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Notariatsgebühren im Kanton Wallis

Von Bastien Liebgott
Lesezeit: 2 Minuten

Die Notariatsgebühren betragen im Kanton Wallis etwa 2.5 % des Kaufpreises. Gebührentabelle, Berechnung und Zusammensetzung der Notariatsgebühren.

Das Wichtigste in Kürze
  1. Notariatsgebühren im Wallis sind Käuferkosten – Sie umfassen Steuern, Grundbucheintragung und Notarhonorar und betragen rund 2,5 % des Kaufpreises.

  2. Schuldbriefe verursachen zusätzliche Kosten – Bei Hypotheken fallen im Kanton Wallis nochmals rund 2,5 % der Darlehenssumme an Notariatsgebühren an.

  3. Gebühren variieren nach Wert – Eine gestaffelte Gebührentabelle regelt die Kosten sowohl für Kaufverträge als auch für Grundpfandrechte, wodurch höhere Immobilienwerte prozentual günstiger belastet werden.

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Die Notariatsgebühren im Kanton Wallis

Der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung ist mit Notariatsgebühren verbunden, da jede Immobilien­transaktion durch einen Notar öffentlich beurkundet werden muss. Damit entstehen verschiedene Kosten, die im Kanton Wallis – sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde – ausschliesslich vom Käufer getragen werden. Im Gegenzug ist es allerdings auch der Käufer, der den Notar auswählt. 

Die Höhe der Gebühren unterscheidet sich je nach Kanton. Während einige Kantone feste, nach dem Kaufpreis gestaffelte Sätze vorschreiben, können Notare in anderen Kantonen ihre Honorare frei festlegen. In diesem Fall ist es für Käufer besonders sinnvoll, sich zu informieren und verschiedene Notare miteinander zu vergleichen.

 

Wie werden die Notariatsgebühren im Kanton Wallis berechnet?

Nachdem nun klar ist, warum Sie Notariatsgebühren zahlen müssen, bleibt die Frage, wie diese berechnet werden. Denn die Gebühren dienen nicht nur der Entlohnung des Notars. Zunächst muss zwischen zwei Vorgängen unterschieden werden, die eine Immobilientransaktion begleiten: dem Kaufvertrag und der Errichtung des Schuldbriefs. 

Notariatsgebühren für den Kaufvertrag im Wallis

Die gesamten Gebühren beim Notar belaufen sich auf ungefähr 2,5 % des Kaufpreises der Immobilie. Diese teilen sich in drei Posten auf: Handänderungssteuer, Eintragung ins Grundbuch sowie Honorare des Notars (einschliesslich allfälliger Auslagen). Im Einzelnen:

  • 1–1,5 % des Kaufpreises für die Handänderungssteuer, progressiv nach Wert der Liegenschaft
  • ca. 0,2 % für die Eintragung ins Grundbuch; der Tarif wird von den Gemeinden festgelegt 
  • zwischen 0,5 % und 0,7 % als Vergütung für den Notar

Wichtig ist hier zu betonen, dass der Notar die Handänderungssteuer lediglich einzieht und den Betrag direkt an den Kanton Wallis weiterleitet.

Notariatsgebühren für den Schuldbrief im Wallis

Falls Sie zur Finanzierung Ihres Immobilienkaufs eine Hypothek aufnehmen, erstellt der Notar zusätzlich einen Schuldbrief. Dabei handelt es sich um ein vom Grundbuch ausgestelltes Wertpapier, das die Bank als Sicherheit verlangt, bevor sie die Hypothekarsumme auszahlt.

Die damit verbundenen Kosten liegen im Kanton Wallis bei rund 2,5 % der Hypothekarsumme und kommen zu den oben genannten Notariatsgebühren für den Kaufvertrag hinzu. 

 

Gebührentabelle für Notariatsgebühren im Wallis

Kaufvertrag über eine Immobilie

Wert der Immobilie

Gebühr

bis CHF 5'000

CHF 200

von CHF 5'000 bis CHF 200'000

5 ‰

von CHF 200'000 bis CHF 500'000

4 ‰

von CHF 500'000 bis CHF 1'000'000

3 ‰

von CHF 1'000'000 bis CHF 10'000'000

2 ‰

über CHF 10'000'000

1 ‰

 

Errichtung von Grundpfandrechten

Hypothekarsumme

Gebühr

bis CHF 10'000

CHF 200

von CHF 10'001 bis CHF 100'000

zusätzlich 5 ‰

von CHF 100'001 bis CHF 200'000

zusätzlich 4 ‰

von CHF 200'001 bis CHF 500'000

zusätzlich 3 ‰

von CHF 500'001 bis CHF 1'000'000

zusätzlich 2 ‰

über CHF 1'000'000

zusätzlich 1 ‰


 

Fazit

Unabhängig von Ihrem Budget sollten Sie die Notariatsgebühren als zusätzliche Kosten unbedingt berücksichtigen. Andernfalls riskieren Sie, am Ende mit unangenehmen Überraschungen konfrontiert zu werden.

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Bastien Liebgott
Bastien Liebgott
Digital Manager

Nach seinem Abschluss in Informatik und einem Master in Webmarketing hat Bastien mehrere Jahre Erfahrung bei einer Webagentur als Content-Manager gesammelt. Er schloss sich dem Marketing-Team an, um die Website von Neho zu optimieren und die Sichtbarkeit der Agentur auf den Suchmaschinen zu verbessern.

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Häufige Fragen

Im Kanton Wallis werden die Notariatsgebühren in der Regel vollständig vom Käufer getragen, sofern keine abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Dafür hat der Käufer das Recht, den Notar selbst auszuwählen.

Die Gebühren belaufen sich auf rund 2,5 % des Kaufpreises. Sie setzen sich zusammen aus der Handänderungssteuer (1–1,5 %), der Grundbucheintragung (ca. 0,2 %) und dem Honorar des Notars (0,5–0,7 %).

Ja. Wird ein Schuldbrief zur Absicherung einer Hypothek erstellt, entstehen weitere Kosten von etwa 2,5 % der Hypothekarsumme. Diese kommen zusätzlich zu den Gebühren für den Kaufvertrag hinzu.

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