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Lex Koller: Erklärung, Bedeutung und Zukunftsperspektiven

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 Minuten

Die Lex Koller regelt den Erwerb von Immobilien durch Ausländer in der Schweiz. Bedeutung, rechtliche Grundlagen, Effekt auf den Immobilienmarkt und Zukunft des Gesetzes.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Lex Koller schränkt den Immobilienerwerb durch Ausländer in der Schweiz ein. 

  • Unter der Lex Koller gelten für ausländische Käufer je nach Aufenthaltsbewilligung unterschiedlich strenge Einschränkungen beim Erwerb von Haupt-, Ferien- und Renditeobjekten.

  • Politische Debatten um die Zukunft der Lex Koller kreisen unm dem Schutz bezahlbaren Wohnraums und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts.

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Was ist die Lex Koller? 

Die Lex Koller (offiziell: Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, BewGst) ein schweizerisches Bundesgesetz, das den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland einschränkt. Die Lex Koller soll verhindern, dass der Schweizer Immobilienmarkt in zu grossem Ausmass unter ausländischen Einfluss gerät. Besonders für ausländische Investoren spielt die Lex Koller eine grosse Rolle, weil sie die Möglichkeiten stark einschränkt, Wohn- oder Ferienimmobilien zu erwerben und es mit wenigen Ausnahmen verunmöglicht, in Schweizer Wohnliegenschaften als Anlage zu investieren. 

 

Historischer Hintergrund der Lex Koller

Die Lex Koller trat 1983 in Kraft und löste die sogenannte Lex Friedrich von 1985 ab. Ziel war es, den Ausverkauf von Schweizer Boden an ausländische Investoren zu verhindern und so eine übermässige Einflussnahme von Kapital aus dem Ausland auf den Immobilienmarkt einzudämmen. 

Im Laufe der Zeit wurde das Gesetz mehrmals gelockert. 1997 wurde der Erwerb von Gewerbeimmobilien liberalisiert; 2005 wurde der Erwerb von an der Schweizer Börse gehandelten Anteilen an Immobilienfonds für Personen im Ausland ermöglicht. 

 

Rechtlicher Rahmen

Die Lex Koller legt fest, welche Arten von Immobilien von Ausländern erworben werden dürfen – und welche nicht:

Lex-Koller-Einschränkungen nach Immobilientyp

Hauptwohnsitz

  • EU/EFTA mit B-Bewilligung: erlaubt, ohne Lex-Koller-Bewilligung
  • Drittstaaten mit B-Bewilligung: erlaubt, aber nur mit Bewilligung
  • C-Bewilligung & Schweizer: uneingeschränkt
  • L-Bewilligung: nicht erlaubt
  • G-Bewilligung: nur für berufsbedingten Zweitwohnsitz

Zweit-/Ferienwohnung

  • EU/EFTA mit B-Bewilligung: nicht erlaubt
  • Drittstaaten mit B-Bewilligung: nicht erlaubt
  • C-Bewilligung & Schweizer: erlaubt
  • Ferienwohnungen für Ausländer ohne Niederlassung: nur in Tourismusgebieten, stark eingeschränkt (Kontingente, Flächenlimit)

Renditeobjekte (z. B. Mietliegenschaften)

  • Nur für C-Bewilligung und Schweizer erlaubt

     

Lex-Koller-Einschränkungen nach Aufenthaltsbewilligung und Staatsangehörigkeit

B (EU/EFTA)

  • Hauptwohnsitz frei erwerbbar
  • keine Ferien-/Zweitwohnungen

B (Drittstaaten)

  • Hauptwohnsitz nur mit Bewilligung
  • keine Ferien-/Zweitwohnungen

C

  • Uneingeschränkt, wie Schweizer

L

  • Kein Erwerb gestattet

G: 

  • Nur berufsbedingter Zweitwohnsitz

Kein dauerhafter Aufenthalt: 

  • Ferienwohnung in Tourismusgebieten (kontingentiert)


 

Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Die Lex Koller wirkt sich unterschiedlich auf den Schweizer Immobilienmarkt aus: 

  • Wohnungsmarkt in Städten: In Ballungsräumen wie Zürich, Basel oder Genf schützt die Lex Koller vor einem zusätzlichen Nachfrageanstieg durch internationale Käufer, die Wohnliegenschaften nur zur Kapitalanlage kaufen. 
  • Ferienwohnungen: Die Lex Koller limitiert die Anzahl von Ferienwohnungen, die an ausländische Käufer verkauft werden. Das wirkt sich bremsend auf die Preise für Ferienwohnungen aus. 

 

Politische und gesellschaftliche Diskussion

Die Lex Koller steht regelmässig im Zentrum politischer Debatten:

  • Pro-Argumente für die Beibehaltung: Schutz der einheimischen Bevölkerung, Sicherung bezahlbarer Wohnungen, Verhinderung von Bodenspekulation.
  • Contra-Argumente: Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit, Hindernis für ausländische Investitionen und Kapitalzuflüsse.

 

Mögliche Anpassungen der Lex Koller 

Mit dem Anstieg der Immobilienpreise und der Wohnungsknappheit gewinnt die Lex Koller erneut an Bedeutung. Politische Initiativen zielen in der Regel darauf ab, die Lex Koller entweder zu verschärfen, um die Wohnungsknappheit zu bekämpfen und den Erwerb von Wohnimmobilien zu erleichtern oder sie zu lockern, um den Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen. 

 

Praktische Hinweise für ausländische Eigentümer

Für ausländische Investoren und Eigentümer ist es entscheidend, die Vorgaben der Lex Koller genau zu kennen:

  • Selbstbewohnter Erstwohnsitz: Nur für Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in der Schweiz erwerbbar. 
  • Mehrfamilienhäuser: Nur für Personen mit C-Bewilligung. 
  • Ferienwohnungen: Erwerb nur in touristischen Gebieten mit Auflagen und Kontingent. 
  • Geschäftsliegenschaften: Ohne Einschränkungen möglich, was sie zur bevorzugten Anlageform für internationale Investoren macht.

Ausländische Interessenten sollten sich unbedingt rechtlich beraten lassen. Neben kantonalen Behörden bieten auch spezialisierte Kanzleien und Beratungsstellen Unterstützung bei Fragen zur Lex Koller und den Bewilligungsverfahren.

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Die Lex Koller ist ein Schweizer Bundesgesetz, das den Kauf von Grundstücken und Wohnimmobilien durch Personen im Ausland einschränkt, um den Immobilienmarkt vor ausländischer Übernahme zu schützen.

Ja, aber nur eingeschränkt: Hauptwohnsitze sind mit bestimmten Aufenthaltsbewilligungen möglich, Ferien- und Renditeobjekte unterliegen strengen Beschränkungen oder sind gar nicht erlaubt.

Die Zukunft der Lex Koller ist politisch umstritten: Während Befürworter eine Verschärfung zum Schutz vor Wohnungsknappheit fordern, befürworten Gegner  eine Lockerung, um Investitionen zu fördern.

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