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Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau ab 2025: Das müssen Eigentümer/innen wissen

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 2 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau ab 2025 ersetzt die seit 1998 unveränderte Basis durch aktuelle Marktwerte.
  • Mit der Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau steigt für viele Eigentümer/innen die Steuebelastung durch Vermögenssteuer und Eigenmietwert. 
  • Die Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau führt ein modernisiertes, digitales Bewertungsmodell ein, mit Neubewertungen alle 5 Jahre.

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Was ist die Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau? 

Am 1. Januar 2025 tritt im Kanton Aargau eine umfassende Neubewertung aller Liegenschaften in Kraft. Damit wird die seit 1998 unveränderte Wertbasis auf das 2. Quartal 2024 aktualisiert. Die Anpassung bringt ein modernisiertes Bewertungsmodell sowie höhere Steuerwerte für die meisten Eigentümer. 

 

Warum kommt es zur Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau?

Die Immobilienpreise sind sich seit der letzten Gesamtschätzung von 1998 stark angestiegen. Die bisherigen Werte entsprachen somit nicht mehr den aktuellen Marktgegebenheiten und widersprachen teilweise dem Bundesrecht. Zudem verpflichtete ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aargau vom 16. September 2020 den Kanton, seine Praxis bei der Eigenmietwertbesteuerung zu überarbeiten. 

Die Neubewertung der Liegenschaften sorgt nun für rechtskonforme Steuerwerte, die den aktuellen Marktverhältnissen entsprechen. 

 

Was ändert sich mit der Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau?

1. Aktualisierte Wertbasis

Die Steuerwerte orientieren sich künftig am aktuellen Marktwert (Verkehrswert). Damit entfällt die alte Grundlage von 1998, die durch die Immobilienpreisentwicklung längst überholt war.

2. Modernisiertes Bewertungsmodell

Ein digitalisiertes Verfahren ersetzt weitgehend die bisher üblichen Objektbesichtigungen. Die Bewertung basiert auf:

  • statistisch ausgewerteten Kauf- und Mietpreisen
  • regionalen Faktoren (Lage, Baujahr, Nutzung)
  • mathematisch-statistischen Modellen zur Ermittlung der Marktanpassungsfaktoren

3. Anpassung der Steuerwerte

Vermögenssteuerwert

Da Immobilienpreise seit 1998 stark angestiegen sind, wird in den meisten Fällen auch der Steuerwert deutlich höher ausfallen.

Eigenmietwert

Für selbstbewohnte Immobilien wird der Eigenmietwert neu auf 62 % der Marktmiete festgelegt. Das bedeutet für viele Eigentümer/innen eine höhere Steuerlast in den verbleibenden Jahren bis zur Abschaffung des Eigenmietwerts.
 

Das Bewertungsverfahren im Detail

Das neue System nutzt Vergleichswertverfahren, die sich an realen Kauf- und Mietpreisen orientieren. Wo keine aktuellen Werte vorliegen, kommen indirekte Verfahren und Marktanpassungsfaktoren zum Einsatz.

  • Gebäudesachwert: ergibt sich aus dem Neuwert (z. B. Gebäudeversicherungswert) abzüglich Alters- und Abnutzungsabschlägen.
  • Landwert: basiert auf regional vergleichbaren Kaufpreisen.
  • Marktanpassungsfaktoren (MAF): passen Sachwerte an die Marktpreise an, sodass realistische Verkehrswerte entstehen.

 

Übergangsregelungen

Da rund 250'000 Liegenschaften im Kanton Aargau neu bewertet werden, erfolgt die Umsetzung gestaffelt. Der Versand der Neubewertungen startet ab Herbst 2025 und zieht sich über zwei Jahre. Eigentümer/innen müssen sich also darauf einstellen, dass sie ihren neuen Wert nicht sofort, sondern erst im Laufe der Übergangsfrist erhalten.

 

Wichtige Daten im Überblick

  • 1. Januar 2025: Inkrafttreten der neuen Regelung
  • Ab Steuerjahr 2025: Neue Werte gelten erstmals für die Steuererklärung
  • Zukünftig alle 5 Jahre: Regelmässige Neubewertung der Liegenschaften
  • Ab Herbst 2025: Versand der Neubewertungsbescheide mit einer Übergangsphase von rund zwei Jahren
     

Welche Konsequenzen hat die Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau?

  • Höhere Steuerbelastung: Durch die angepassten Eigenmietwerte und aktualisierten Vermögenssteuerwerte müssen viele Eigentümer/innen mit einer höheren Steuerrechnung rechnen.
  • Rechtskonformität: Die neuen Regeln stellen sicher, dass die kantonale Praxis mit Bundesrecht übereinstimmt.

 

Was können Eigentümer/innen tun?

  • Information einholen: Bei Fragen können Betroffene die Schätzungsunterlagen beim zuständigen Steueramt einsehen.
  • Einsprache prüfen: Wer den neuen Wert als nicht marktkonform erachtet, hat die Möglichkeit, formell Einspruch zu erheben.

Frühzeitig vorbereiten: Eigentümer/innen sollten ihre Steuerplanung an die neuen Werte anpassen und mögliche Auswirkungen auf die Vermögenssteuer einkalkulieren.

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Ab 1. Januar 2025 werden alle Liegenschaften im Kanton Aargau neu bewertet, basierend auf aktuellen Marktwerten und einem modernisierten Bewertungsmodell.

In den meisten Fällen steigen sowohl Vermögenssteuerwert als auch Eigenmietwert, was zu einer höheren Steuerbelastung führen wird. 

Ja, wer den neuen Steuerwert als nicht marktkonform erachtet, kann Einsprache beim zuständigen Steueramt einreichen.

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