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Notariatsgebühren im Kanton Schaffhausen

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 4 Minuten

Wie hoch sind die Notariatsgebühren im Kanton Schaffhausen? Aktuelle Tarife für die Beurkundung und Handänderung beim Kauf und Verkauf einer Immobilie.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Notariatsgebühren für die Beurkundung eines Kaufvertrags betragen im Kanton Schaffhausen 1‰ der Vertragssumme. 
  • Die Notariatsgebühren für die Eigentumsübertragung liegen bei 6‰ für normale Verkäufe und 3‰ bei Verkäufen in der Familie. 
  • Die Notariatsgebühren für die Eintragung einer Hypothek betragen 2‰. 

immobilie verkaufenBeim Kauf oder Verkauf einer Immobilie fallen zahlreiche Nebenkosten an – darunter auch Notariats- und Grundbuchgebühren.. In diesem Artikel erfahren Sie, wie hoch die Notariatsgebühren im Kanton Schaffhausen sind, wie sie berechnet werden und worauf Immobilienkäufer und -verkäufer besonders achten sollten.

 

1. Was sind Notariatsgebühren und warum fallen sie an?

Im Kanton Schaffhausen müssen Immobilientransaktionen – wie überall in der Schweiz – öffentlich beurkundet werden. Diese Beurkundung erfolgt im Kanton Schaffhausen durch das Grundbuchamt. Für diese Dienstleistung fallen Notariatsgebühren an. Zusätzlich muss jede Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen werden, wofür zusätzliche Eintragungsgebühren verrechnet werden.

 

2. Öffentliche Beurkundung: So berechnen sich die Notariatsgebühren im Kanton Schaffhausen

Laut § 13 der Grundbuchgebührenverordnung des Kantons Schaffhausen beträgt die Gebühr für die öffentliche Beurkundung von Kaufverträgen 1‰ (Promille) der Vertragssumme, mindestens jedoch CHF 50.

Beispielrechnung:

 Kaufpreis einer Liegenschaft: CHF 850’000
Beurkundungsgebühr: CHF 850

Was gilt als Vertragssumme?

Die Vertragssumme umfasst im Kanton Schaffhausen alle im Kaufvertrag erwähnten Entschädigungen. Falls zusätzlich Steuern oder andere Leistungen (z. B. Hypotheken) durch die Käuferschaft übernommen werden, zählen auch diese zur Bemessungsgrundlage. Bei Tauschverträgen wird der Gesamtwert aller betroffenen Immobilien berücksichtigt.

Sonderfall: Gebäudeerstellung

Wenn mit dem Grundstückskauf ein Bauvertrag über ein neu zu errichtendes Gebäude abgeschlossen wird, so ist im Kanton Schaffhausen auch der Preis für das schlüsselfertige Gebäude zur Grundstückssumme zu addieren – jedenfalls dann, wenn Grundstückverkäufer und Bauunternehmen wirtschaftlich identisch sind oder der Grundstückspreis unplausibel niedrig ist.

 

3. Grundbuchgebühren: Was kostet die Eigentumsübertragung im Kanton Schaffhausen? 

Zusätzlich zur Beurkundung des Kaufvertrags muss der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen werden. Dafür gelten im Kanton Schaffhausen die folgenden Notariatsgebühren: 

  • Normale Handänderung: 6‰ der Vertragssumme, mindestens CHF 50
  • Spezialfälle mit reduzierter Gebühr von 3‰:  Diese Gebühr gilt bei Übertragungen innerhalb der Familie (Eltern, Kinder, Stiefkinder), bei Sacheinlagen in Familiengesellschaften oder bei Übernahmen durch Gesellschafter.
  • Erbschaft, güterrechtliche Auseinandersetzungen, Eheverträge usw.: Nur 1‰ des Steuer- oder Ertragswertes, mindestens CHF 50

Beispiel:

Immobilienverkauf innerhalb der Familie (Vertragssumme CHF 600’000)
Eintragungsgebühr bei 3‰ = CHF 1’800

 

4. Welche Notariatsgebühren fallen im Kanton Schaffhausen bei Hypotheken an?

Wer den Immobilienkauf mit einer Hypothek finanziert, muss die Grundpfandverschreibung ebenfalls im Grundbuch eintragen lassen. Die Notariatgsebühren dafür betragen im Kanton Schaffhausen:

