Notariatsgebühren im Kanton Zürich
Bei einem Immobilienkauf fallen Notariatsgebühren an, weil in der Schweiz ein Immobilienkauf öffentlich beurkundet werden muss. Der Kaufvertrag ist also nur gültig, wenn er von einem Notar beglaubigt wird. Zudem muss der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.
Die genauen Prozesse und Gebühren variieren zwischen den Kantonen. Im Kanton Zürich sind die Notare kantonale Angestellte (sogenanntes Amtsnotariat). Das Notariat und das Grundbuch werden im Kanton Zürich von der gleichen Amtsstelle geführt (Grundbuchamt / Notariat). Ihr zuständiges Amt finden Sie über die Suchfunktion auf der Website des Kantons.
Gebühren bei einem Immobilienkauf im Kanton Zürich
Bei einem Immobilienkauf fallen im Kanton Zürich verschiedene Kosten an:
- Gebühren im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag (Notariat und Grundbuch)
- Gebühren für den Schuldbrief (Notariat und Grundbuch)
Gebühren für den Kaufvertrag im Kanton Zürich
Die Notariatsgebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags betragen im Kanton Zürich 1 Promille des Kaufpreises (MwSt.-pflichtig). Zusätzlich fallen 1 Promille des Verkaufspreises als Handänderungsgebühren für das Grundbuch an.
Die Notariatsgebühren und Handänderungsgebühren bei einem Kaufvertrag können Sie einfach auf der Website des Kantons Zürich berechnen.
Käufer und Verkäufer haften im Kanton Zürich solidarisch für die Grundbuch- und Notariatsgebühren.
→ Die Gebühren im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag betragen im Kanton Zürich 2 Promille des Kaufpreises.
Rechenbeispiel Kaufvertrag (Notariatsgebühren und Grundbuchgebühren)
| Kaufpreis | CHF 1’000’000 |
| Handänderungsgebühren (1 ‰ des Kaufpreises) | CHF 1’000 |
| Notariatsgebühren (1 ‰ des Kaufpreises) | CHF 1’000 |
| MwSt. Notariatsgebühren | CHF 77 |
| Total Notariat und Grundbuch | CHF 2’077 |
Gebühren für den Schuldbrief im Kanton Zürich
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, werden Sie mit grosser Wahrscheinlichkeit einen Hypothekarkredit aufnehmen. Damit Sie von einem Finanzinstitut Ihre Hypothek erhalten, verlangt dieses einen Schuldbrief als Sicherheit. Dieser gibt dem Finanzinstitut das Recht, Ihre Immobilie in Besitz zu nehmen und zu verkaufen, falls Sie die Hypothekarzinsen nicht bezahlen.
Für die Ausstellung eines Schuldbriefs fallen im Kanton Zürich ebenfalls Notariatsgebühren und Grundbuchgebühren an. Sie betragen 1 Promille der Pfandsumme (Hypothek) für das Notariat und 1 Promille der Pfandsumme für das Grundbuchamt.
Der Käufer bezahlt die Gebühren für den Schuldbrief.
→ Die Gebühren für einen Schuldbrief betragen im Kanton Zürich 2 Promille des Kaufpreises.
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