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Notariatsgebühren im Kanton Solothurn bei Immobilientransaktionen

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 4 Minuten

Notariatsgebühren im Kanton Solothurn einfach erklärt: Erfahren Sie, welche Kosten bei Immobiliengeschäften anfallen, wie sie berechnet werden und welche zusätzlichen Kosten anfallen können.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Notariatsgebühren bei einem Verkauf, Tausch oder einer Schenkung betragen im Kanton Solothurn zwischen CHF 100 und CHF 10'000.

  • Innerhalb des Gebührenrahmens werden die Notariatsgebühren im Kanton Solothurn nach Aufwand und wirtschaftlicher Bedeutung des Geschäfts berechnet. 

  • Zusätzlich zu den Notariatsgebühren können im Kanton Solothurn Kosten für Kopien, Porto oder Veröffentlichungen verrechnet werden. 

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Ob Kaufvertrag, Grundbucheintrag oder Stockwerkeigentum – bei Immobilientransaktionen im Kanton Solothurn führt kein Weg an der Amtsschreiberei vorbei. Doch welche Gebühren fallen dabei genau an? Wie setzen sich diese zusammen, und welche zusätzlichen Kosten sind möglich? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Notariatsgebühren im Kanton Solothurn und hilft Eigentümern und Kaufinteressenten, ihre Kosten realistisch einzuschätzen.

 

Wann werden im Kanton Solothurn Notariatsgebühren fällig?

Notariatsgebühren fallen im Kanton Solothurn immer dann an, wenn ein Geschäft eine öffentliche Beurkundung erfordert oder ein Eintrag im Grundbuch vorgenommen werden muss. Im Immobilienbereich fallen im Kanton Solothurn unter anderem in den folgenden Fällen Notariatsgebühren an: 

  • Kauf, Tausch oder Schenkung einer Liegenschaft
  • Begründung oder Aufhebung von Miteigentum
  • Errichtung oder Änderung von Stockwerkeigentum
  • Eintragung oder Löschung von Dienstbarkeiten und Grundlasten
  • Begründung, Änderung oder Löschung eines Grundpfandrechtes
  • Parzellierungen und Baulandumlegungen
  • Vorverträge

Diese Geschäfte werden im Kanton Solothurn durch die Amtschreiberinnen und Amtschreiber beurkundet. Die dabei entstehenden Notariatsgebühren sind im kantonalen Gebührentarif geregelt – und zwar in Form von Bandbreiten. Das bedeutet: Für jede Art von Geschäft ist ein Mindest- und ein Höchstbetrag definiert. 

 

Wie werden die Notariatsgebühren im Kanton Solothurn berechnet?

Die Notariatsgebühren sind im Kanton Solothurn als Preisspannen angegeben. Der effektive Betrag hängt von mehreren Faktoren ab. Der Gebührentarif des Kantons Solothurn nennt insbesondere:

  • den Zeit- und Arbeitsaufwand für das Notariat
  • die Bedeutung des Geschäfts
  • das wirtschaftliche Interesse der Parteien
  • die Leistungsfähigkeit der gebührenpflichtigen Person

Für besonders aufwändige, langwierige oder vermögensintensive Fälle können die Notariatsgebühren bis zum 1,5-fachen des Maximalwerts erhöht werden. Das kann etwa bei komplexen Erbteilungen mit Liegenschaften oder Parzellierungen von grossen Grundstücken der Fall sein.

 

Notariatsgebühren für Immobiliengeschäfte im Kanton Solothurn

Nachfolgend einige der wichtigsten Leistungen und ihre gebührenrechtlichen Rahmen im Überblick:

Geschäft

Gebührenspanne (CHF)

Kauf-, Tausch- oder Schenkungsvertrag

100 – 10'000

Errichtung von Stockwerkeigentum

1'000 – 15'000

Begründung eines Grundpfandrechts (in separater Urkunde)

20 – 10'000

Begründung oder Änderung einer Dienstbarkeit, Grundlast oder eines vormerkbaren Rechts

100 – 10'000

Parzellierung oder Vereinigung von Grundstücken

100 – 10'000

Baulandumlegung

1'000 – 35'000

Vorvertrag zu einem Immobiliengeschäft

100 – 10'000

Kontrolle oder Errichtung eines Eintragungsausweises für das Grundbuch

80 – 1'500

 

