend wird eine Reservationsvereinbarung nur, wenn sie öffentlich beurkundet wird, was aber aufgrund der Kosten und des Aufwands selten gemacht wird.
Inhalt einer Reservationsvereinbarung
Eine Reservationsvereinbarung beinhaltet meistens bereits die wichtigsten Angaben, die auch im späteren Kaufvertrag enthalten sind. Dazu gehören die Identifikation der Parteien, d.h. die Namen und Adressen des Käufers und des Verkäufers, die Identifikation des Kaufobjekts mit der Grundstücksnummer, der Adresse, der Eigentumsform und der Beschreibung, der Kaufpreis, der Übergabetermin, Gewährleistungsausschlüsse sowie allfällige Grundlasten, Dienstbarkeiten oder Mietverträge.
Wozu dient eine Reservationsvereinbarung?
Eine Reservationsvereinbarung, obwohl nicht bindend, ist dennoch für die meisten Käufer und Verkäufer zentral im Verkaufsprozess. Sie zeigt dem Verkäufer das ernsthafte Interesse des Käufers und sorgt dafür, dass sich beide Parteien bereits über wesentliche Punkte des späteren Kaufvertrags verständigen. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich auch beim endgültigen Vertrag einig werden.
Reservationsvereinbarung widerrufen
Es ist grundsätzlich möglich, eine Reservationsvereinbarung zu widerrufen, solange der endgültige Kaufvertrag noch nicht unterschrieben wurde. Dabei gibt es jedoch einige Punkte zu beachten.
Erstens: Obwohl eine Reservationsvereinbarung nicht rechtlich bindend ist, gilt dennoch der Grundsatz von Treu und Glauben. Das bedeutet, wer den Vertrag in böser Absicht abschliesst – zum Beispiel ohne die ernsthafte Absicht, die Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen –, kann keinen Schadenersatz fordern. Gleichermassen gilt, dass jemand, der die Reservationsvereinbarung im Wissen um den Formmangel abschliesst, sich später nicht auf den Formmangel berufen kann.
Rücktritt einer Partei von der Reservationsvereinbarung
Falls eine Partei vom Kauf zurücktritt, muss in der Regel die Anzahlung erstattet werden. Tritt der Verkäufer zurück, hat der Käufer auf jeden Fall Anrecht auf die gesamte Anzahlung. Tritt hingegen der Käufer zurück, kann der Verkäufer in der Regel einen Teil der Anzahlung als Gegenleistung für entstandene Kosten behalten.
Eine Reservationsvereinbarung ist nicht bindend
Eine Reservationsvereinbarung ist in der Schweiz nicht bindend, da Immobiliengeschäfte immer eine öffentliche Beurkundung erfordern. Eine Reservationsvereinbarung ist also eigentlich ungültig, solange sie nicht öffentlich beurkundet wurde.
Obwohl Reservationsvereinbarungen eine gängige Praxis sind, fehlt ihnen ohne diese Beurkundung eigentlich die Rechtsverbindlichkeit. Man spricht hier von einem Formmangel, da der Vertrag die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten nicht erfüllt.
Wie Neho Verkäufer und Käufer bei der Reservationsvereinbarung unterstützt
Bei Neho gehört die Erstellung der Reservationsvereinbarung zu unserem Maklerservice dazu. Wir kümmern uns um die Koordination zwischen dem Käufer und Verkäufer und setzen die Reservationsvereinbarung gemäss den Wünschen der Parteien auf.
