Warum braucht es eine öffentliche Beurkundung?
In der Schweiz ist der Erwerb von Grundeigentum nur dann rechtsgültig, wenn der Kaufvertrag öffentlich beurkundet wird. Diese Beurkundung erfolgt durch eine staatlich ernannte Urkundsperson – meist durch den Grundbuchverwalter, einen Gemeindeschreiber oder einen Anwalt mit entsprechender Befugnis.
Der Zweck: Die Urkundsperson stellt sicher, dass die Vertragspartner ihren Willen korrekt zum Ausdruck bringen, über die rechtlichen Folgen aufgeklärt sind und die Vereinbarungen dem Gesetz entsprechen. Damit schützt der Staat Käufer und Verkäufer vor unüberlegten oder missbräuchlichen Verträgen.
Wie hoch sind die Notariatsgebühren im Kanton Glarus
Die Notariatsgebühren im Kanton Glarus basieren auf der Verordnung über Beurkundung und Beglaubigung mit Gebührentarif vom 26.11.2008. Sie sind in der Regel wertabhängig und werden nach festen Promillesätzen gestaffelt.
1. Beurkundung eines Grundstückkaufvertrags (Art. A1-1 Ziff. 1)
Die häufigste Beurkundung im Immobilienbereich betrifft den Kauf oder Verkauf von Grundeigentum. Hier gelten folgende Notariatsgebühren:
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Vertragssumme |
Gebührensatz |
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Bis CHF 200’000 |
3‰, mindestens CHF 400 |
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CHF 200’001 bis CHF 500’000 |
+ 2‰ vom Mehrbetrag |
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CHF 500’001 bis CHF 5’000’000 |
+ 1‰ vom Mehrbetrag |
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Über CHF 5’000’000 |
+ 0.5‰ vom Mehrbetrag |
Beispiel:
Bei einem Kaufpreis von CHF 750’000 ergeben sich im Kanton Glarus folgende Notariatsgebühren:
- 200’000 × 3‰ = CHF 600
- 300’000 × 2‰ = CHF 600
- 250’000 × 1‰ = CHF 250
→ Gesamt: CHF 1’450
2. Grundpfandrecht / Hypothek (Art. A1-1 Ziff. 7.1)
Wenn gleichzeitig ein Hypothekardarlehen aufgenommen wird, fallen zusätzliche Beurkundungsgebühren an:
- 1.5‰ der Pfandsumme, mindestens CHF 50, maximal CHF 500.
3. Weitere Beurkundungen (z. B. Dienstbarkeiten, Baurechte)
Für andere typische Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Immobilien gelten Pauschalen oder Rahmengebühren:
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Geschäft |
Gebührenhöhe |
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Errichtung von Dienstbarkeiten (z. B. Wegrecht) |
CHF 200 – 1’000 |
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Errichtung eines selbständigen und dauernden Baurechts |
Nach Vertragssumme (siehe oben) |
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Grundlasten (z. B. Unterhaltspflichten) |
CHF 200 – 1’000 |
Was ist alles in den Notariatsgebühren enthalten?
Die in der Verordnung genannten Notariatsgebühren umfassen:
- Vorbereitung des Geschäfts
- Prüfung der Identität der Parteien
- Erstellung und Beurkundung der Urkunde
- Ausfertigung für die Parteien und das Grundbuch
- Registrierung und Archivierung
- Versand und Anmeldung zur Eintragung
Nicht in den Notariatsgebühren enthalten sind im Kanton Glarus:
- Vertragsentwürfe
- Besondere Abklärungen oder Beratungen
- Termine ausserhalb der Bürozeiten
Diese Leistungen können zusätzlich verrechnet werden.
Gibt es in Glarus Zuschläge oder Rabatte zu den Notariatsgebühren?
Ja – die Gebührenverordnung des Kantons Glarus sieht flexible Regelungen vor:
Zuschläge:
- Bei nicht gleichzeitigem Erscheinen der Parteien: + CHF 50 pro zusätzlichem Termin.
- Für aufwendige Zusatzleistungen wie Vertragsentwürfe oder Auswärtstermine kann eine Zusatzgebühr verlangt werden.
Rabatte:
- Bei einfachen oder gescheiterten Beurkundungen: Angemessene Herabsetzung der Notariatsgebühren.
- Wenn eine Urkundsperson mehrere gleichartige Geschäfte im selben Zusammenhang beurkundet: Rabatt auf den Gesamtpreis.
- Bei der Beurkundung eines Vorvertrags durch dieselbe Person wie der Hauptvertrag: Hauptvertrag nur noch mit halber Notariatsgebühr.
Wer bezahlt im Kanton Glarus die Notariatsgebühren?
Im Regelfall tragen beide Parteien die Notariatsgebühren je zur Hälfte, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die Urkundsperson muss die voraussichtlichen Kosten im Voraus kommunizieren und nach Abschluss des Geschäfts eine detaillierte Rechnung ausstellen – inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer.
Fazit: Transparenz und Planbarkeit im Kanton Glarus
Dank der klar strukturierten Gebührenverordnung sind die Kosten für die notarielle Beurkundung im Kanton Glarus gut planbar. Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, sollte die Notariatskosten im Budget unbedingt berücksichtigen. Gerade bei hochpreisigen Objekten können sie mehrere Tausend Franken betragen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten, insbesondere wenn Sonderkonstellationen wie Vorverträge, Dienstbarkeiten oder komplexe Eigentumsverhältnisse bestehen.
