Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie fallen zahlreiche Nebenkosten an – darunter auch Notariats- und Grundbuchgebühren.. In diesem Artikel erfahren Sie, wie hoch die Notariatsgebühren im Kanton Schaffhausen sind, wie sie berechnet werden und worauf Immobilienkäufer und -verkäufer besonders achten sollten.
1. Was sind Notariatsgebühren und warum fallen sie an?
Im Kanton Schaffhausen müssen Immobilientransaktionen – wie überall in der Schweiz – öffentlich beurkundet werden. Diese Beurkundung erfolgt im Kanton Schaffhausen durch das Grundbuchamt. Für diese Dienstleistung fallen Notariatsgebühren an. Zusätzlich muss jede Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen werden, wofür zusätzliche Eintragungsgebühren verrechnet werden.
2. Öffentliche Beurkundung: So berechnen sich die Notariatsgebühren im Kanton Schaffhausen
Laut § 13 der Grundbuchgebührenverordnung des Kantons Schaffhausen beträgt die Gebühr für die öffentliche Beurkundung von Kaufverträgen 1‰ (Promille) der Vertragssumme, mindestens jedoch CHF 50.
Beispielrechnung:
Kaufpreis einer Liegenschaft: CHF 850’000
Beurkundungsgebühr: CHF 850
Was gilt als Vertragssumme?
Die Vertragssumme umfasst im Kanton Schaffhausen alle im Kaufvertrag erwähnten Entschädigungen. Falls zusätzlich Steuern oder andere Leistungen (z. B. Hypotheken) durch die Käuferschaft übernommen werden, zählen auch diese zur Bemessungsgrundlage. Bei Tauschverträgen wird der Gesamtwert aller betroffenen Immobilien berücksichtigt.
Sonderfall: Gebäudeerstellung
Wenn mit dem Grundstückskauf ein Bauvertrag über ein neu zu errichtendes Gebäude abgeschlossen wird, so ist im Kanton Schaffhausen auch der Preis für das schlüsselfertige Gebäude zur Grundstückssumme zu addieren – jedenfalls dann, wenn Grundstückverkäufer und Bauunternehmen wirtschaftlich identisch sind oder der Grundstückspreis unplausibel niedrig ist.
3. Grundbuchgebühren: Was kostet die Eigentumsübertragung im Kanton Schaffhausen?
Zusätzlich zur Beurkundung des Kaufvertrags muss der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen werden. Dafür gelten im Kanton Schaffhausen die folgenden Notariatsgebühren:
- Normale Handänderung: 6‰ der Vertragssumme, mindestens CHF 50
- Spezialfälle mit reduzierter Gebühr von 3‰: Diese Gebühr gilt bei Übertragungen innerhalb der Familie (Eltern, Kinder, Stiefkinder), bei Sacheinlagen in Familiengesellschaften oder bei Übernahmen durch Gesellschafter.
- Erbschaft, güterrechtliche Auseinandersetzungen, Eheverträge usw.: Nur 1‰ des Steuer- oder Ertragswertes, mindestens CHF 50
Beispiel:
Immobilienverkauf innerhalb der Familie (Vertragssumme CHF 600’000)
Eintragungsgebühr bei 3‰ = CHF 1’800
4. Welche Notariatsgebühren fallen im Kanton Schaffhausen bei Hypotheken an?
Wer den Immobilienkauf mit einer Hypothek finanziert, muss die Grundpfandverschreibung ebenfalls im Grundbuch eintragen lassen. Die Notariatgsebühren dafür betragen im Kanton Schaffhausen:
- Errichtung oder Erhöhung einer Hypothek: 2‰ des Betrags, mindestens CHF 50
- Weitere Anpassungen (Löschung, Rangänderung, Nachrückungsrecht usw.): Je nach Art zwischen CHF 20 und CHF 50
Beispiel:
Errichtung einer Hypothek über CHF 500’000
Eintragungsgebühr = CHF 1’000
5. Stockwerkeigentum und Sonderformen: Zusätzliche Notariatsgebühren beachten
Bei der Begründung von Stockwerkeigentum oder Miteigentum entstehen im Kanton Schaffhausen zusätzliche Notariatsgebühren:
- Begründung von Stockwerkeigentum: 200-1000 CHF
- Begründung von Miteigentum durch Eigentümer:
- CHF 100 bis CHF 500 pro Stammgrundstück
- Änderung von Wertquoten oder Sonderrechten:
- CHF 50 bis CHF 200
- Aufhebung von Stockwerkeigentum:
- CHF 200 bis CHF 1’000
- Grenzänderung: 10-100 CHF
6. Weitere mögliche Gebührenpositionen
Im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft können im Kanton Schaffhausen noch zahlreiche andere Gebühren entstehen, z. B. für:
|
Leistung |
Gebühr |
|
Grundbuchauszug |
CHF 10 pro Seite, mind. CHF 20 |
|
Beglaubigungen |
CHF 15 bis CHF 500 |
|
Vorbereitung eines Rechtsgeschäfts, das nicht zustande kommt |
CHF 50 bis CHF 500 |
|
Veröffentlichung des Eigentumsübergangs |
CHF 30 bis CHF 100 |
|
Kopien von Dokumenten |
CHF 1 pro Seite |
7. Wer bezahlt die Notariats- und Grundbuchgebühren?
Gemäss § 4 der Gebührenverordnung haften im Kanton Schaffhausen alle Beteiligten solidarisch für die Notariatsgebühren. In der Praxis werden die Kosten meist im Kaufvertrag geregelt. Üblich ist, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Beurkundung und der Eigentumsübertragung hälftig zwischen den Parteien geteilt werden.
8. Gibt es im Kanton Schaffhausen Ausnahmen von den Notariatsgebühren?
Ja, in bestimmten Fällen sind Erleichterungen vorgesehen:
- Gemeinnützige Organisationen, die im Kanton steuerbefreit sind, zahlen nur die Hälfte der Gebühren (§ 7).
- Falls auf Empfehlung des Grundbuchamts die Geschäftsabwicklung vereinfacht wird, kann eine Gebührenermässigung erfolgen (§ 8).
- In besonderen Härtefällen kann der Regierungsrat auf Gesuch hin die Gebühren ganz oder teilweise erlassen (§ 9).
Fazit: Notariatsgebühren im Kanton Schaffhausen antizipieren
Die Notariats- und Grundbuchgebühren im Kanton Schaffhausen sind gesetzlich klar geregelt und richten sich primär nach dem Kaufpreis. Bei klassischen Immobiliengeschäften sollten Käufer mit rund 0.7 % bis 1 % Nebenkosten für Beurkundung und Eintragung rechnen. Bei zusätzlichen Hypotheken, Stockwerkeigentum oder komplexeren Fällen können weitere Kosten hinzukommen.
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