  • Errichtung oder Erhöhung einer Hypothek: 2‰ des Betrags, mindestens CHF 50
  • Weitere Anpassungen (Löschung, Rangänderung, Nachrückungsrecht usw.): Je nach Art zwischen CHF 20 und CHF 50

Beispiel:

Errichtung einer Hypothek über CHF 500’000
Eintragungsgebühr = CHF 1’000

 

5. Stockwerkeigentum und Sonderformen: Zusätzliche Notariatsgebühren beachten

Bei der Begründung von Stockwerkeigentum oder Miteigentum entstehen im Kanton Schaffhausen zusätzliche Notariatsgebühren: 

  • Begründung von Stockwerkeigentum: 200-1000 CHF
  • Begründung von Miteigentum durch Eigentümer: 
    • CHF 100 bis CHF 500 pro Stammgrundstück
  • Änderung von Wertquoten oder Sonderrechten:
    • CHF 50 bis CHF 200
  • Aufhebung von Stockwerkeigentum:
    • CHF 200 bis CHF 1’000
  • Grenzänderung: 10-100 CHF

 

6. Weitere mögliche Gebührenpositionen

Im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft können im Kanton Schaffhausen noch zahlreiche andere Gebühren entstehen, z. B. für:

Leistung

Gebühr

Grundbuchauszug

CHF 10 pro Seite, mind. CHF 20

Beglaubigungen

CHF 15 bis CHF 500

Vorbereitung eines Rechtsgeschäfts, das nicht zustande kommt

CHF 50 bis CHF 500

Veröffentlichung des Eigentumsübergangs

CHF 30 bis CHF 100

Kopien von Dokumenten

CHF 1 pro Seite

 

7. Wer bezahlt die Notariats- und Grundbuchgebühren?

Gemäss § 4 der Gebührenverordnung haften im Kanton Schaffhausen alle Beteiligten solidarisch für die Notariatsgebühren. In der Praxis werden die Kosten meist im Kaufvertrag geregelt. Üblich ist, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Beurkundung und der Eigentumsübertragung hälftig zwischen den Parteien geteilt werden. 

 

8. Gibt es im Kanton Schaffhausen Ausnahmen von den Notariatsgebühren?

Ja, in bestimmten Fällen sind Erleichterungen vorgesehen:

  • Gemeinnützige Organisationen, die im Kanton steuerbefreit sind, zahlen nur die Hälfte der Gebühren (§ 7).
  • Falls auf Empfehlung des Grundbuchamts die Geschäftsabwicklung vereinfacht wird, kann eine Gebührenermässigung erfolgen (§ 8).
  • In besonderen Härtefällen kann der Regierungsrat auf Gesuch hin die Gebühren ganz oder teilweise erlassen (§ 9).

 

Fazit: Notariatsgebühren im Kanton Schaffhausen antizipieren

Die Notariats- und Grundbuchgebühren im Kanton Schaffhausen sind gesetzlich klar geregelt und richten sich primär nach dem Kaufpreis. Bei klassischen Immobiliengeschäften sollten Käufer mit rund 0.7 % bis 1 % Nebenkosten für Beurkundung und Eintragung rechnen. Bei zusätzlichen Hypotheken, Stockwerkeigentum oder komplexeren Fällen können weitere Kosten hinzukommen.

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Die Beurkundungsgebühr beträgt 1‰ (Promille) der Vertragssumme, mindestens CHF 50. Zusätzlich fallen Grundbuchgebühren von 6‰ der Vertragssumme an. Insgesamt sollten Käufer mit etwa 0.7 % bis 1 % des Kaufpreises an Nebenkosten rechnen. 

Laut Gesetz (§ 4 der Gebührenverordnung) haften alle Beteiligten solidarisch für die Gebühren. In der Praxis wird jedoch meist vertraglich geregelt, wer welche Kosten übernimmt. Üblich ist eine hälftige Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer.

Ja. Gemeinnützige Organisationen mit Steuerbefreiung zahlen nur die Hälfte. In Härtefällen kann der Regierungsrat auf Antrag Gebühren ganz oder teilweise erlassen. Auch bei vereinfachter Abwicklung durch das Grundbuchamt sind Ermässigungen möglich.

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