/ Blog

Notariatsgebühren im Kanton Glarus: Was Immobilienkäufer und -verkäufer wissen müssen

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 Minuten

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in der Schweiz führt kaum ein Weg an der öffentlichen Beurkundung vorbei. Im Kanton Glarus sind die Kosten dafür klar geregelt – doch wie hoch fallen die Notariatsgebühren tatsächlich aus, und was steckt alles dahinter? In diesem Beitrag erklären wir, wie sich die Gebühren im Detail zusammensetzen, wer sie bezahlt, und worauf Sie bei einem Immobiliengeschäft achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Notariatsgebühren im Kanton Glarus richten sich nach dem Wert des Immobiliengeschäfts.

  • Für Kaufverträge fallen bis zu 3 Promille der Vertragssumme als Notariatsgebühr an.

  • Zusatzleistungen wie Vertragsentwürfe oder Termine ausserhalb der Bürozeiten kosten extra.

immobilie verkaufen

Warum braucht es eine öffentliche Beurkundung?

In der Schweiz ist der Erwerb von Grundeigentum nur dann rechtsgültig, wenn der Kaufvertrag öffentlich beurkundet wird. Diese Beurkundung erfolgt durch eine staatlich ernannte Urkundsperson – meist durch den Grundbuchverwalter, einen Gemeindeschreiber oder einen Anwalt mit entsprechender Befugnis.

Der Zweck: Die Urkundsperson stellt sicher, dass die Vertragspartner ihren Willen korrekt zum Ausdruck bringen, über die rechtlichen Folgen aufgeklärt sind und die Vereinbarungen dem Gesetz entsprechen. Damit schützt der Staat Käufer und Verkäufer vor unüberlegten oder missbräuchlichen Verträgen.

 

Wie hoch sind die Notariatsgebühren im Kanton Glarus

Die Notariatsgebühren im Kanton Glarus basieren auf der Verordnung über Beurkundung und Beglaubigung mit Gebührentarif vom 26.11.2008. Sie sind in der Regel wertabhängig und werden nach festen Promillesätzen gestaffelt.

 

1. Beurkundung eines Grundstückkaufvertrags (Art. A1-1 Ziff. 1)

Die häufigste Beurkundung im Immobilienbereich betrifft den Kauf oder Verkauf von Grundeigentum. Hier gelten folgende Notariatsgebühren:

Vertragssumme

Gebührensatz

Bis CHF 200’000

3‰, mindestens CHF 400

CHF 200’001 bis CHF 500’000

+ 2‰ vom Mehrbetrag

CHF 500’001 bis CHF 5’000’000

+ 1‰ vom Mehrbetrag

Über CHF 5’000’000

+ 0.5‰ vom Mehrbetrag

 

Beispiel:

Bei einem Kaufpreis von CHF 750’000 ergeben sich im Kanton Glarus folgende Notariatsgebühren:

  • 200’000 × 3‰ = CHF 600
  • 300’000 × 2‰ = CHF 600
  • 250’000 × 1‰ = CHF 250
    → Gesamt: CHF 1’450
     

2. Grundpfandrecht / Hypothek (Art. A1-1 Ziff. 7.1)

Wenn gleichzeitig ein Hypothekardarlehen aufgenommen wird, fallen zusätzliche Beurkundungsgebühren an:

  • 1.5‰ der Pfandsumme, mindestens CHF 50, maximal CHF 500.
     

3. Weitere Beurkundungen (z. B. Dienstbarkeiten, Baurechte)

Für andere typische Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Immobilien gelten Pauschalen oder Rahmengebühren:

Geschäft

Gebührenhöhe

Errichtung von Dienstbarkeiten (z. B. Wegrecht)

CHF 200 – 1’000

Errichtung eines selbständigen und dauernden Baurechts

Nach Vertragssumme (siehe oben)

Grundlasten (z. B. Unterhaltspflichten)

CHF 200 – 1’000

 

Was ist alles in den Notariatsgebühren enthalten?

Die in der Verordnung genannten Notariatsgebühren umfassen:

  • Vorbereitung des Geschäfts
  • Prüfung der Identität der Parteien
  • Erstellung und Beurkundung der Urkunde
  • Ausfertigung für die Parteien und das Grundbuch
  • Registrierung und Archivierung
  • Versand und Anmeldung zur Eintragung

Nicht in den Notariatsgebühren enthalten sind im Kanton Glarus:

  • Vertragsentwürfe
  • Besondere Abklärungen oder Beratungen
  • Termine ausserhalb der Bürozeiten

Diese Leistungen können zusätzlich verrechnet werden.

 

Gibt es in Glarus Zuschläge oder Rabatte zu den Notariatsgebühren?

Ja – die Gebührenverordnung des Kantons Glarus sieht flexible Regelungen vor:

Zuschläge:

  • Bei nicht gleichzeitigem Erscheinen der Parteien: + CHF 50 pro zusätzlichem Termin.
  • Für aufwendige Zusatzleistungen wie Vertragsentwürfe oder Auswärtstermine kann eine Zusatzgebühr verlangt werden.

Rabatte:

  • Bei einfachen oder gescheiterten Beurkundungen: Angemessene Herabsetzung der Notariatsgebühren.
  • Wenn eine Urkundsperson mehrere gleichartige Geschäfte im selben Zusammenhang beurkundet: Rabatt auf den Gesamtpreis.
  • Bei der Beurkundung eines Vorvertrags durch dieselbe Person wie der Hauptvertrag: Hauptvertrag nur noch mit halber Notariatsgebühr.
     

Wer bezahlt im Kanton Glarus die Notariatsgebühren?

Im Regelfall tragen beide Parteien die Notariatsgebühren je zur Hälfte, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die Urkundsperson muss die voraussichtlichen Kosten im Voraus kommunizieren und nach Abschluss des Geschäfts eine detaillierte Rechnung ausstellen – inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer. 

 

Fazit: Transparenz und Planbarkeit im Kanton Glarus

Dank der klar strukturierten Gebührenverordnung sind die Kosten für die notarielle Beurkundung im Kanton Glarus gut planbar. Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, sollte die Notariatskosten im Budget unbedingt berücksichtigen. Gerade bei hochpreisigen Objekten können sie mehrere Tausend Franken betragen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten, insbesondere wenn Sonderkonstellationen wie Vorverträge, Dienstbarkeiten oder komplexe Eigentumsverhältnisse bestehen.

immobilie verkaufen

Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

Immobilie bewerten in 4 Minuten
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Direkt online einsehbar
  • Mehr als 2'187'000 Bewertungen durchgeführt
Immobilie bewerten

Häufige Fragen

Ja, teilweise. Neben staatlich angestellten Urkundspersonen sind im Kanton Glarus auch zugelassene Anwälte zur Beurkundung berechtigt.

Nein – aber wenn Sie einen eigenen Entwurf mitbringen, kann dies die Kosten senken, da weniger Aufwand für den Notar anfällt.

Auch dann können Kosten entstehen. In einfachen Fällen werden die Notariatsgebühren aber herabgesetzt.

Haben Sie diese Artikel schon gelesen?

Kontaktieren Sie Ihr Team vor Ort

Wir stehen für Fragen, Beratung und Unterstützung bei Ihrem Verkauf zu Ihrer Verfügung.

Violettes Logo der Immobilienagentur Neho
Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen?

Lokale Makler| 9'700 zufriedene Verkäufer|Festpreis von CHF 12'000