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Reservationsvereinbarung – Was man als Eigentümer oder Käufer wissen muss

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 Minuten

Erfahren Sie alle wichtigen Informationen zur Reservationsvereinbarung, die man als Eigentümer oder Käufer wissen muss.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Reservationsvereinbarung ist eine gegenseitige Zusage zwischen dem Käufer und Verkäufer einer Immobilie. 
  • Eine Reservationsvereinbarung dient dazu, Vertrauen zwischen den Parteien zu schaffen. 
  • Eine Reservationsvereinbarung ist in der Schweiz nur bindend, wenn sie von einem Notar beglaubigt wird.

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Definition: Reservationsvereinbarung

Eine Reservationsvereinbarung ist eine Vereinbarung, der in der Deutschschweiz zwischen einem potenziellen Käufer und einem Verkäufer einer Immobilie abgeschlossen wird. Durch dieses Dokument sichert sich der Käufer das Recht, die Immobilie für eine bestimmte Zeit zu reservieren, während der Verkäufer zusichert, die Immobilie nicht an andere Interessenten zu verkaufen. 

In der Regel wird bei Abschluss einer Reservationsvereinbarung eine Anzahlung geleistet, die bei einem späteren Kauf auf den Kaufpreis angerechnet wird. Die Vereinbarung enthält oft Details wie den Preis, die Dauer der Reservierung und weitere Bedingungen. 

Wichtig zu wissen: Eine Reservationsvereinbarung ist eine gegenseitige Zusicherung, aber kein bindender Vertrag. Bindend wird eine Reservationsvereinbarung nur, wenn sie öffentlich beurkundet wird, was aber aufgrund der Kosten und des Aufwands selten gemacht wird. 

Inhalt einer Reservationsvereinbarung

Eine Reservationsvereinbarung beinhaltet meistens bereits die wichtigsten Angaben, die auch im späteren Kaufvertrag enthalten sind. Dazu gehören die Identifikation der Parteien, d.h. die Namen und Adressen des Käufers und des Verkäufers, die Identifikation des Kaufobjekts mit der Grundstücksnummer, der Adresse, der Eigentumsform und der Beschreibung, der Kaufpreis, der Übergabetermin, Gewährleistungsausschlüsse sowie allfällige Grundlasten, Dienstbarkeiten oder Mietverträge. 

Wozu dient eine Reservationsvereinbarung?

Eine Reservationsvereinbarung, obwohl nicht bindend, ist dennoch für die meisten Käufer und Verkäufer zentral im Verkaufsprozess. Sie zeigt dem Verkäufer das ernsthafte Interesse des Käufers und sorgt dafür, dass sich beide Parteien bereits über wesentliche Punkte des späteren Kaufvertrags verständigen. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich auch beim endgültigen Vertrag einig werden. 

Reservationsvereinbarung widerrufen

Es ist grundsätzlich möglich, eine Reservationsvereinbarung zu widerrufen, solange der endgültige Kaufvertrag noch nicht unterschrieben wurde. Dabei gibt es jedoch einige Punkte zu beachten. 

Erstens: Obwohl eine Reservationsvereinbarung nicht rechtlich bindend ist, gilt dennoch der Grundsatz von Treu und Glauben. Das bedeutet, wer den Vertrag in böser Absicht abschliesst – zum Beispiel ohne die ernsthafte Absicht, die Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen –, kann keinen Schadenersatz fordern. Gleichermassen gilt, dass jemand, der die Reservationsvereinbarung im Wissen um den Formmangel abschliesst, sich später nicht auf den Formmangel berufen kann. 

Rücktritt einer Partei von der Reservationsvereinbarung 

Falls eine Partei vom Kauf zurücktritt, muss in der Regel die Anzahlung erstattet werden. Tritt der Verkäufer zurück, hat der Käufer auf jeden Fall Anrecht auf die gesamte Anzahlung. Tritt hingegen der Käufer zurück, kann der Verkäufer in der Regel einen Teil der Anzahlung als Gegenleistung für entstandene Kosten behalten. 

Eine Reservationsvereinbarung ist nicht bindend

Eine Reservationsvereinbarung ist in der Schweiz nicht bindend, da Immobiliengeschäfte immer eine öffentliche Beurkundung erfordern. Eine Reservationsvereinbarung ist also eigentlich ungültig, solange sie nicht öffentlich beurkundet wurde.  

Obwohl Reservationsvereinbarungen eine gängige Praxis sind, fehlt ihnen ohne diese Beurkundung eigentlich die Rechtsverbindlichkeit. Man spricht hier von einem Formmangel, da der Vertrag die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten nicht erfüllt.

Wie Neho Verkäufer und Käufer bei der Reservationsvereinbarung unterstützt

Bei Neho gehört die Erstellung der Reservationsvereinbarung zu unserem Maklerservice dazu. Wir kümmern uns um die Koordination zwischen dem Käufer und Verkäufer und setzen die Reservationsvereinbarung gemäss den Wünschen der Parteien auf.

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Nein, eine Reservationsvereinbarung ist in der Schweiz nur dann rechtlich bindend, wenn sie öffentlich beurkundet wurde. Ohne eine notarielle Beglaubigung gilt sie als nicht rechtsverbindlich, da sie den gesetzlichen Formalitäten nicht entspricht.

Ja, es ist möglich, von einer Reservationsvereinbarung zurückzutreten. Sollte der Käufer zurücktreten, kann der Verkäufer jedoch einen Teil der geleisteten Anzahlung einbehalten, um entstandene Kosten zu decken. Wenn der Verkäufer zurücktritt, hat der Käufer Anspruch auf die gesamte Anzahlung.

Eine Reservationsvereinbarung sollte wesentliche Informationen wie die Identifikation der Parteien, die Beschreibung der Immobilie, den Kaufpreis, den Übergabetermin und mögliche Gewährleistungsausschlüsse enthalten. Diese Angaben ähneln oft denen im späteren Kaufvertrag.

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