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Notariatsgebühren im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 4 Minuten

Notariatsgebühren im Kanton Appenzell Ausserrhoden: Alle Kosten im Überblick – von Eigentumsübertragungen bis zu Grundpfandrechten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Bei Kauf bzw. Verkauf, Tausch oder Schenkung betragen die Notariatsgebühren im Kanton Appenzell Ausserrhoden 1 ‰ des Handänderungswerts, mindestens 200 und höchstens 4’000 Franken.
  • Bei Erbschaften fällt nur der halbe Satz an: 0,5 ‰, mindestens 100 und maximal 2’000 Franken.
  • Die Eintragung eines Grundpfandrechts kostet 1 ‰ der Pfandsumme (100–2’000 Fr.), eine Reduktion pauschal 100 Franken – Löschungen sind kostenlos.

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Wer ein Grundstück kauft, ein Haus verschenkt, ein Pfandrecht eintragen lässt oder Eigentum auf seine Kinder überträgt, kommt nicht um sie herum: die Notariats- und Grundbuchgebühren. Diese Kosten sind im Kanton Appenzell Ausserrhoden detailliert im Gesetz über die Gebühren der Gemeinden geregelt. Dennoch sorgt ihre Vielfalt und Komplexität bei vielen Immobilienbesitzern und -käufern für Unsicherheit. Was ist im Preis enthalten? Wann wird es teurer – und wann günstiger? Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Regelungen rund um die Notariatsgebühren im Kanton Appenzell Ausserrhoden.

 

Leistungen des Grundbuchamts: Was ist in den Notariatsgebühren enthalten?

Die Notariatsgebühren, die im Zusammenhang mit einer Eigentumsübertragung oder anderen Immobiliengeschäften anfallen, decken in der Regel nicht nur die Eintragung selbst ab. Vielmehr sind darin sämtliche Schritte enthalten, die für den Vollzug notwendig sind: Die rechtliche Beratung, die Ausarbeitung des Vertrags, die öffentliche Beurkundung sowie die Prüfung der Unterlagen gehören ebenso dazu wie die Eintragung im Grundbuch.

Wenn etwa eine besonders umfangreiche Beratung erforderlich ist, mehrere Vertragsfassungen nötig sind oder eine grosse Anzahl an Grundstücken betroffen ist, kann das Grundbuchamt einen Zuschlag auf die Grundgebühr erheben – und zwar bis zur Hälfte des ursprünglichen Betrags. 

Kommt ein Grundstücksgeschäft hingegen nicht zustande, etwa weil keine Unterzeichnung erfolgt oder der Eintrag nicht vollzogen wird, kann die Gebühr angemessen reduziert werden.

 

Eigentumsübertragungen: Die häufigste Notariatsgebühr im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Kauf, Schenkung, Erbschaft

Der wohl häufigste Anlass für einen Grundbucheintrag ist der Eigentumsübergang – sei es durch Kauf, Schenkung, Erbschaft oder im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung. Die Notariatsgebühren bei einer Eigentumsübertragung variieren im Kanton Appenzell Ausserrhoden je nach Art des Rechtsgeschäfts:

  • Beim Kauf, Tausch oder einer Schenkung betragen die Notariatsgebühren im Kanton Appenzell Ausserrhoden 1 Promille des Handänderungswerts, mindestens aber 200 Franken und höchstens 4’000 Franken.
  • Geht das Eigentum durch Erbgang, Erbteilung, Erbvorbezug oder eine Zwangsvollstreckung über, wird im Kanton Appenzell Ausserrhoden nur ein halber Promillesatz erhoben, minimal aber 100 und maximal 2’000 Franken.
  • Gibt es keinen klar festgelegten Handänderungswert oder liegt dieser unter dem Steuerwert, wird letzterer zur Berechnung der Notariatsgebühren herangezogen.

Mutationen, Bereinigungen und Begründung von Stockwerk- oder Miteigentum

  • Für reine Eigentumsberichtigungen – also zum Beispiel Korrekturen im Grundbuch – fallen im Kanton Appenzell Ausserrhoden 50 bis 1’000 Franken an Notariatsgebühren an.
  • Wer ein Grundstück teilt, vereinigt oder seine Grenze verändert, muss mit 200 bis 4’000 Franken rechnen.
  • Die Begründung von Stockwerkeigentum oder Miteigentum kostet im Kanton Appenzell Ausserrhoden je nach Aufwand 500 bis 8’000 Franken.

