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Notariatsgebühren im Kanton Zug

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 2 Minuten

Wie hoch sind die Notariatsgebühren im Kanton Zug? Alle Gebührentarife für Immobilientransaktionen, Errichtungen von Grundpfandrechten und Dienstbarkeiten, Begründungen von Stockwerkeigentum und weitere.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Notariatsgebühren bei einer Eigentumsübertragung betragen im Kanton Zug 720 Fr. pro Stunde, maximal aber 6000 Fr. 
  • Die Notariatsgebühren bemessen sich im Kanton Zug nach dem Zeitaufwand für die Beratung, die Kontrolle und den grundbuchlichen Vollzug des Geschäfts. 
  • Die Tarife für die Notariatsgebühren sind im Gesetz über den Gebührentarif des Kantons Zug geregelt. 

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Wie hoch sind die Notariatsgebühren im Kanton Zug? 

Grundsatz – Notariatsgebühren nach Zeitaufwand

Die Notariatsgebühr bemisst sich grundsätzlich nach dem Zeitaufwand für Beratung, Kontrolle und den grundbuchlichen Vollzug.
 

Der Stundensatz für die Notariatsgebühren beträgt: im Kanton Zug: 

  • 180 Franken pro Stunde
  • Es wird pro angebrochene Viertelstunde abgerechnet, d.h. 45 Franken pro 15 Minuten
     

Geschäfte mit besonderer Bedeutung 

Für bestimmte wichtige Geschäfte gilt ein Vielfaches, mit dem die nach Zeit berechnete Notariatsgebühr multipliziert wird: 

Geschäft

Faktor

Maximale Notariatsgebühren

Eigentumsübertragungen (z. B. Verkauf Haus/Wohnung)

× 4

bis 6000 CHF

Grundstücksteilungen/-vereinigungen

× 4

bis 17 000 CHF

Stockwerkeigentum begründen

× 4

bis 13 500 CHF

Baurecht begründen (selbständig/dauernd)

× 4

bis 7200 CHF

Pfanderrichtungen/-erhöhungen (z. B. Hypothek)

× 3

bis 4500 CHF

Vormerkung von Kauf-/Vorkaufs-/Rückkaufsrechten

× 3

bis 2700 CHF

Dienstbarkeit/Grundlast begründen

× 2

bis 3000 CHF

 

Beispielrechnung

Angenommen, ein Notar benötigt 2 Stunden (8 Viertelstunden) für die Beratung, Prüfung und den Vollzug eines Immobilienkaufs. 

  • Grundgebühr: 8 × 45 CHF = 360 CHF
  • Faktor 4 bei Eigentumsübertragung: 360 × 4 = 1440 CHF an Notariatsgebühren
  • Da diese 1440 CHF unter der Grenze von 6000 CHF liegt, wird der volle Betrag verrechnet.

Besonderheiten:

  • Wenn ein Geschäft mehrere der oben genannten Tätigkeiten umfasst, wird nur der höchste Faktor angewendet.
  • Obergrenzen gelten nur für den Teil der Notariatsgebühren, der innerhalb des Rahmens liegt. Was darüber hinausgeht, wird ohne Multiplikation nach Zeit abgerechnet.
  • Übrige Geschäfte (z. B. Umstrukturierungen oder bei steuerbefreiten gemeinnützigen Institutionen) werden ausschliesslich nach Zeitaufwand (§ 13) berechnet – ohne Faktor.

 

Wer schuldet die Notariatsgebühren im Kanton Zug

Wer die Notariatsgebühren zahlt, hängt im Kanton Zug von der Art des Rechtsgeschäfts ab: 

  • Bei Handänderungen (zum Beispiel beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung) teilen sich der Verkäufer und der Käufer die Notariatsgebühren je zur Hälfte. Eine andere Verteilung ist aber möglich, wenn das Gesetz oder der Vertrag etwas anderes vorsieht.
     
  • Bei Pfanderrichtungen (z. B. wenn eine Hypothek im Grundbuch eingetragen wird) zahlt die Pfandbestellerin bzw. der Pfandbesteller die Gebühr, das heisst die Person, die die Hypothek aufnimmt.
     
  • In allen anderen Fällen ist diejenige Person gebührenpflichtig, in deren Auftrag und Namen die Dienstleistung erbracht wird oder die die Grundbucheinrichtung nutzt (also z. B. eine Dienstbarkeit oder ein Baurecht eintragen lässt).
     

Solidarhaftung bei den Notariatsgebühren im Kanton Zug

Im Kanton Zug haften alle Beteiligten solidarisch für die Gebühren. Das bedeutet, dass das Notariat die gesamte Gebühr bei jeder gebührenpflichtigen Personen einfordern kann. 

Falls eine Partei gesetzlich von der Gebührenpflicht befreit ist, muss die andere Partei trotz anderslautender Abmachung ihren Anteil vollständig übernehmen – es sei denn, auch sie ist befreit.

 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Die Notariatsgebühren im Kanton Zug richten sich in der Regel nach dem Zeitaufwand für Beratung, Kontrolle und den grundbuchlichen Vollzug. Der Tarif beträgt 180 Franken pro Stunde, abgerechnet wird pro angefangene Viertelstunde. Für bestimmte Geschäfte wie eine Eigentumsübertragung wird dieser Betrag mit einem Faktor multipliziert – in diesem Fall mit Faktor 4, maximal jedoch 6000 Franken. Die genauen Regelungen sind im Gebührentarifgesetz des Kantons Zug festgelegt.

Bei Handänderungen, also z. B. dem Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung, teilen sich im Kanton Zug in der Regel Käufer und Verkäufer die Notariatsgebühren je zur Hälfte. Eine andere Aufteilung ist möglich, sofern sie vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Unabhängig davon haften alle Beteiligten solidarisch für die Zahlung.

Die Notariatsgebühren bei einer Eigentumsübertragung betragen im Kanton Zug 720 Fr. pro Stunde, maximal aber 6000 Fr. 

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