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Notariatsgebühren im Kanton Zürich

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 Minuten

Was kostet ein Notar im Kanton Zürich? Wir erklären, welche Kosten im Kanton Zürich bei einem Immobilienkauf anfallen.

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Notariatsgebühren im Kanton Zürich

Bei einem Immobilienkauf fallen Notariatsgebühren an, weil in der Schweiz ein Immobilienkauf öffentlich beurkundet werden muss. Der Kaufvertrag ist also nur gültig, wenn er von einem Notar beglaubigt wird. Zudem muss der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. 

Die genauen Prozesse und Gebühren variieren zwischen den Kantonen. Im Kanton Zürich sind die Notare kantonale Angestellte (sogenanntes Amtsnotariat). Das Notariat und das Grundbuch werden im Kanton Zürich von der gleichen Amtsstelle geführt (Grundbuchamt / Notariat). Ihr zuständiges Amt finden Sie über die Suchfunktion auf der Website des Kantons. 

 

Gebühren bei einem Immobilienkauf im Kanton Zürich

Bei einem Immobilienkauf fallen im Kanton Zürich verschiedene Kosten an: 

  • Gebühren im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag (Notariat und Grundbuch)
  • Gebühren für den Schuldbrief (Notariat und Grundbuch)

 

Gebühren für den Kaufvertrag im Kanton Zürich

Die Notariatsgebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags betragen im Kanton Zürich 1 Promille des Kaufpreises (MwSt.-pflichtig). Zusätzlich fallen 1 Promille des Verkaufspreises als Handänderungsgebühren für das Grundbuch an. 

Die Notariatsgebühren und Handänderungsgebühren bei einem Kaufvertrag können Sie einfach auf der Website des Kantons Zürich berechnen. 

Käufer und Verkäufer haften im Kanton Zürich solidarisch für die Grundbuch- und Notariatsgebühren. 

→ Die Gebühren im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag betragen im Kanton Zürich 2 Promille des Kaufpreises. 

 

Rechenbeispiel Kaufvertrag (Notariatsgebühren und Grundbuchgebühren)

Kaufpreis CHF 1’000’000
Handänderungsgebühren (1 des Kaufpreises) CHF 1’000
Notariatsgebühren (1 des Kaufpreises) CHF 1’000
MwSt. Notariatsgebühren CHF 77
Total Notariat und Grundbuch CHF 2’077

 

Gebühren für den Schuldbrief im Kanton Zürich

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, werden Sie mit grosser Wahrscheinlichkeit einen Hypothekarkredit aufnehmen. Damit Sie von einem Finanzinstitut Ihre Hypothek erhalten, verlangt dieses einen Schuldbrief als Sicherheit. Dieser gibt dem Finanzinstitut das Recht, Ihre Immobilie in Besitz zu nehmen und zu verkaufen, falls Sie die Hypothekarzinsen nicht bezahlen. 

Für die Ausstellung eines Schuldbriefs fallen im Kanton Zürich ebenfalls Notariatsgebühren und Grundbuchgebühren an. Sie betragen 1 Promille der Pfandsumme (Hypothek) für das Notariat und 1 Promille der Pfandsumme für das Grundbuchamt. 

Der Käufer bezahlt die Gebühren für den Schuldbrief. 

 

→ Die Gebühren für einen Schuldbrief betragen im Kanton Zürich 2 Promille des Kaufpreises. 

 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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