Im Kanton Zürich steht eine bedeutende Änderung bevor: ab der Steuerperiode 2026 werden alle Liegenschaften neu bewertet. Damit werden die Vermögenssteuerwerte und Eigenmietwerte an die aktuellen Marktpreise angepasst. Für viele Eigentümer bedeutet dies steigende Steuerwerte – doch nicht in allen Bereichen gleichermassen. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Neubewertung konkret bedeutet, wann sie in Kraft tritt und welche Folgen sie für Hauseigentümer im Kanton Zürich hat.
Was ist die Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Zürich?
Die einer Neubewertung versteht man die umfassende Überprüfung und Anpassung der Steuerwerte von Immobilien. Diese Werte bilden die Grundlage für die Berechnung der Vermögenssteuer sowie des Eigenmietwerts. Da Immobilienpreise in den letzten Jahren stark gestiegen sind, entsprachen die Steuerwerte nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen. Mit der Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Zürich sollen die neuen Steuerwerte näher an die tatsächlichen Marktpreisen gebracht werden.
Die letzte allgemeine Neubewertung der Liegenschaften fand im Kanton Zürich im Jahr 2009 statt – seither sind die Immobilienpreise im Durchschnitt um rund 50 Prozent gestiegen. Mit der Neubewertung 2026 folgt der Kanton den gesetzlichen Vorgaben und zwei Gerichtsurteilen, wonach die aktuellen Steuerwerte nicht mehr bundesrechtskonform sind.
Wann tritt die Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Zürich in Kraft?
Die neuen Werte gelten ab der Steuerperiode 2026. Hauseigentümer sollten sich bereits jetzt mit den Auswirkungen vertraut machen, um Überraschungen bei der Steuerbelastung zu vermeiden.
Welche Auswirkungen hat die Neubewertung der Liegenschaften für Hauseigentümer im Kanton Zürich?
Die Neubewertung der Liegenschaften bringt für Eigentümer im Kanton Zürich verschiedene Konsequenzen:
- Höhere Vermögenssteuerwerte: Die Steuerwerte steigen im Durchschnitt deutlich. Für Einfamilienhäuser wird von einem Plus von rund 49 % ausgegangen. Das führt zu höheren Vermögenssteuern, auch wenn individuelle Abweichungen je nach Lage und Objekt möglich sind.
Aussetzung der Eigenmietwert-Erhöhung: Der Finanzdirektor hat entschieden, die geplante allgemeine Erhöhung des Eigenmietwerts auszusetzen, bis die Abschaffung umgesetzt ist. - Anpassung des Eigenmietwerts: Auch ohne generelle Erhöhung können Eigenmietwerte steigen, da sie an den neuen Vermögenssteuerwert gekoppelt sind. Vor allem in gefragten Lagen ist mit höheren Werten zu rechnen.
- Individuelle Korrekturmöglichkeiten: Eigentümer, deren Liegenschaftswert stark vom effektiven Marktwert abweicht, können ein Privatgutachten einreichen, um den Steuerwert anzufechten.
Welche Hauptänderungen gibt es bei den Bewertungsmethoden?
Die Neubewertung bringt mehrere Anpassungen bei den Bewertungsmethoden:
- Anpassung der Lageklassen: Die bisherigen Lageklassen werden durch differenziertere Kategorien ersetzt. Damit soll die Lagequalität einzelner Immobilien genauer berücksichtigt werden.
- Reduzierte Ableitungssätze: Die Sätze, mit denen der Eigenmietwert prozentual aus dem Vermögenssteuerwert berechnet wird, werden gesenkt. Dies soll die Belastung durch die Eigenmietwertbesteuerung teilweise abfedern.
- Gemeindespezifische Kapitalisierungssätze: Bei Mehrfamilienhäusern wird künftig nicht mehr ein einheitlicher Kapitalisierungssatz angewendet, sondern ein gemeindespezifischer. Das führt zu einer stärkeren Berücksichtigung der lokalen Marktentwicklung.
Warum findet die Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Zürich statt?
Der Hauptgrund liegt in der starken Preisentwicklung seit 2009. Die Immobilienpreise sind im Kanton Zürich in den letzten Jahren stark angestiegen, wobei die Bodenpreise der Haupttreiber waren. Die Rechtsprechung verlangt, dass Steuerwerte in angemessenen Abständen aktualisiert und den tatsächlichen Werten angeglichen werden. Mit der Neubewertung der Liegenschaften 2026 erfüllt der Kanton Zürich diese Anforderungen.
Wo finden Hauseigentümer weitere Informationen?
- GIS-Browser des Kantons Zürich – zeigt die neuen Lageklassen für einzelne Liegenschaften (https://maps.zh.ch/)
- Regierungsratsbeschlüsse – verfügbar unter zh.ch/rrb.
- Steuerverwaltung des Kantons Zürich – stellt detaillierte Informationen zu Steuerthemen bereit (https://www.zh.ch/de/steuern-finanzen/steuern.html)
