Murten ist die Hauptstadt des Seebezirks im Kanton Freiburg. Die historische Stadt am Murtensee ist zweisprachig und ein attraktiver Immobilienstandort. Beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft in Murten ist die öffentliche Beurkundung durch einen Notar obligatorisch. Auf dieser Seite erhalten Sie einen kompakten Überblick speziell mit Blick auf den Immobilienmarkt in Murten.
Notar in Murten FR: Beurkundung beim Liegenschaftsgeschäft im Seebezirk
Im Kanton Freiburg gilt das freiberuflichen Notariat (patentierte Notare). Beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft in Murten ist die öffentliche Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese Beurkundung ist der Kaufvertrag nicht rechtsgültig.
Der Notar übernimmt dabei folgende Aufgaben:
- Prüfung des Grundbucheintrags und der Eigentumsverhältnisse.
- Erstellung oder Prüfung des Kaufvertrags.
- Öffentliche Beurkundung des Vertrags in Anwesenheit beider Parteien.
- Anmeldung der Handänderung beim Grundbuchamt.
Der Notar handelt dabei als unparteiische Instanz: Er verfolgt weder die Interessen des Käufers noch des Verkäufers, sondern stellt sicher, dass der Vertrag rechtlich korrekt und für beide Seiten verständlich ist.
Notariatsbüros in Murten und Umgebung
- BÜRGY & BRUNNER Notariat – Murten – seit 1987 tätig, zweisprachig (DE/FR), Liegenschaftsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht im Seebezirk.
- Nicolas Herren (Büro Robert Friolet) – Murten – patentierter Notar im Kanton Freiburg.
Hinweis: Bitte verifizieren Sie die Angaben direkt bei der jeweiligen Kanzlei. Im Kanton Freiburg sind alle zugelassenen Notarinnen und Notare im kantonalen Register eingetragen.
Was kostet ein Notar in Murten?
Die Notariatsgebühren im Kanton Freiburg sind gesetzlich geregelt. Im interkantonalen Vergleich liegen sie im mittleren Bereich. Hinzu kommen Grundbuchgebühren.
Die Kosten beim Liegenschaftsverkauf setzen sich typischerweise zusammen aus:
- Notariatsgebühr für die öffentliche Beurkundung.
- Grundbuchgebühren für die Eigentumsübertragung.
- Allfällige Beglaubigungsgebühren oder Zusatzleistungen.
Im Kanton Freiburg fallen Kanzlei- und Grundbuchgebühren an; eine Handänderungssteuer im eigentlichen Sinn gibt es nicht.
Es empfiehlt sich, die Kostenverteilung frühzeitig im Kaufvertrag zu regeln.
Ablauf beim Liegenschaftsverkauf in Murten
Beim Verkauf einer Liegenschaft in Murten verläuft der Prozess in der Regel wie folgt ab:
- Kaufinteressenten finden und Kaufpreis verhandeln.
- Reservationsvereinbarung (optional).
- Finanzierungsbestätigung des Käufers einholen.
- Kaufvertrag durch den Notar erstellen lassen.
- Öffentliche Beurkundung.
- Der Notar meldet die Handänderung beim zuständigen Grundbuchamt des Kantons Freiburg an.
- Eigentumsübertragung nach Grundbucheintrag.
Besonderheiten im Kanton Freiburg
Im Kanton Freiburg ist die Zahl der patentierten Notare auf maximal 42 begrenzt. Alle patentierten Notare können im gesamten Kantonsgebiet beurkunden.
Wann sollten Sie den Notar in Murten kontaktieren?
Empfohlen wird die Kontaktaufnahme mit einem Notar, sobald:
- ein konkreter Kaufinteressent vorhanden ist,
- der Kaufpreis verhandelt wurde,
- eine Finanzierungsbestätigung des Käufers vorliegt.
Je früher der Notar eingebunden wird, desto reibungsloser verläuft die gesamte Transaktion.
Fazit: Der Notar als unverzichtbare Instanz bei Liegenschaftsgeschäften in Murten
Murten verfügt mit BÜRGY & BRUNNER über eine erfahrene zweisprachige Notariatskanzlei direkt vor Ort.
Wenn Sie Ihre Liegenschaft in Murten verkaufen möchten, lohnt es sich, den gesamten Prozess professionell zu begleiten – von der Bewertung bis zur Beurkundung. Erfahren Sie auf neho.ch, wie Neho Sie beim Liegenschaftsverkauf unterstützt.