Die Notariatsgebühren im Kanton Wallis
Der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung ist mit Notariatsgebühren verbunden, da jede Immobilientransaktion durch einen Notar öffentlich beurkundet werden muss. Damit entstehen verschiedene Kosten, die im Kanton Wallis – sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde – ausschliesslich vom Käufer getragen werden. Im Gegenzug ist es allerdings auch der Käufer, der den Notar auswählt.
Die Höhe der Gebühren unterscheidet sich je nach Kanton. Während einige Kantone feste, nach dem Kaufpreis gestaffelte Sätze vorschreiben, können Notare in anderen Kantonen ihre Honorare frei festlegen. In diesem Fall ist es für Käufer besonders sinnvoll, sich zu informieren und verschiedene Notare miteinander zu vergleichen.
Wie werden die Notariatsgebühren im Kanton Wallis berechnet?
Nachdem nun klar ist, warum Sie Notariatsgebühren zahlen müssen, bleibt die Frage, wie diese berechnet werden. Denn die Gebühren dienen nicht nur der Entlohnung des Notars. Zunächst muss zwischen zwei Vorgängen unterschieden werden, die eine Immobilientransaktion begleiten: dem Kaufvertrag und der Errichtung des Schuldbriefs.
Notariatsgebühren für den Kaufvertrag im Wallis
Die gesamten Gebühren beim Notar belaufen sich auf ungefähr 2,5 % des Kaufpreises der Immobilie. Diese teilen sich in drei Posten auf: Handänderungssteuer, Eintragung ins Grundbuch sowie Honorare des Notars (einschliesslich allfälliger Auslagen). Im Einzelnen:
- 1–1,5 % des Kaufpreises für die Handänderungssteuer, progressiv nach Wert der Liegenschaft
- ca. 0,2 % für die Eintragung ins Grundbuch; der Tarif wird von den Gemeinden festgelegt
- zwischen 0,5 % und 0,7 % als Vergütung für den Notar
Wichtig ist hier zu betonen, dass der Notar die Handänderungssteuer lediglich einzieht und den Betrag direkt an den Kanton Wallis weiterleitet.
Notariatsgebühren für den Schuldbrief im Wallis
Falls Sie zur Finanzierung Ihres Immobilienkaufs eine Hypothek aufnehmen, erstellt der Notar zusätzlich einen Schuldbrief. Dabei handelt es sich um ein vom Grundbuch ausgestelltes Wertpapier, das die Bank als Sicherheit verlangt, bevor sie die Hypothekarsumme auszahlt.
Die damit verbundenen Kosten liegen im Kanton Wallis bei rund 2,5 % der Hypothekarsumme und kommen zu den oben genannten Notariatsgebühren für den Kaufvertrag hinzu.
Gebührentabelle für Notariatsgebühren im Wallis
Kaufvertrag über eine Immobilie
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Wert der Immobilie |
Gebühr |
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bis CHF 5'000 |
CHF 200 |
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von CHF 5'000 bis CHF 200'000 |
5 ‰ |
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von CHF 200'000 bis CHF 500'000 |
4 ‰ |
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von CHF 500'000 bis CHF 1'000'000 |
3 ‰ |
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von CHF 1'000'000 bis CHF 10'000'000 |
2 ‰ |
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über CHF 10'000'000 |
1 ‰ |
Errichtung von Grundpfandrechten
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Hypothekarsumme |
Gebühr |
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bis CHF 10'000 |
CHF 200 |
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von CHF 10'001 bis CHF 100'000 |
zusätzlich 5 ‰ |
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von CHF 100'001 bis CHF 200'000 |
zusätzlich 4 ‰ |
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von CHF 200'001 bis CHF 500'000 |
zusätzlich 3 ‰ |
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von CHF 500'001 bis CHF 1'000'000 |
zusätzlich 2 ‰ |
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über CHF 1'000'000 |
zusätzlich 1 ‰ |
Fazit
Unabhängig von Ihrem Budget sollten Sie die Notariatsgebühren als zusätzliche Kosten unbedingt berücksichtigen. Andernfalls riskieren Sie, am Ende mit unangenehmen Überraschungen konfrontiert zu werden.