 

Notariatsgebühren für Grundpfandrechte

Auch für die Eintragung oder Anpassung eines Grundpfandrechts – etwa bei einer Hypothek – fallen im Kanton Appenzell Ausserrhoden Notariatsgebühren an. Die Höhe richtet sich nach der Pfandsumme:

  • Für die Errichtung oder Erhöhung eines Pfandrechts wird 1 Promille der Pfandsumme fällig, wobei die Gebühr zwischen 100 und 2’000 Franken liegt. Wurden auf demselben Grundstück bereits Pfandrechte gelöscht oder reduziert, wird dieser Betrag vom neuen Pfandwert abgezogen.
  • Bei einer Pfandeinsetzung beträgt die Gebühr 0.5 Promille, mindestens jedoch 50 Franken, höchstens 1’000 Franken.
  • Für eine Reduktion eines bestehenden Pfandrechts ohne gleichzeitige Erhöhung zahlt man pauschal 100 Franken.
  • Änderungen in der Rangordnung der Pfandrechte oder deren Zusammenführung lösen ebenfalls Notariatsgebühren aus und kosten zwischen 50 und 100 Franken, je nach Art der Änderung.
  • Auch bei Eintragungen ohne unmittelbare Grundbuchwirkung, etwa bei der Eintragung eines Gläubigers oder einer Nutzniessung, werden 50 Franken pro Tatbestand erhoben.
     

Notariatsgebühren für Dienstbarkeiten, Vormerkungen und Anmerkungen

Bei der Errichtung von Dienstbarkeiten – z.B. Wegrecht, Nutzniessung oder Baurecht  – hängen die Notariatsgebühren davon ab, wer den Vertrag vorbereitet hat. Liegt bereits ein Vertrag vor, kostet die Eintragung 50 bis 400 Franken. Muss der Vertrag erst durch das Grundbuchamt erstellt werden, sind 200 bis 4’000 Franken fällig.

 

Kosten für weitere Leistungen und Auszüge

Nicht nur Handänderungen und Eintragungen im Grundbuch, sondern auch weitere Dienstleistungen des Grundbuchamts sind im Kanton Appenzell Ausserrhoden kostenpflichtig. So kostet ein Grundbuchauszug je nach Umfang zwischen 40 und 200 Franken, ein elektronischer Zugriff hingegen nur 10 bis 20 Franken.

Vorverträge, etwa beim Kauf eines noch zu bewilligenden Bauprojekts, werden mit 200 bis 2’000 Franken verrechnet. Für alle übrigen Dienstleistungen, die nicht unter eine klar definierte Kategorie fallen, gilt ein Stundensatz von 150 Franken.

 

Kostenlos: Löschungen im Grundbuch

Eine Ausnahme von den Notariatsgebühren gibt es: Löschungen von Grundbucheinträgen sind im Kanton Appenzell Ausserrhoden gebührenfrei. Das gilt für Pfandrechte ebenso wie für Dienstbarkeiten oder Vormerkungen. 

 

Fazit: Eine transparente, aber komplexe Gebührenordnung

Die Gebührenordnung für das Grundbuchwesen im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist umfassend geregelt und grundsätzlich transparent. Dennoch lohnt es sich, im Vorfeld eines Immobiliengeschäfts die voraussichtlichen Kosten genau zu klären. Je nach Art und Umfang der Transaktion können die Notariatsgebühren stark variieren – vor allem dann, wenn mehrere Grundstücke oder zusätzliche Leistungen des Grundbuchamts involviert sind. Wer frühzeitig plant und sich beraten lässt, kann nicht nur Überraschungen vermeiden, sondern auch gezielt Kosten sparen.

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Die Notariatsgebühren umfassen mehr als nur die Eintragung im Grundbuch. Enthalten sind auch die rechtliche Beratung, die Vertragserstellung, die öffentliche Beurkundung und die Prüfung der Unterlagen. Bei erhöhtem Aufwand, z. B. mehreren Vertragsfassungen oder einer grossen Anzahl an Grundstücken, kann ein Zuschlag von bis zu 50 % auf die Grundgebühr erhoben werden.

Beim Kauf, Tausch oder einer Schenkung fallen 1 Promille des Handänderungswerts an Notariatsgebühren an – mindestens 200 Franken, maximal 4’000 Franken. Bei Erbschaften, Erbteilungen oder Zwangsvollstreckungen gilt ein reduzierter Satz von 0,5 Promille, mindestens 100 und höchstens 2’000 Franken.

Gebührenfrei sind Löschungen im Grundbuch – z. B. von Pfandrechten, Dienstbarkeiten oder Vormerkungen. In allen anderen Fällen sind die Notariatsgebühren abhängig von Art und Umfang der Transaktion sowie vom Aufwand des Grundbuchamts.

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