Zusätzliche Kosten: Auslagen und Verwaltungsaufwand

Neben den eigentlichen Notariatsgebühren können im Kanton Solothurn sogenannte Auslagen erhoben werden. Darunter fallen etwa:

  • Porto- und Telefongebühren
  • Publikations- und Inseratskosten
  • Kosten für externe Gutachten
  • Entschädigungen für Verrichtungen ausserhalb des Kantons
  • Kosten für Kopien und Datenträger

Beispielhafte Zusatzkosten laut Tarif:

  • Kopie A4: CHF 0.50
  • Kopie A3: CHF 0.70
  • CD-ROM mit amtlichen Daten: CHF 10
  • Grundbuchauszug via Terravis (erweitert): CHF 5

Nicht als Auslagen gelten hingegen die Löhne des Verwaltungspersonals oder die Reisespesen innerhalb des Kantons Solothurn.

 

Wer zahlt die Notariatsgebühren im Kanton Solothurn? 

Im Kanton Solothurn haften beide Parteien solidarisch für die Notariatsgebühren. Das bedeutet, dass die kantonale Stelle die vollständigen Notariatsgebühren bei jeder Partei einfordern kann, wenn die andere Partei nicht zahlt oder zahlungsunfähig ist. 

 

Zahlungsbedingungen: Vorschüsse, Fälligkeit und Mahngebühren

In der Praxis verlangen die Amtsschreibereien oft einen Vorschuss, bevor sie tätig werden. Wird dieser nicht fristgerecht bezahlt, kann das Geschäft abgelehnt oder sistiert werden. Nach Rechnungsstellung sind die Notariatsgebühren innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.

Kommt es zu einem Zahlungsverzug, gilt Folgendes:

  • Verzugszins analog zum kantonalen Steuerzins (nur bei Beträgen über CHF 20)
  • Mahngebühr ab der zweiten Mahnung: CHF 50
  • Bei Nichtzahlung können die Forderungen gerichtlich vollstreckt werden.
     

Zahlungserleichterungen und Erlassmöglichkeiten

Sollte die Bezahlung einer Gebühr mit einer erheblichen finanziellen Härte verbunden sein – etwa bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder einem Unglücksfall – besteht die Möglichkeit einer Zahlungserleichterung:

  • Ratenzahlung oder Stundung bis zu zwei Jahre
  • Gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistung (z. B. Bürgschaft)

Bei besonders belastenden Verhältnissen kann sogar ein vollständiger oder teilweiser Erlass der Notariatsgebühren beantragt werden. Dies ist allerdings nur bei Beträgen bis maximal CHF 1'500 möglich .

 

Fazit: Planung zahlt sich aus

Die Notariatsgebühren für Immobiliengeschäfte im Kanton Solothurn sind gesetzlich geregelt. Je nach Art, Umfang und Komplexität des Geschäfts kann der finanzielle Aufwand sehr unterschiedlich ausfallen. 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Die Notariatsgebühren werden im Kanton Solothurn in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Es haften aber immer beide Parteien solidarisch für den gesamten Betrag. 

Nein, die Notariatsgebühren sind im kantonalen Gebührentarif geregelt und unterliegen festgelegten Bandbreiten. Innerhalb dieser Spannen entscheidet das Notariat auf Basis von Kriterien wie Aufwand, wirtschaftlichem Interesse und finanzieller Leistungsfähigkeit. Ein direktes „Verhandeln“ ist nicht vorgesehen – es kann sich jedoch lohnen, im Vorfeld eine grobe Kostenschätzung einzuholen.

Neben den eigentlichen Notariatsgebühren können im Kanton Solothurn Auslagen wie Porto, Kopien, Publikationskosten oder externe Gutachten berechnet werden. Auch Verwaltungsaufwand ausserhalb des Standardprozesses (z. B. Termine ausserhalb des Amtsorts) kann zu zusätzlichen Kosten führen. Diese sind im Gebührentarif separat ausgewiesen und werden auf der Schlussrechnung aufgeführt.

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