Riehen liegt im Kanton Basel-Landschaft und grenzt an das städtische Basel. Beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft ist die öffentliche Beurkundung durch einen freiberuflichen Notar obligatorisch. Auf dieser Seite erhalten Sie einen kompakten Überblick speziell mit Blick auf den Immobilienmarkt in Riehen.
Notar für Liegenschaftsgeschäfte in Riehen BL
Im Kanton Basel-Landschaft gilt das freiberuflichen Notariat. Beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft in Riehen ist die öffentliche Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese Beurkundung ist der Kaufvertrag nicht rechtsgültig.
Der Notar übernimmt dabei folgende Aufgaben:
- Prüfung des Grundbucheintrags und der Eigentumsverhältnisse.
- Erstellung oder Prüfung des Kaufvertrags.
- Öffentliche Beurkundung des Vertrags in Anwesenheit beider Parteien.
- Anmeldung der Handänderung beim Grundbuchamt.
Der Notar handelt dabei als unparteiische Instanz: Er verfolgt weder die Interessen des Käufers noch des Verkäufers, sondern stellt sicher, dass der Vertrag rechtlich korrekt und für beide Seiten verständlich ist.
Notariatsbüros in Riehen und Umgebung
- NOTARIAT BRÜGGER & PARTNER – Lindenstrasse 2, 4410 Liestal (Zweigbüro); Hauptsitz Reinach BL.
- BUSER NOTARIAT – 4153 Reinach BL – tätig im ganzen Kanton BL.
Hinweis: Bitte verifizieren Sie die Angaben direkt bei der jeweiligen Kanzlei. Im Kanton Basel-Landschaft sind alle zugelassenen Notarinnen und Notare im kantonalen Register eingetragen.
Was kostet ein Notar in Riehen?
Die Notariatsgebühren im Kanton Basel-Landschaft sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Wert des Geschäfts. Hinzu kommen Grundbuchgebühren sowie allfällige Beglaubigungskosten.
Die Kosten beim Liegenschaftsverkauf setzen sich typischerweise zusammen aus:
- Notariatsgebühr für die öffentliche Beurkundung.
- Grundbuchgebühren für die Eigentumsübertragung.
- Allfällige Beglaubigungsgebühren oder Zusatzleistungen.
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es keine Handänderungssteuer.
Es empfiehlt sich, die Kostenverteilung frühzeitig im Kaufvertrag zu regeln.
Ablauf beim Liegenschaftsverkauf in Riehen
Beim Verkauf einer Liegenschaft in Riehen verläuft der Prozess in der Regel wie folgt ab:
- Kaufinteressenten finden und Kaufpreis verhandeln.
- Reservationsvereinbarung (optional).
- Finanzierungsbestätigung des Käufers einholen.
- Kaufvertrag durch den Notar erstellen lassen.
- Öffentliche Beurkundung.
- Der Notar meldet die Handänderung beim zuständigen Grundbuchamt Basel-Landschaft an.
- Eigentumsübertragung nach Grundbucheintrag.
Besonderheiten im Kanton Basel-Landschaft
Im Kanton Basel-Landschaft können freiberufliche Notare im gesamten Kantonsgebiet beurkunden. Die Notariatskommission übt die staatliche Aufsicht aus.
Wann sollten Sie den Notar in Riehen kontaktieren?
Empfohlen wird die Kontaktaufnahme mit einem Notar, sobald:
- ein konkreter Kaufinteressent vorhanden ist,
- der Kaufpreis verhandelt wurde,
- eine Finanzierungsbestätigung des Käufers vorliegt.
Je früher der Notar eingebunden wird, desto reibungsloser verläuft die gesamte Transaktion.
Fazit: Der Notar als unverzichtbare Instanz bei Liegenschaftsgeschäften in Riehen
Riehen BL liegt im Einzugsgebiet des basellandschaftlichen Notariatsnetzes. Freiberufliche Notare im Kanton können im gesamten Kantonsgebiet beurkunden.
Wenn Sie Ihre Liegenschaft in Riehen verkaufen möchten, lohnt es sich, den gesamten Prozess professionell zu begleiten – von der Bewertung bis zur Beurkundung. Erfahren Sie auf neho.ch, wie Neho Sie beim Liegenschaftsverkauf unterstützt.