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Nutzen und Schaden beim Hauskauf - Was muss man beachten?

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 Minuten

Wer trägt die Verantwortung für Schäden beim Immobilienkauf? Erfahren Sie, was der Begriff Nutzen und Schaden bedeutet, wie er sich auf Käufer und Verkäufer auswirkt und warum eine klare Regelung im Kaufvertrag unverzichtbar ist.

Das Wichtigste in Kürze
  • Geht aus dem Kaufvertrag nichts anderes hervor, tritt der Übergang von Nutzen und Schaden beim Hauskauf mit der Vertragsunterzeichnung ein (OR 185).
  • Ab diesem Zeitpunkt haftet der Käufer für zufällige Schäden an der Immobilie – auch dann, wenn er noch nicht im Grundbuch eingetragen ist oder keinen Schlüssel besitzt.
  • Es ist üblich, im Kaufvertrag einen späteren Zeitpunkt für den Übergang von Nutzen und Schaden festzuhalten, z. B. die Schlüsselübergabe.

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Hauskauf: Warum Nutzen und Schaden entscheidend ist

Bei einem Immobilienverkauf in der Schweiz gilt es zahlreiche rechtliche Feinheiten und Stolperfallen zu beachten. Besonders wichtig ist die Frage, wann beim Hauskauf Nutzen und Schaden auf den Käufer übergehen. In diesem Artikel erklären wir leicht verständlich:

  • Was der Begriff Nutzen und Schaden bedeutet
  • Wann Käufer oder Verkäufer für Schäden aufkommen müssen
  • Warum die genaue Regelung von Nutzen und Schaden im Kaufvertrag so wichtig ist
     

Definition: Was bedeutet der Übergang von Nutzen und Schaden beim Hauskauf?

Der Übergang von Nutzen und Schaden markiert im Schweizer Recht den Moment, in dem der Käufer nach dem Hauskauf die Vorteile, aber auch die Risiken der Immobilie trägt.

Konkret heisst das:

  • Nutzen: Alle Vorteile wie etwa Mieteinnahmen oder Erträge aus dem Grundstück.
  • Schaden: Das Risiko zufälliger Beschädigungen, beispielsweise durch Sturm, Hochwasser oder Vandalismus.

Wichtig zu beachten: Der Übergang von Nutzen und Schaden erfolgt unabhängig davon, ob der Käufer bereits im Grundbuch eingetragen ist oder Zugang zum Objekt hat. Ohne spezielle Regelung im Kaufvertrag gilt automatisch: Mit der Unterzeichnung übernimmt der Käufer sowohl Nutzen als auch Schaden.

 

Bedeutung von Nutzen und Schaden für Käufer und Verkäufer

Aus Sicht des Verkäufers: Sobald der Übergang von Nutzen und Schaden erfolgt, haftet er nicht länger für unvorhersehbare Schäden – auch wenn er noch der Eigentümer ist. Verkäufer bevorzugen daher einen frühen Übergang von Nutzen und Schaden. 

Aus Sicht des Käufers: Ab diesem Zeitpunkt muss er bzw. seine Versicherung für alle Schäden einstehen – unabhängig davon, ob der Käufer schon Zugang zur Immobilie hat. Käufer wollen deshalb den Übergang so spät wie möglich ansetzen.

 

Den Übergang von Nutzen und Schaden im Kaufvertrag regeln

Ohne klare Regelung greift das Gesetz: Nutzen und Schaden gehen mit der öffentlichen Beurkundung auf den Käufer über. Üblich und sinnvoll ist es jedoch, einen späteren Zeitpunkt zu vereinbaren, etwa:

  • beim Grundbucheintrag
  • bei der Schlüsselübergabe

Besonders wichtig wird diese Festlegung, wenn zwischen Vertragsunterzeichnung, Grundbucheintrag und Schlüsselübergabe mehrere Wochen liegen. 

 

Ablauf eines Hauskaufs

Ein Hauskauf umfasst mehrere Schritte. Der Grundbucheintrag erfolgt immer nach der Beurkundung, denn ein öffentlich beurkundeter Kaufvertrag ist Voraussetzung für eine Grundbuchanmeldung. Der Übergang von Nutzen und Schaden kann hingegen zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Beurkundung des Kaufvertrags erfolgen. Ohne vertragliche Vereinbarung tritt er mit der Beurkundung ein. 

1. Beurkundung des Kaufvertrags

Käufer und Verkäufer verpflichten sich gegenseitig: Der Käufer zur Zahlung, der Verkäufer zur Eigentumsübertragung.

2. Eintrag ins Grundbuch

Erst mit dem Grundbucheintrag geht das Eigentum auf den Käufer über.

3. Übergang von Nutzen und Schaden

Der Übergang von Nutzen und Schaden regelt, wer für Schäden durch Naturereignisse oder Dritte haftet.
 

Welcher Zeitpunkt für den Übergang von Nutzen und Schaden ist sinnvoll?

  • Mit Vertragsunterzeichnung: Gesetzlicher Standard, aber meist nur dann praktikabel, wenn das Objekt leersteht, unbebaut ist oder der Käufer es bereits nutzt.
  • Mit Schlüsselübergabe: In den meisten Fällen die beste Lösung, da der Käufer ab diesem Zeitpunkt auch die tatsächliche Kontrolle über die Immobilie hat.
     

Fazit: Den Übergabezeitpunkt bewusst festlegen

Unsere Empfehlung: Halten Sie im Kaufvertrag explizit fest, dass der Übergang von Nutzen und Schaden mit der Schlüsselübergabe erfolgt. So haftet stets die Partei, die auch tatsächlich über die Immobilie verfügen kann. Das schafft Klarheit, Fairness und Transparenz.

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Der Übergang von Nutzen und Schaden bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der Käufer sowohl die Vorteile (z. B. Mieteinnahmen) als auch die Risiken (z. B. Schäden durch Sturm oder Wasser) einer Immobilie trägt. Ohne besondere Regelung im Kaufvertrag tritt der Übergang von Nutzen und Schaden beim Hauskauf bereits mit der Vertragsunterzeichnung ein.

Geht der Nutzen und Schaden auf den Käufer über, muss er für zufällige Schäden an der Immobilie aufkommen – auch wenn er noch nicht im Grundbuch eingetragen ist oder die Schlüssel noch nicht erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, im Kaufvertrag den Zeitpunkt für den Übergang von Nutzen und Schaden beim Hauskauf klar festzulegen.

Am sinnvollsten ist es häufig, den Übergang von Nutzen und Schaden mit der Schlüsselübergabe festzulegen. Ab diesem Moment kann der Käufer die Immobilie tatsächlich nutzen, weshalb es auch logisch ist, dass er für mögliche Schäden haftet. So vermeiden beide Parteien unnötige Risiken beim Hauskauf.

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