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Pflichten des Verkäufers beim Hausverkauf – Was Sie beachten müssen

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 Minuten

Erfahren Sie, welche Pflichten der Verkäufer beim Hausverkauf hat und was man beachten sollte, um den Verkaufsprozess zu beschleunigen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Verkäufer hat die Pflicht, alle bekannten Informationen zur Immobilie offenzulegen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Eine vollständige Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente beschleunigt den Verkaufsprozess und beugt Verzögerungen vor.
  • Der Immobilienverkauf ist erst mit der notariellen Beurkundung und der Grundbucheintragung rechtsgültig.

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Beim Verkauf einer Immobilie gibt es für den Eigentümer verschiedene Pflichten, die eingehalten werden müssen. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert Verzögerungen, finanzielle Einbussen und im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Pflichten der Verkäufer beim Hausverkauf hat und wie Sie sich optimal auf den Verkauf vorbereiten.

 

1. Offenlegungspflicht: Wichtige Informationen weitergeben

Als Verkäufer sind Sie verpflichtet, dem Käufer alle wesentlichen Informationen zur Immobilie mitzuteilen. Dazu gehören:

  • Bekannte Mängel (z. B. Feuchtigkeit, Risse in der Bausubstanz, Probleme mit der Heizung)
  • Rechtliche Einschränkungen (z. B. bestehende Dienstbarkeiten oder Nutzungsrechte Dritter)
  • Altlasten oder Umweltprobleme (z. B. alte Öltanks, belasteter Boden, Asbest)

Das bewusste Verschweigen solcher Punkte kann später zu Haftungsansprüchen führen. Falls sich herausstellt, dass wesentliche Mängel verschwiegen wurden, kann der Käufer eine Preisminderung verlangen oder in schweren Fällen sogar den Kauf rückgängig machen.

 

2. Bereitstellung der notwendigen Dokumente

Ein erfolgreicher Verkaufsprozess setzt voraus, dass Sie alle wichtigen Dokumente zur Immobilie vorlegen können. Dazu gehören unter anderem:

  • Grundbuchauszug (Nachweis des Eigentums und bestehender Belastungen)
  • Katasterplan (Lage und Grenzen der Parzelle)
  • Baubewilligungen und Baupläne
  • Energieausweis (falls vorhanden oder im Kanton obligatorisch)
  • Reglemente und Protokolle der Stockwerkeigentümergemeinschaft (bei Eigentumswohnungen)

Je nach Standort, Kanton und Art der Immobilie können weitere Unterlagen erforderlich sein. Eine frühzeitige Zusammenstellung aller Dokumente hilft, den Verkaufsprozess zu beschleunigen.

 

3. Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags

Ein Immobilienverkauf ist erst mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags rechtsgültig. Der Notar sorgt dafür, dass alle Vertragsinhalte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und schützt beide Parteien vor späteren Streitigkeiten.

Wichtige Punkte im Kaufvertrag:

  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Übergabetermin der Immobilie
  • Regelung zu bestehenden Hypotheken oder Dienstbarkeiten
  • Haftung für Mängel und allfällige Garantien

Ohne eine notarielle Beurkundung ist der Verkauf nicht rechtskräftig. Der Käufer wird erst nach der Eintragung im Grundbuch offiziell als neuer Eigentümer registriert. 

 

4. Übergabe und Räumung der Immobilie

Nach der Beurkundung und der Kaufpreiszahlung erfolgt die Übergabe der Immobilie. Dabei gilt:

  • Die Immobilie muss im vertraglich festgelegten Zustand übergeben werden.
  • Falls eine Räumung vereinbart wurde, müssen alle persönlichen Gegenstände entfernt sein.
  • Vereinbarte Einbauten (z. B. Küche, Einbauschränke) müssen vorhanden sein.

Wer sich nicht an die vertraglichen Vereinbarungen hält, kann für daraus entstehende Kosten oder Schäden haftbar gemacht werden.

 

5. Steuerliche Pflichten beim Verkauf beachten

Beim Verkauf einer Immobilie fällt in vielen Fällen eine Grundstückgewinnsteuer an. Diese wird auf den erzielten Gewinn aus dem Verkauf erhoben. Die Höhe hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis
  • Höhe der abzugsfähigen Investitionen (z. B. Renovierungen)
  • Besitzdauer der Immobilie (je länger, desto niedriger die Steuer in vielen Fällen)

In bestimmten Situationen kann eine Steuerbefreiung oder -aufschiebung möglich sein, etwa bei einer Ersatzbeschaffung (wenn der Verkaufserlös in eine neue selbstgenutzte Immobilie investiert wird). Lassen Sie sich rechtzeitig von einer Fachperson beraten, um unerwartete Steuerforderungen zu vermeiden.

Die Grundstückgewinnsteuer muss in einer gesonderten Steuererklärung deklariert werden. Achtung: Die Frist für die Einreichung beträgt in den meisten Kantonen nur 30 Tage! Das Steuerformular erhalten Sie bei der Steuerbehörde Ihres Kantons oder Ihrer Gemeinde. 

 

Fazit: Gut vorbereitet in den Hausverkauf starten

Ein erfolgreicher Hausverkauf setzt voraus, dass der Verkäufer alle rechtlichen Pflichten erfüllt. Wer frühzeitig die erforderlichen Dokumente organisiert, sich über steuerliche Konsequenzen informiert und den Kaufvertrag sorgfältig prüft, kann den Verkaufsprozess reibungslos abwickeln.

Checkliste für Verkäufer

  • Wichtige Informationen zur Immobilie offenlegen
  • Alle notwendigen Dokumente bereitstellen
  • Kaufvertrag notariell beurkunden lassen
  • Immobilie vertragsgemäss übergeben
  • Steuerliche Pflichten prüfen

Falls Sie unsicher sind, kann die Unterstützung durch eine Fachperson helfen, den Verkaufsprozess effizient und rechtssicher zu gestalten.

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Sie müssen alle wesentlichen Informationen zur Immobilie mitteilen, insbesondere bekannte Mängel, rechtliche Einschränkungen (z. B. Dienstbarkeiten) sowie mögliche Altlasten oder Umweltprobleme. Das bewusste Verschweigen kann zu Haftungsansprüchen führen.

Wichtige Unterlagen sind unter anderem der Grundbuchauszug, der Katasterplan, Baubewilligungen, der Energieausweis (falls erforderlich) sowie Reglemente und Protokolle bei Stockwerkeigentum. Je nach Standort können weitere Dokumente erforderlich sein.

Der Verkauf wird erst mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags rechtskräftig. Danach erfolgt die Eigentumsübertragung durch die Eintragung im Grundbuch.

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