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Notariatsgebühren im Kanton Uri

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 Minuten

Welche Notariatsgebühren fallen im Kanton Uri beim Kauf, Verkauf oder bei der Belehnung von Immobilien an? Wir erklären die Tarife, Zusatzkosten und geben konkrete Beispiele.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Notariatsgebühren im Kanton Uri betragen je nach Immobilienwert zwischen 3 ‰ und 2 ‰, mindestens jedoch CHF 500.

  • Beim Eintrag von Grundpfandrechten fallen Gebühren von 2,5 ‰ bis 1,5 ‰ an, abhängig von der Pfandsumme.

  • Für Immobiliengeschäfte ohne Gegenstandswert gelten pauschale Gebühren ab CHF 500 bis CHF 1’500.

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Wer im Kanton Uri eine Immobilie kauft oder verkauft, mit einem Pfandrecht belastet oder in eine andere Form von Eigentum umwandelt, kommt um den Gang zum Notariat nicht herum. Für die Dienstleistungen der Notare fallen Notariatsgebühren an.. Doch wie hoch sind diese? Und woraus setzen sie sich zusammen?

In diesem Beitrag zeigen wir, welche Notariatsgebühren im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften im Kanton Uri anfallen, basierend auf dem offiziellen Tarif des Urner Anwalts- und Notarenverbands. 

 

1. Was macht der Notar bei Immobiliengeschäften?

Die Urner Notarinnen und Notare übernehmen bei Immobilientransaktionen eine zentrale Rolle. Sie sind nicht nur Urkundspersonen, sondern koordinieren auch die gesamte rechtliche Abwicklung. Typische Aufgaben sind:

  • Beurkundung von Kauf-, Tausch- oder Schenkungsverträgen
  • Errichtung oder Löschung von Grundpfandrechten
  • Begründung oder Aufhebung von Stockwerkeigentum
  • Beurkundung von Dienstbarkeiten (z. B. Wegrechte, Wohnrechte)
  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Grundbuchanmeldungen und Vollzugsleistungen
  • Abwicklung der Kaufpreiszahlung über Klientengelderkonten
  • Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer

All diese Leistungen unterliegen den Notariatsgebühren. Die Höhe richtet sich nach dem Wert des Geschäfts, dem Aufwand und weiteren Faktoren wie Reisespesen oder Auslagen.

 

2. Notariatsgebühren für Immobiliengeschäfte im Kanton Uri

Kauf, Tausch, Schenkung (Tarif A)

Die Grundlage für die Notariatsgebühren bei einer Veräusserung bildet der Wert der Immobilie (sogenannter Gegenstandswert). Der Tarif für die Notariatsgebühren ist im Kanton Uri nach Wert abgestuft: 

Gegenstandswert

Notariatsgebühren

Mindestgebühr

bis CHF 250'000

3 ‰

CHF 500

bis CHF 1'000'000

2,5 ‰

CHF 750

über CHF 1'000'000

2 ‰

CHF 2'500

über CHF 5'000'000

nach Vereinbarung

mind. CHF 10'000

Beispiel:

Bei einem Hausverkauf im Wert von CHF 800'000 ergeben sich im Kanton Uri Notariatsgebühren von 2,5 ‰ → CHF 2'000.

Hypotheken und Grundpfandrechte (Tarif B)

Wird ein Grundpfandrecht errichtet, richten sich die Notariatsgebühren im Kanton Uri nach dem Gegenstandswert, d.h. der Pfandsumme: 

Gegenstandswert

Gebührensatz

Mindestgebühr

bis CHF 250'000

2,5 ‰

CHF 350

bis CHF 1'000'000

2 ‰

CHF 625

über CHF 1'000'000

1,5 ‰

CHF 2'000

über CHF 5'000'000

nach Vereinbarung

mind. CHF 7'500

Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten, Miteigentum (Tarif C)

Für Immobiliengeschäfte, bei denen der Wert nicht im Vertrag genannt wird, gelten im Kanton Uri pauschale Notariatsgebühren: 

  • Begründung von Stockwerkeigentum: CHF 300 je Einheit, mindestens CHF 1’500
  • Begründung und Aufhebung von Miteigentum: CHF 500
  • Errichtung einer Dienstbarkeiten: CHF 500
  • Löschung von Stockwerkeigentum: CHF 500

