Die Lex Koller (offiziell: Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) reguliert seit Jahrzehnten den Immobilienerwerb durch ausländische Personen. Für Verkäufer ist relevant, wie sich das Gesetz auf den Kreis möglicher Käufer und damit auf den Preis auswirkt.
Wer ist betroffen?
Die Lex Koller betrifft Personen, die weder Schweizer Bürger noch EU/EFTA-Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz sind. Für sie gelten Einschränkungen beim Erwerb von Wohnimmobilien:
- Hauptwohnsitzimmobilien dürfen auch von Ausländern mit Aufenthaltsbewilligung (B oder C) erworben werden
- Ferienwohnungen in Tourismusgemeinden dürfen mit kantonaler Bewilligung und innerhalb von Kontingenten erworben werden
- Anlageimmobilien (Renditeliegenschaften) unterliegen strengeren Beschränkungen
Wie wirkt sich die Lex Koller auf den Preis aus?
Die Lex Koller reduziert den potenziellen Käuferkreis, insbesondere bei Ferienwohnungen und Luxusobjekten. In Gemeinden mit hoher internationaler Nachfrage – etwa in den Waadtländer Alpen, im Oberengadin oder in Gstaad – kann die Einschränkung den Preis drücken, weil vermögende internationale Käufer ausgeschlossen werden. In Gemeinden mit primär lokaler Nachfrage hat die Lex Koller hingegen kaum Einfluss auf den Preis.
Ausnahmen und Entwicklungen
EU/EFTA-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz sind von der Lex Koller nicht betroffen. Ausserdem kann bei gewerblich genutzten Immobilien oder bei Betriebsstätten in der Regel eine Bewilligung erteilt werden. Die politische Diskussion um eine Lockerung oder Verschärfung der Lex Koller ist seit Jahren im Gang, ohne dass eine grundlegende Änderung absehbar wäre.
Fazit: Für die meisten Objekte kein grosses Thema
Die Lex Koller ist vor allem bei Ferienwohnungen und Luxusobjekten in internationalen Tourismusorten relevant. Für normale Wohnimmobilien mit lokaler Käuferbasis hat sie keinen wesentlichen Einfluss auf den Preis.