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Immobilienverkauf an Ausländer in der Schweiz: Rechtliche Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 4 Minuten

Immobilienverkauf an Ausländer in der Schweiz: Erfahren Sie, welche gesetzlichen Vorgaben (Lex Koller), Bewilligungen und steuerlichen Aspekte beim Verkauf an ausländische Käufer zu beachten sind.

Das Wichtigste in Kürze
  1. Der Immobilienverkauf an Ausländer ist in der Schweiz streng durch die Lex Koller geregelt.

  2. Ob ein Verkauf möglich ist, hängt stark vom Aufenthaltsstatus des Käufers und der Art der Immobilie ab.

  3. Eine professionelle rechtliche und strategische Vorbereitung minimiert Risiken und Verzögerungen.

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Der Immobilienverkauf an Ausländer ist in der Schweiz ein sensibles und klar reguliertes Thema. Insbesondere das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland – besser bekannt als Lex Koller – setzt klare Grenzen und Bedingungen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die einen Verkauf an ausländische Interessenten prüfen, ist eine fundierte Kenntnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen entscheidend.

In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein Immobilienverkauf an Ausländer möglich ist, welche Bewilligungen erforderlich sind und welche strategischen Überlegungen für Sie als Verkäufer besonders relevant sind.


1. Was gilt als «Ausländer» im Sinne der Lex Koller?

Nicht jede Person ohne Schweizer Pass gilt automatisch als ausländische Person im rechtlichen Sinne. Entscheidend ist der Aufenthaltsstatus:

  • Schweizer Staatsangehörige: Keine Einschränkungen.

  • EU-/EFTA-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz (B- oder C-Bewilligung): In der Regel gleichgestellt mit Schweizer Käufern beim Erwerb von Hauptwohnsitz.

  • Drittstaatenangehörige mit C-Bewilligung: Ebenfalls weitgehend gleichgestellt in Bezug auf den Hauptwohnsitz. 

  • Personen im Ausland ohne Wohnsitz in der Schweiz: Unterliegen den strengen Vorschriften der Lex Koller.

Für Sie als Verkäufer ist die genaue Abklärung des Status des potenziellen Käufers ein zentraler Schritt im Verkaufsprozess.


2. Welche Immobilien dürfen an Ausländer verkauft werden?

Ob ein Verkauf zulässig ist, hängt stark von der Art der Immobilie ab:

Hauptwohnsitz

Personen mit rechtmässigem Wohnsitz in der Schweiz dürfen in der Regel ohne Bewilligung eine Immobilie als Hauptwohnsitz erwerben.

Zweitwohnungen und Ferienimmobilien

Hier gelten strenge Kontingente. Nicht alle Kantone erlauben den Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland. Zudem sind Flächenbegrenzungen und Nutzungsauflagen möglich.

Renditeobjekte

Der Erwerb von Mehrfamilienhäusern oder Anlageobjekten durch Personen im Ausland ist grundsätzlich stark eingeschränkt und häufig bewilligungspflichtig oder nicht zulässig.


3. Die Rolle der Lex Koller

Die Lex Koller dient dem Schutz des Schweizer Immobilienmarktes vor übermässiger ausländischer Einflussnahme. Sie schreibt vor:

  • Bewilligungspflicht für bestimmte Erwerbe

  • Kontingentierung von Ferienwohnungen

  • Einschränkungen bei Renditeobjekten

  • Transparenzpflicht bei wirtschaftlich Berechtigten

Ein Verstoss gegen die Lex Koller kann zur Ungültigkeit des Kaufvertrags führen. Deshalb ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung unverzichtbar.


4. Ablauf des Immobilienverkaufs an Ausländer

Ein Verkauf an eine Person im Ausland kann sich im Vergleich zu einem Inlandsgeschäft verlängern, da zusätzliche Prüfungen und Bewilligungen erforderlich sein können.

Typischer Ablauf:

  1. Prüfung des Käuferstatus

  2. Einreichung eines Bewilligungsgesuchs (falls erforderlich)

  3. Prüfung durch die kantonale Behörde

  4. Beurkundung beim Notar

  5. Eintrag im Grundbuch

Je nach Kanton dauert das Bewilligungsverfahren mehrere Wochen bis Monate.


5. Steuerliche Aspekte

Der Verkauf an ausländische Käufer hat für Sie als Verkäufer grundsätzlich keine zusätzlichen steuerlichen Nachteile. Relevant sind insbesondere:

  • Grundstückgewinnsteuer (kantonal geregelt)

  • Handänderungssteuer (je nach Kanton)

  • Mögliche Auswirkungen auf die Vermarktungsdauer

Ein höherer Verkaufspreis durch internationale Nachfrage kann steuerlich zu einer höheren Grundstückgewinnsteuer führen, was jedoch relativiert wird durch den effektiven Mehrerlös.


6. Chancen und Risiken für Verkäufer

Chancen

  • Erweiterter Käuferkreis

  • Potenziell höhere Zahlungsbereitschaft

  • Attraktivität in touristischen Regionen

Risiken

  • Verzögerungen durch Bewilligungsverfahren

  • Höhere Komplexität im Verkaufsprozess

  • Rechtliche Unsicherheiten bei falscher Einschätzung des Käuferstatus

Gerade in Regionen mit internationaler Nachfrage – beispielsweise in Tourismusgebieten oder wirtschaftlich starken Zentren – kann der Verkauf an ausländische Käufer eine interessante Option darstellen.


7. Strategische Überlegungen für Eigentümer

Bevor Sie sich gezielt an ausländische Käufer richten, sollten Sie folgende Fragen klären:

  • Ist Ihre Immobilie überhaupt bewilligungsfähig?

  • Besteht in Ihrem Kanton ein Kontingent für Ferienwohnungen?

  • Wie wirkt sich eine verlängerte Verkaufsdauer auf Ihre Planung aus?

  • Ist eine professionelle Begleitung durch Immobilienexperten sinnvoll?

Eine fundierte Marktanalyse und eine rechtliche Vorprüfung helfen, unnötige Verzögerungen zu vermeiden.


Fazit

Der Immobilienverkauf an Ausländer ist in der Schweiz möglich, unterliegt jedoch klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Lex Koller spielt dabei eine zentrale Rolle. Für Sie als Verkäufer ist eine sorgfältige Prüfung des Käuferstatus sowie eine strategische Planung des Verkaufsprozesses entscheidend. Mit der richtigen Vorbereitung kann der internationale Markt attraktive Chancen bieten.

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Das hängt von der Art der Immobilie und vom Aufenthaltsstatus des Käufers ab. Ferienwohnungen sind teilweise bewilligungspflichtig, Renditeobjekte meist stark eingeschränkt.

Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz sowie bestimmte ausländisch beherrschte Unternehmen benötigen in vielen Fällen eine kantonale Bewilligung.

Ja, insbesondere wenn ein Bewilligungsverfahren erforderlich ist, kann sich der Verkaufsprozess um mehrere Wochen oder Monate verlängern.

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