Allschwil ist eine der grössten Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft und liegt direkt an der Grenze zu Basel-Stadt. Beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft in Allschwil ist die öffentliche Beurkundung durch einen freiberuflichen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Auf dieser Seite erhalten Sie einen kompakten Überblick speziell mit Blick auf den Immobilienmarkt in Allschwil.
Notar in Allschwil: Pflicht zur öffentlichen Beurkundung bei Grundstückgeschäften
Im Kanton Basel-Landschaft gilt das freiberuflichen Notariat. Beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft in Allschwil ist die öffentliche Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese Beurkundung ist der Kaufvertrag nicht rechtsgültig.
Der Notar übernimmt dabei folgende Aufgaben:
- Prüfung des Grundbucheintrags und der Eigentumsverhältnisse.
- Erstellung oder Prüfung des Kaufvertrags.
- Öffentliche Beurkundung des Vertrags in Anwesenheit beider Parteien.
- Anmeldung der Handänderung beim Grundbuchamt.
Der Notar handelt dabei als unparteiische Instanz: Er verfolgt weder die Interessen des Käufers noch des Verkäufers, sondern stellt sicher, dass der Vertrag rechtlich korrekt und für beide Seiten verständlich ist.
Notariatsbüros in Allschwil und Umgebung
- Dr. Matthias Staehelin / VISCHER AG – Ringstrasse 9, 4123 Allschwil – Notariatskanzlei direkt vor Ort.
- Dr. Francesca Pesenti, VISCHER AG – Ringstrasse 9, 4123 Allschwil.
- NOTARIAT BRÜGGER & PARTNER – Schönenbachstrasse 22, 4153 Reinach BL – Hauptsitz, Zweigbüros im ganzen Kanton.
- Stoll Schulthess Partner Advokatur & Notariat – Hauptstrasse 12, 4153 Reinach BL.
Hinweis: Bitte verifizieren Sie die Angaben direkt bei der jeweiligen Kanzlei. Im Kanton Basel-Landschaft sind alle zugelassenen Notarinnen und Notare im kantonalen Register eingetragen.
Was kostet ein Notar in Allschwil?
Die Notariatsgebühren im Kanton Basel-Landschaft sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Wert des Geschäfts. Hinzu kommen Grundbuchgebühren sowie allfällige Beglaubigungskosten.
Die Kosten beim Liegenschaftsverkauf setzen sich typischerweise zusammen aus:
- Notariatsgebühr für die öffentliche Beurkundung.
- Grundbuchgebühren für die Eigentumsübertragung.
- Allfällige Beglaubigungsgebühren oder Zusatzleistungen.
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es keine Handänderungssteuer.
Es empfiehlt sich, die Kostenverteilung frühzeitig im Kaufvertrag zu regeln.
Ablauf beim Liegenschaftsverkauf in Allschwil
Beim Verkauf einer Liegenschaft in Allschwil verläuft der Prozess in der Regel wie folgt ab:
- Kaufinteressenten finden und Kaufpreis verhandeln.
- Reservationsvereinbarung (optional).
- Finanzierungsbestätigung des Käufers einholen.
- Kaufvertrag durch den Notar erstellen lassen.
- Öffentliche Beurkundung.
- Der Notar meldet die Handänderung beim zuständigen Grundbuchamt Basel-Landschaft an.
- Eigentumsübertragung nach Grundbucheintrag.
Besonderheiten im Kanton Basel-Landschaft
Im Kanton Basel-Landschaft können freiberufliche Notare im gesamten Kantonsgebiet beurkunden. Die Notariatskommission übt die staatliche Aufsicht aus.
Wann sollten Sie den Notar in Allschwil kontaktieren?
Empfohlen wird die Kontaktaufnahme mit einem Notar, sobald:
- ein konkreter Kaufinteressent vorhanden ist,
- der Kaufpreis verhandelt wurde,
- eine Finanzierungsbestätigung des Käufers vorliegt.
Je früher der Notar eingebunden wird, desto reibungsloser verläuft die gesamte Transaktion.
Fazit: Der Notar als unverzichtbare Instanz bei Liegenschaftsgeschäften in Allschwil
Allschwil verfügt über einen lokalen Notariatsstandort und liegt in kurzer Reichweite zu den Notariaten in Reinach und Binningen.
Wenn Sie Ihre Liegenschaft in Allschwil verkaufen möchten, lohnt es sich, den gesamten Prozess professionell zu begleiten – von der Bewertung bis zur Beurkundung. Erfahren Sie auf neho.ch, wie Neho Sie beim Liegenschaftsverkauf unterstützt.