Ob Kaufvertrag, Grundbucheintrag oder Stockwerkeigentum – bei Immobilientransaktionen im Kanton Solothurn führt kein Weg an der Amtsschreiberei vorbei. Doch welche Gebühren fallen dabei genau an? Wie setzen sich diese zusammen, und welche zusätzlichen Kosten sind möglich? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Notariatsgebühren im Kanton Solothurn und hilft Eigentümern und Kaufinteressenten, ihre Kosten realistisch einzuschätzen.
Wann werden im Kanton Solothurn Notariatsgebühren fällig?
Notariatsgebühren fallen im Kanton Solothurn immer dann an, wenn ein Geschäft eine öffentliche Beurkundung erfordert oder ein Eintrag im Grundbuch vorgenommen werden muss. Im Immobilienbereich fallen im Kanton Solothurn unter anderem in den folgenden Fällen Notariatsgebühren an:
- Kauf, Tausch oder Schenkung einer Liegenschaft
- Begründung oder Aufhebung von Miteigentum
- Errichtung oder Änderung von Stockwerkeigentum
- Eintragung oder Löschung von Dienstbarkeiten und Grundlasten
- Begründung, Änderung oder Löschung eines Grundpfandrechtes
- Parzellierungen und Baulandumlegungen
- Vorverträge
Diese Geschäfte werden im Kanton Solothurn durch die Amtschreiberinnen und Amtschreiber beurkundet. Die dabei entstehenden Notariatsgebühren sind im kantonalen Gebührentarif geregelt – und zwar in Form von Bandbreiten. Das bedeutet: Für jede Art von Geschäft ist ein Mindest- und ein Höchstbetrag definiert.
Wie werden die Notariatsgebühren im Kanton Solothurn berechnet?
Die Notariatsgebühren sind im Kanton Solothurn als Preisspannen angegeben. Der effektive Betrag hängt von mehreren Faktoren ab. Der Gebührentarif des Kantons Solothurn nennt insbesondere:
- den Zeit- und Arbeitsaufwand für das Notariat
- die Bedeutung des Geschäfts
- das wirtschaftliche Interesse der Parteien
- die Leistungsfähigkeit der gebührenpflichtigen Person
Für besonders aufwändige, langwierige oder vermögensintensive Fälle können die Notariatsgebühren bis zum 1,5-fachen des Maximalwerts erhöht werden. Das kann etwa bei komplexen Erbteilungen mit Liegenschaften oder Parzellierungen von grossen Grundstücken der Fall sein.
Notariatsgebühren für Immobiliengeschäfte im Kanton Solothurn
Nachfolgend einige der wichtigsten Leistungen und ihre gebührenrechtlichen Rahmen im Überblick:
|
Geschäft |
Gebührenspanne (CHF) |
|---|---|
|
Kauf-, Tausch- oder Schenkungsvertrag |
100 – 10'000 |
|
Errichtung von Stockwerkeigentum |
1'000 – 15'000 |
|
Begründung eines Grundpfandrechts (in separater Urkunde) |
20 – 10'000 |
|
Begründung oder Änderung einer Dienstbarkeit, Grundlast oder eines vormerkbaren Rechts |
100 – 10'000 |
|
Parzellierung oder Vereinigung von Grundstücken |
100 – 10'000 |
|
Baulandumlegung |
1'000 – 35'000 |
|
Vorvertrag zu einem Immobiliengeschäft |
100 – 10'000 |
|
Kontrolle oder Errichtung eines Eintragungsausweises für das Grundbuch |
80 – 1'500 |
Zusätzliche Kosten: Auslagen und Verwaltungsaufwand
Neben den eigentlichen Notariatsgebühren können im Kanton Solothurn sogenannte Auslagen erhoben werden. Darunter fallen etwa:
- Porto- und Telefongebühren
- Publikations- und Inseratskosten
- Kosten für externe Gutachten
- Entschädigungen für Verrichtungen ausserhalb des Kantons
- Kosten für Kopien und Datenträger
Beispielhafte Zusatzkosten laut Tarif:
- Kopie A4: CHF 0.50
- Kopie A3: CHF 0.70
- CD-ROM mit amtlichen Daten: CHF 10
- Grundbuchauszug via Terravis (erweitert): CHF 5
Nicht als Auslagen gelten hingegen die Löhne des Verwaltungspersonals oder die Reisespesen innerhalb des Kantons Solothurn.
Wer zahlt die Notariatsgebühren im Kanton Solothurn?
Im Kanton Solothurn haften beide Parteien solidarisch für die Notariatsgebühren. Das bedeutet, dass die kantonale Stelle die vollständigen Notariatsgebühren bei jeder Partei einfordern kann, wenn die andere Partei nicht zahlt oder zahlungsunfähig ist.
Zahlungsbedingungen: Vorschüsse, Fälligkeit und Mahngebühren
In der Praxis verlangen die Amtsschreibereien oft einen Vorschuss, bevor sie tätig werden. Wird dieser nicht fristgerecht bezahlt, kann das Geschäft abgelehnt oder sistiert werden. Nach Rechnungsstellung sind die Notariatsgebühren innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
Kommt es zu einem Zahlungsverzug, gilt Folgendes:
- Verzugszins analog zum kantonalen Steuerzins (nur bei Beträgen über CHF 20)
- Mahngebühr ab der zweiten Mahnung: CHF 50
- Bei Nichtzahlung können die Forderungen gerichtlich vollstreckt werden.
Zahlungserleichterungen und Erlassmöglichkeiten
Sollte die Bezahlung einer Gebühr mit einer erheblichen finanziellen Härte verbunden sein – etwa bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder einem Unglücksfall – besteht die Möglichkeit einer Zahlungserleichterung:
- Ratenzahlung oder Stundung bis zu zwei Jahre
- Gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistung (z. B. Bürgschaft)
Bei besonders belastenden Verhältnissen kann sogar ein vollständiger oder teilweiser Erlass der Notariatsgebühren beantragt werden. Dies ist allerdings nur bei Beträgen bis maximal CHF 1'500 möglich .
Fazit: Planung zahlt sich aus
Die Notariatsgebühren für Immobiliengeschäfte im Kanton Solothurn sind gesetzlich geregelt. Je nach Art, Umfang und Komplexität des Geschäfts kann der finanzielle Aufwand sehr unterschiedlich ausfallen.
Sie möchten eine Immobilie verkaufen? Gerne beraten unsere erfahrenen Makler im Kanton Solothurn Sie zu Ihrem Verkauf oder bewerten Ihre Liegenschaft kostenlos und unverbindlich.
