Wer zahlt bei der Nutzniessung die Steuern?
Bei der Nutzniessung zahlt der Nutzniesser alle Steuern im Zusammenhang mit der Immobilie: die Vermögenssteuer auf den Wert der Immobilie, den Eigenmietwert bei nicht durchgängig vermieteten Immobilien sowie die Liegenschaftssteuer, falls der Kanton eine solche kennt.
Wer zahlt bei der Nutzniessung welche Kosten?
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Nutzniesser |
Eigentümer |
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Hypothekarzinsen |
Ausserordentliche Unterhaltskosten |
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Reguläre Unterhaltskosten |
Umbauten |
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Versicherungsprämien |
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Nebenkosten |
Schenkungssteuer und andere Steuern bei der Nutzniessung
Schenkungssteuer auf das Nutzniessungsrecht
Wird ein Nutzniessungsrecht ohne Gegenleistung übertragen, handelt es sich um eine Schenkung. Der Barwert (kapitalisierter Wert) der Nutzniessung unterliegt dabei der Schenkungssteuer, sofern die begünstigte Person aufgrund ihres Verwandtschaftsverhältnisses schenkungssteuerpflichtig ist. Das ist insbesondere bei Konkubinatspartnern ein häufiger Fall, da diese in vielen Kantonen wie Nichtverwandte behandelt werden.
Schenkungssteuer mit Nutzniessungsrecht reduzieren
Umgekehrt kann mit einem Nutzniessungsrecht die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer reduziert werden, wenn eine Liegenschaft an eine schenkungssteuerpflichtige Person übertragen werden soll. Wenn sich der Schenker ein Nutzniessungsrecht an der verschenkten Immobilie vorbehält, reduziert sich der Wert der Schenkung um den Barwert der Nutzniessung.
Was ist ein Nutzniessungsrecht
Die Nutzniessung erlaubt einer begünstigten Person, eine Sache zu nutzen, ohne der Eigentümer der Sache zu sein. Dieses Recht kann sich auf bewegliche Gegenstände, Immobilien, Rechte oder andere Vermögenswerte beziehen.
Ein Nutzniessungsrecht an einer Immobilie erlaubt es der begünstigten Person, die Immobilie zu bewohnen. Er darf die Immobilie auch vermieten und hat ein Anrecht auf die Mieteinnahmen.
Im Gegenzug trägt der Nutzniesser die Kosten für die Hypothek, den regulären Unterhalt und die Versicherungsprämien. Der Nutzniesser versteuert den Liegenschaftswert als Vermögen sowie den Eigenmietwert als Einkommen (Letzteres nur wenn die Liegenschaft unvermietet ist).
Der Eigentümer behält bei der Nutzniessung nur das Eigentum und die damit verbundenen Rechte. Insbesondere kann nur der Eigentümer die Immobilie verkaufen, verschenken oder mit einer Hypothek belasten.
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