 

3. Ergänzungsgebühren: Wenn der Aufwand grösser ist

In der Grundgebühr ist eine Stunde Vorbereitung enthalten. Jeder zusätzliche Aufwand, z. B. bei komplexen Verträgen, mehreren Vertragsparteien oder der Abwicklung in einer Fremdsprache, wird zusätzlich verrechnet:

  • Stundenansatz: CHF 250 bis CHF 350
  • Auch Beurkundungen ausserhalb des Notariats (z. B. im Altersheim oder bei einem auswärtigen Termin) erhöhen die Notariatsgebühren entsprechend dem Zeitaufwand.

 

4. Vollzugsgebühren: Der Weg ins Grundbuch

Nach der Beurkundung sorgt das Notariat auch für den Vollzug der Transaktion – und erhebt dafür gesonderte Notariatsgebühren:

Leistung

Notariatsgebühren

Beglaubigte Kopien

CHF 25 plus CHF 3/Seite

Einholen von amtlichen Bewilligungen

iCHF 100

Grundbuchanmeldung

CHF 100

Bereinigung von alten Rechten (z. B. Dienstbarkeiten)

nach Zeitaufwand (CHF 250 bis CHF 350/h)

Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer (via Treuhandkonto)

CHF 100 (Standard)

Kaufpreisabwicklung über Notar-Treuhandkonto

nach Zeitaufwand

 

5. Auslagen und Nebenkosten

Neben den Notariatsgebühren dürfen Notarinnen und Notare im Kanton Uri Auslagen verrechnen, z. B.:

  • Porto, Telefon, Kopien (CHF 0.50/Kopie)
  • Gebühren für juristische Datenbanken
  • Reisespesen: CHF 0.70/km oder ÖV 1. Klasse
     

Alternativ kann pauschal 3 % der Gesamtkosten als Auslagenersatz angesetzt werden.

 

6. Weitere Hinweise zu den Notariatsgebühren im Kanton Uri

  • Wird ein Vertrag vorbereitet, aber nicht unterzeichnet, sind im Kanton Uri mindestens die halbe Notariatsgebühren geschuldet.
  • Bei sehr hohen Gegenstandswerten kann eine individuelle Vereinbarung getroffen werden.
  • Die maximale Grundgebühr beträgt CHF 30’000.
  • In Härtefällen können die Notariatsgebühren im Kanton Uri reduziert werden.

 

Fazit: Was kostet eine Immobilientransaktion beim Notar in Uri?

Für den typischen Immobilienverkauf von CHF 1 Mio. bewegen sich die Notariatsgebühren im Kanton Uri (ohne Auslagen) meist im Bereich von CHF 2’000 bis CHF 2'500, bei komplexeren Geschäften auch mehr. Ein Gespräch mit dem Notariat lohnt sich in jedem Fall. Viele Notarinnen und Notare bieten auf Anfrage Kostenschätzungen – so bleibt auch die finanzielle Seite des Immobilienkaufs unter Kontrolle.

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Die Gebühren richten sich nach dem Wert der Immobilie. Bei einem Kaufpreis bis CHF 250'000 beträgt die Gebühr 3 ‰ (mindestens CHF 500), bis CHF 1 Mio. 2,5 ‰ (mindestens CHF 750) und über CHF 1 Mio. 2 ‰ (mindestens CHF 2'500). Bei sehr hohen Beträgen erfolgt die Abrechnung nach Vereinbarung, mindestens jedoch CHF 10’000.

Ja. Bei erhöhtem Aufwand – etwa bei komplexen Verträgen oder Terminen ausserhalb des Notariats – können Ergänzungsgebühren (CHF 250–350 pro Stunde) anfallen. Zudem kommen Auslagen wie Porto, Kopien, Reisespesen oder Datenbankgebühren hinzu. Alternativ können pauschal 3 % der Gesamtkosten als Auslagenersatz verrechnet werden.

In bestimmten Fällen ja. Bei sehr hohen Gegenstandswerten (z. B. über CHF 5 Mio.) oder komplexen Transaktionen kann eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden. Zudem besteht in Härtefällen die Möglichkeit, eine Reduktion der Notariatsgebühren zu beantragen. 

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