Wie hoch ist die Liegenschaftssteuer im Kanton Graubünden?
Die Liegenschaftssteuer beträgt im Kanton Graubünden maximal 2 Promille des kantonalen Vermögenssteuerwerts. Der Steuersatz hängt von der Gemeinde ab, in der die Liegenschaft liegt.
Liegenschaftssteuer im Kanton Graubünden berechnen
Die Liegenschaftssteuer berechnet sich im Kanton Graubünden nach folgender Formel:
Liegenschaftssteuer = kantonaler Vermögenssteuerwert x Steuersatz der Gemeinde / 1000
Liegenschaftssteuer in den grössten Gemeinden im Kanton Graubünden
|
Gemeinde |
Steuersatz Liegenschaftssteuer |
|---|---|
|
Chur |
0.5 Promille |
|
Davos |
1.3 Promille |
|
Landquart |
1 Promille |
|
Domat/Ems |
1 Promille |
|
Ilanz/Glion |
1 Promille |
|
St. Moritz |
0.5 Promille |
|
Scuol |
1.5 Promille |
|
Klosters |
0.5 Promille |
|
Zizers |
1 Promille |
Kantons- oder Gemeindesteuer?
Die Liegenschaftssteuer ist im Kanton Graubünden eine fakultative Gemeindesteuer. Das bedeutet, dass die Gemeinden im Rahmen der kantonalen Richtlinien frei sind, eine Liegenschaftssteuer nach eigenem Ermessen zu erheben.
Fakultativ ist die Liegenschaftssteuer in Graubünden, weil die Gemeinden eine Liegenschaftssteuer erheben können, aber nicht müssen. Allerdings machen die meisten Gemeinden von ihrem Recht Gebrauch. Rund ein Drittel der Gemeinden hat einen Liegenschaftssteuersatz nahe dem kantonal zulässigen Maximum von 2 Promille.
Bemessungsgrundlage: Der kantonale Vermögenssteuerwert
Bemessungsgrundlage für die Liegenschaftssteuer ist im Kanton Graubünden der kantonale Vermögenssteuerwert der Liegenschaft. Der Steuerwert richtet sich nach dem Verkehrs- und Ertragswert. Die Gewichtung der beiden Werte richtet sich nach dem Steuergesetz. Bei Wohnimmobilien wird der Ertragswert zu 2/3 und der Verkehrswert zu 1/3 gewichtet.
Wer zahlt im Kanton Graubünden Liegenschaftssteuer?
Die Liegenschaftssteuer wird jährlich auf den in einer bestimmten Graubündner Gemeinde gelegenen Liegenschaften erhoben. Steuerpflichtig sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Die Liegenschaftssteuer wird in der Regel von der Person bezahlt, die am Ende des Steuerjahres als Eigentümer oder Nutzniesser im Grundbuch eingetragen ist.
Liegenschaftssteuer im Kanton Graubünden als Betriebskosten abziehen
Im Kanton Graubünden ist die Liegenschaftssteuer unter bestimmten Bedingungen als Betriebskosten abzugsfähig:
- Selbstgenutzte Liegenschaften: Bei selbstgenutzten Liegenschaften ist die Liegenschaftssteuer als Teil der Lebenshaltungskosten zu betrachten und somit nicht abzugsfähig.
- Fremdgenutzte Liegenschaften: Die Liegenschaftssteuern sind als Betriebskosten abzugsfähig, wenn die Nebenkosten im Mietvertrag enthalten sind. Werden die Nebenkosten hingegen auf den Mieter überwälzt (Netto-Methode), ist die Liegenschaftssteuer hingegen nicht abzugsfähig.
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