Arlesheim liegt im gleichnamigen Bezirk des Kantons Basel-Landschaft. Beim Verkauf oder Kauf einer Liegenschaft in Arlesheim ist die öffentliche Beurkundung durch einen freiberuflichen Notar obligatorisch. Erfahren Sie, was ein Notar in Arlesheim leistet und welche Kosten entstehen. Auf dieser Seite erhalten Sie einen kompakten Überblick speziell mit Blick auf den Immobilienmarkt in Arlesheim.
Notar in Arlesheim: Welche Aufgaben übernimmt er beim Liegenschaftsverkauf?
Im Kanton Basel-Landschaft gilt das freiberuflichen Notariat. Beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft in Arlesheim ist die öffentliche Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese Beurkundung ist der Kaufvertrag nicht rechtsgültig.
Der Notar übernimmt dabei folgende Aufgaben:
- Prüfung des Grundbucheintrags und der Eigentumsverhältnisse.
- Erstellung oder Prüfung des Kaufvertrags.
- Öffentliche Beurkundung des Vertrags in Anwesenheit beider Parteien.
- Anmeldung der Handänderung beim Grundbuchamt.
Der Notar handelt dabei als unparteiische Instanz: Er verfolgt weder die Interessen des Käufers noch des Verkäufers, sondern stellt sicher, dass der Vertrag rechtlich korrekt und für beide Seiten verständlich ist.
Notariatsbüros in Arlesheim und Umgebung
- Reich Fürstenberger Advokatur & Notariat – Faissgärtli 17, 4144 Arlesheim – Dr. Markus Reich und Dr. Beat Fürstenberger.
Hinweis: Bitte verifizieren Sie die Angaben direkt bei der jeweiligen Kanzlei. Im Kanton Basel-Landschaft sind alle zugelassenen Notarinnen und Notare im kantonalen Register eingetragen.
Was kostet ein Notar in Arlesheim?
Die Notariatsgebühren im Kanton Basel-Landschaft sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Wert des Geschäfts. Hinzu kommen Grundbuchgebühren sowie allfällige Beglaubigungskosten.
Die Kosten beim Liegenschaftsverkauf setzen sich typischerweise zusammen aus:
- Notariatsgebühr für die öffentliche Beurkundung.
- Grundbuchgebühren für die Eigentumsübertragung.
- Allfällige Beglaubigungsgebühren oder Zusatzleistungen.
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es keine Handänderungssteuer.
Es empfiehlt sich, die Kostenverteilung frühzeitig im Kaufvertrag zu regeln.
Ablauf beim Liegenschaftsverkauf in Arlesheim
Beim Verkauf einer Liegenschaft in Arlesheim verläuft der Prozess in der Regel wie folgt ab:
- Kaufinteressenten finden und Kaufpreis verhandeln.
- Reservationsvereinbarung (optional).
- Finanzierungsbestätigung des Käufers einholen.
- Kaufvertrag durch den Notar erstellen lassen.
- Öffentliche Beurkundung.
- Der Notar meldet die Handänderung beim zuständigen Grundbuchamt Basel-Landschaft an.
- Eigentumsübertragung nach Grundbucheintrag.
Besonderheiten im Kanton Basel-Landschaft
Im Kanton Basel-Landschaft können freiberufliche Notare im gesamten Kantonsgebiet beurkunden. Die Notariatskommission übt die staatliche Aufsicht aus.
Wann sollten Sie den Notar in Arlesheim kontaktieren?
Empfohlen wird die Kontaktaufnahme mit einem Notar, sobald:
- ein konkreter Kaufinteressent vorhanden ist,
- der Kaufpreis verhandelt wurde,
- eine Finanzierungsbestätigung des Käufers vorliegt.
Je früher der Notar eingebunden wird, desto reibungsloser verläuft die gesamte Transaktion.
Fazit: Der Notar als unverzichtbare Instanz bei Liegenschaftsgeschäften in Arlesheim
Arlesheim verfügt mit der Kanzlei Reich Fürstenberger über eine erfahrene lokale Anlaufstelle. Ergänzend stehen Notariate in Reinach und Binningen zur Verfügung.
Wenn Sie Ihre Liegenschaft in Arlesheim verkaufen möchten, lohnt es sich, den gesamten Prozess professionell zu begleiten – von der Bewertung bis zur Beurkundung. Erfahren Sie auf neho.ch, wie Neho Sie beim Liegenschaftsverkauf unterstützt.