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Hypothek 1 und 2 – Was sind die 1. und 2. Hypothek?

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 2 Minuten

Erfahren Sie, was unter einer 1. und 2. Hypothek zu verstehen ist und was der Unterschied in Bezug auf die Amortisationspflicht ist.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die 1. Hypothek beträgt maximal ⅔ des Immobilienwerts. 
  • Die 2. Hypothek ist der Anteil der Hypothek, der ⅔ des Immobilienwerts übersteigt. 
  • Die 2. Hypothek muss zwingend innerhalb von 15 Jahren amortisiert werden; die Amortisation der 1. Hypothek ist freiwillig.

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Was sind die 1. und 2. Hypothek? 

Banken dürfen in der Schweiz in den meisten Fällen einen Hauptwohnsitz zu maximal 80 % belehnen. Das bedeutet, dass die Hypothekarsumme nicht mehr als 80 % des Immobilienwerts oder Kaufpreises ausmachen darf. Wer mehr Eigenmittel einbringt, kann natürlich auch eine tiefere Hypothek aufnehmen. 

Der Unterschied zwischen der 1. und 2. Hypothek ist immer dann relevant, wenn die Belehnung mehr als ⅔ bzw. 66 % des Immobilienwerts ausmacht. Dann wird die Hypothek in 2 Teile unterteilt, die 1. und 2. Hypothek:  

  • 1. Hypothek: ⅔ des Immobilienwerts 
  • 2. Hypothek: Anteil der Hypothek, der ⅔ des Immobilienwerts übersteigt

 

Bedeutung der 1. und 2. Hypothek für die Amortisation

Die 1. und 2. Hypothek werden deshalb unterschieden, weil für die beiden Anteile der Hypothek eine andere Amortisationspflicht besteht: 

  • Die 1. Hypothek muss nicht amortisiert werden. 
  • Die 2. Hypothek muss zwingend innerhalb von 15 Jahren oder bei Erreichen des Pensionsalters amortisiert sein. 

Anders ausgedrückt: Die 1. Hypothek kann man freiwillig amortisieren, die 2. Hypothek muss man immer amortisieren. Die Amortisationspflicht gilt nur auf den Teil der Hypothek, der ⅔ des Immobilienwerts übersteigt. Wer mehr als 20 % Eigenkapital einbringen kann, verringert die Höhe der 2. Hypothek, womit weniger Amortisationszahlungen anfallen. Wird eine Immobilie mit mehr als ⅓  Eigenkapital finanziert, entfällt die Amortisationspflicht ganz. 

 

Berechnungsbeispiel: 1. und 2. Hypothek

Fall A: Maximale Belehnung mit 1. und 2. Hypothek

  • Kaufpreis: CHF 1'000'000
  • Hypothek: CHF 800'000 (maximale Belehnung von 80 %)
  • Eigenmittel: CHF 200'000 
  • 1. Hypothek: CHF 660'000 (66%)
  • 2. Hypothek: CHF 140'000 (14 %)
  • Hypothekarprodukt: Festhypothek 2 % 

In diesem Fall ergeben sich die folgenden monatlichen und jährlichen Kosten für die Hypothek: 

  • Hypothekarzins pro Jahr: CHF 13'200
  • Hypothekarzins pro Monat: CHF 1'100
  • Amortisation der 2. Hypothek über 15 Jahre: CHF 778 pro Monat
  • Monatliche Finanzierungskosten: CHF 1’878

 

Fall B: Belehnung ohne 2. Hypothek 

  • Kaufpreis: CHF 1'000'000
  • Hypothek: CHF 600'000 (Belehnung von 60 %)
  • Eigenmittel: CHF 400'000 
  • 1. Hypothek: CHF 600'000 (60%)
  • 2. Hypothek: entfällt, da die Hypothekarsumme geringer ist als 66 % des Immobilienwerts 
  • Hypothekarprodukt: Festhypothek 2 % 

In diesem Fall ergeben sich die folgenden monatlichen und jährlichen Kosten für die Hypothek: 

  • Hypothekarzins pro Jahr: CHF 12'000
  • Hypothekarzins pro Monat: CHF 1'000
  • Amortisation der 2. Hypothek: keine
  • Monatliche Finanzierungskosten: CHF 1’000

 

Fall C: Belehnung mit tiefer 2. Hypothek

  • Kaufpreis: CHF 1'000'000
  • Hypothek: CHF 660'000 (Belehnung von 66 %)
  • Eigenmittel: CHF 300'000 
  • 1. Hypothek: CHF 660'000 (66%)
  • 2. Hypothek: CHF 40'000 
  • Hypothekarprodukt: Festhypothek 2 % 

In diesem Fall ergeben sich die folgenden monatlichen und jährlichen Kosten für die Hypothek: 

  • Hypothekarzins pro Jahr: CHF 13'200
  • Hypothekarzins pro Monat: CHF 1'100
  • Amortisation der 2. Hypothek über 15 Jahre: CHF 223 pro Monat
  • Monatliche Finanzierungskosten: CHF 1’323

 

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Hypothekenmakler und Immobilienfinanzierung

Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Die 1. Hypothek und die 2. Hypothek beziehen sich auf die Belehnung einer Immobilie. In der Schweiz darf eine Immobilie bis zu 80 % ihres Werts belehnt werden. Die 1. Hypothek beträgt maximal ⅔ des Immobilienwerts. Wenn die Belehnung mehr als ⅔ des Immobilienwerts beträgt, wird der überschüssige Anteil als 2. Hypothek bezeichnet.

Der wesentliche Unterschied zwischen der 1. und 2. Hypothek liegt in der Amortisationspflicht. Die 1. Hypothek muss nicht zwingend amortisiert werden. Im Gegensatz dazu muss die 2. Hypothek innerhalb von 15 Jahren oder bis zum Erreichen des Pensionsalters vollständig amortisiert werden.

Wenn Sie mehr als 20 % Eigenkapital einbringen, verringert sich die Höhe der 2. Hypothek, was weniger Amortisationszahlungen bedeutet. Bei mehr als 33 % Eigenkapital entfällt die Amortisationspflicht ganz. 

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