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Liegenschaftssteuer im Kanton Graubünden

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 2 Minuten

Liegenschaftssteuer im Kanton Graubünden: Steuersätze, Steuerpflicht und Unterschiede zwischen den Gemeinden.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Liegenschaftssteuer beträgt im Kanton Graubünden maximal 2 Promille des Vermögenssteuerwerts. 
  • Die Liegenschaftssteuer ist im Kanton Graubünden eine fakultative Gemeindesteuer. 
  • Bemessungsgrundlage für die Liegenschaftssteuer ist im Kanton Graubünden der kantonale Vermögenssteuerwert der Liegenschaft.

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Wie hoch ist die Liegenschaftssteuer im Kanton Graubünden?

Die Liegenschaftssteuer beträgt im Kanton Graubünden maximal 2 Promille des kantonalen Vermögenssteuerwerts. Der Steuersatz hängt von der Gemeinde ab, in der die Liegenschaft liegt. 

 

Liegenschaftssteuer im Kanton Graubünden berechnen

Die Liegenschaftssteuer berechnet sich im Kanton Graubünden nach folgender Formel: 

Liegenschaftssteuer = kantonaler Vermögenssteuerwert x Steuersatz der Gemeinde / 1000

 

Liegenschaftssteuer in den grössten Gemeinden im Kanton Graubünden

Gemeinde 

Steuersatz Liegenschaftssteuer

Chur

0.5 Promille

Davos

1.3 Promille

Landquart

1 Promille

Domat/Ems

1 Promille

Ilanz/Glion

1 Promille

St. Moritz

0.5 Promille

Scuol

1.5 Promille

Klosters

0.5 Promille

Zizers

1 Promille

 

Kantons- oder Gemeindesteuer? 

Die Liegenschaftssteuer ist im Kanton Graubünden eine fakultative Gemeindesteuer. Das bedeutet, dass die Gemeinden im Rahmen der kantonalen Richtlinien frei sind, eine Liegenschaftssteuer nach eigenem Ermessen zu erheben. 

Fakultativ ist die Liegenschaftssteuer in Graubünden, weil die Gemeinden eine Liegenschaftssteuer erheben können, aber nicht müssen. Allerdings machen die meisten Gemeinden von ihrem Recht Gebrauch. Rund ein Drittel der Gemeinden hat einen Liegenschaftssteuersatz nahe dem kantonal zulässigen Maximum von 2 Promille. 

 

Bemessungsgrundlage: Der kantonale Vermögenssteuerwert

Bemessungsgrundlage für die Liegenschaftssteuer ist im Kanton Graubünden der kantonale Vermögenssteuerwert der Liegenschaft. Der Steuerwert richtet sich nach dem Verkehrs- und Ertragswert. Die Gewichtung der beiden Werte richtet sich nach dem Steuergesetz. Bei Wohnimmobilien wird der Ertragswert zu 2/3 und der Verkehrswert zu 1/3 gewichtet. 

 

Wer zahlt im Kanton Graubünden Liegenschaftssteuer? 

Die Liegenschaftssteuer wird jährlich auf den in einer bestimmten Graubündner Gemeinde gelegenen Liegenschaften erhoben. Steuerpflichtig sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Die Liegenschaftssteuer wird in der Regel von der Person bezahlt, die am Ende des Steuerjahres als Eigentümer oder Nutzniesser im Grundbuch eingetragen ist. 

 

Liegenschaftssteuer im Kanton Graubünden als Betriebskosten abziehen

Im Kanton Graubünden ist die Liegenschaftssteuer unter bestimmten Bedingungen als Betriebskosten abzugsfähig: 

  1. Selbstgenutzte Liegenschaften: Bei selbstgenutzten Liegenschaften ist die Liegenschaftssteuer als Teil der Lebenshaltungskosten zu betrachten und somit nicht abzugsfähig.
  2. Fremdgenutzte Liegenschaften: Die Liegenschaftssteuern sind als Betriebskosten abzugsfähig, wenn die Nebenkosten im Mietvertrag enthalten sind. Werden die Nebenkosten hingegen auf den Mieter überwälzt (Netto-Methode), ist die Liegenschaftssteuer hingegen nicht abzugsfähig.

 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Die Liegenschaftssteuer im Kanton Graubünden wird nach folgender Formel berechnet: Liegenschaftssteuer = kantonaler Vermögenssteuerwert x Steuersatz der Gemeinde / 1000. Der Steuersatz variiert je nach Gemeinde.

Steuerpflichtig sind sowohl natürliche als auch juristische Personen, die Eigentümer oder Nutzniesser einer Liegenschaft sind. Die Steuer wird jährlich auf alle in einer bestimmten Gemeinde gelegenen Liegenschaften erhoben.

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Für fremdgenutzte Liegenschaften sind die Liegenschaftssteuern als Betriebskosten abzugsfähig, sofern die Nebenkosten im Mietvertrag enthalten sind. Bei selbstgenutzten Liegenschaften ist die Steuer hingegen nicht abzugsfähig.

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