/ Blog

Haus geerbt und verkauft: Welche Steuern fallen an?

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 4 Minuten

Haben Sie ein Haus geerbt, das Sie nun verkaufen möchten? Erfahren Sie, welche Steuern beim Verkauf eines geerbten Hauses anfallen und erhalten Sie Tipps für einen erfolgreichen Verkauf.

Das Wichtigste in Kürze
  • Wer ein Haus erbt und verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuern auf die gesamte Besitzdauer seit dem Kauf durch den Erblasser. 
  • Beim Verkauf eines geerbten Hauses fällt die Handänderungssteuer an, wenn es diese im Kanton gibt. 
  • Weitere Kosten beim Verkauf eines geerbten Hauses fallen für den Notar, das Grundbuchamt und allenfalls den Makler an.

immobilie verkaufen

Steuern beim Verkauf eines geerbten Hauses

Grundstückgewinnsteuer

Wer ein geerbtes Haus verkauft, zahlt die Grundstückgewinnsteuer auf den Gewinn aus dem Verkauf. Entscheidend für die Steuerbemessung ist der Erwerbspreis, den der Erblasser für das Haus bezahlt hat und nicht etwa der Wert des Hauses zum Zeitpunkt des Erbgangs. Wer ein geerbtes Haus verkauft, zahlt also Grundstückgewinnsteuer auf den gesamten Zeitraum seit dem Kauf durch den Erblasser. 

Die Grundstückgewinnsteuer gibt es in allen Kantonen. Sie wird entweder nur vom Kanton, nur von der Gemeinde oder von beiden erhoben. Wichtig zu wissen: Der Steuersatz ermässigt sich bei längerer Besitzdauer. Beim Verkauf eines geerbten Hauses ist dabei der gesamte Zeitraum seit dem Kauf durch den Erblasser massgeblich und nicht nur die Zeit seit dem Erbgang. 

Die Grundstückgewinnsteuer wird aufgeschoben bei Ersatzbeschaffung, das heisst, wenn man mit dem Verkaufserlös innerhalb einer bestimmten Frist eine gleich genutzte Ersatzliegenschaft kauft. Das gilt allerdings nur dann, wenn das geerbte Haus vom Verkäufer als Erstwohnsitz verwendet wurde. 

Mehr zur Grundstückgewinnsteuer im Zusammenhang mit einer Erbschaft finden Sie in diesem Artikel: https://neho.ch/de/blog/grundstuckgewinnsteuer-bei-erbschaft

Handänderungssteuer

Mit der Handänderungssteuer wird die Übertragung von Immobilien auf einen neuen Eigentümer besteuert. Der Steuersatz beträgt etwa 1 bis 3 % des Verkaufspreises, je nach Kanton. 

Die Handänderungssteuer bezahlt je nach Kanton entweder der Käufer oder aber sowohl der Käufer als auch der Verkäufer. Meistens wird die Steuer in diesen Fällen hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. 

Keine Handänderungssteuer gibt es in den Kantonen Zürich, Uri, Glarus, Zug, Schaffhausen, Aargau und Tessin.

 

Weitere Kosten beim Verkauf eines geerbten Hauses

Notariatsgebühren: Der Verkauf eines geerbten Hauses muss wie jeder Immobilienverkauf öffentlich beurkundet werden. Die Kosten für den Notar variieren je nach Kanton zwischen einigen Promille und mehreren Prozent des Verkaufspreises. 

Grundbuchgebühren: Mit der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch wechselt das verkaufte Haus offiziell den Besitzer. Die Grundbuchgebühren hängen vom Kanton und vom Kaufpreis der Immobilie ab. 

Vorfälligkeitsentschädigung: Wenn eine Hypothek vorzeitig gekündigt werden muss, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt von der Restlaufzeit, dem Zinssatz und den aktuellen Marktzinsen ab. Sie ist teils verhandelbar. Die Vorfälligkeitsentschädigung kann man vermeiden, wenn der Käufer die bestehende Hypothek übernimmt. 

Maklerprovision: Falls ein Makler mit dem Verkauf beauftragt wird, fällt eine Provision an. Sie liegt bei herkömmlichen Maklern bei 2–4 Prozent des Verkaufspreises; bei Festpreismaklern z.B. bei 12'000 Franken. Die Maklerprovision wird vom Verkäufer bezahlt. 

 

Diese Steuern fallen an, wenn man ein Haus erbt

Erbschaftssteuer 

Wer in der Schweiz Vermögen erbt – ob Bargeld, Wertgegenstände, Wertschriften oder ein Haus – zahlt unter Umständen Erbschaftssteuern. Die Erbschaftssteuer ist in den meisten Kantonen progressiv, das bedeutet, der Steuersatz nimmt zu, je mehr Vermögen geerbt wird. Massgeblich für die Steuerveranlagung ist der Verkehrswert des geerbten Hauses im Zeitpunkt des Erbgangs. 

Die Erbschaftssteuer hängt wesentlich vom Verwandtschaftsgrad ab. Je weiter entfernt verwandt man mit dem Erblasser ist, desto höher ist der Steuersatz. Ehegatten sind heute in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit, Kinder in fast allen Kantonen. Wer also ein Haus von seinen Eltern oder seinem Ehepartner erbt, zahlt in den meisten Kantonen keine Erbschaftssteuer. 

Handänderungssteuer

Mit der Handänderungssteuer besteuern die meisten Kantone den Besitzübergang an Immobilien. Bei Eigentumsübergang infolge Erbgang wird die Handänderungssteuer in manchen Kantonen erlassen; in anderen werden Eigentumsübergänge bei Erbschaft normal besteuert. 

Die Grundstückgewinnsteuer wird aufgeschoben

Bei Eigentumswechsel infolge Erbschaft wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben. Sie wird erst relevant, wenn der neue Eigentümer die Immobilie endgültig verkauft. 

 

Tipps für den Verkauf einer geerbten Immobilie

  • Klärung der Eigentumsverhältnisse: Zuerst muss sichergestellt sein, dass die Erben als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Für die Überschreibung ist ein Erbschein nötig. Sind mehrere Erben im Spiel, müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen. 
  • Vorbereitung der Immobilie: Kleinere Renovationen oder Reparaturen können durchgeführt werden, um den Verkaufswert zu steigern. 
  • Immobilienbewertung: Das Haus sollte von einem Immobilienmakler bewertet werden, um den richtigen Angebotspreis festlegen zu können. 
  • Vermarktung: Die Vermarktung sollte über verschiedene Kanäle erfolgen wie Immobilienportale oder das Netzwerk eines Maklers.
  • Besichtigungen und Preisverhandlungen: Das Haus wird den Kaufinteressenten gezeigt. Angebote müssen clever verhandelt werden, um den bestmöglichen Preis herauszuholen. 
  • Vertragsabschluss: Wenn ein Käufer gefunden wurde, muss der Kaufvertrag aufgesetzt und notariell beurkundet werden.
  • Übergabe: Die Immobilie wird an den Käufer übergeben. 

immobilie verkaufen

Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

Immobilie bewerten in 4 Minuten
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Direkt online einsehbar
  • Mehr als 57'000 Bewertungen durchgeführt
Immobilie bewerten

Häufige Fragen

  • Grundstückgewinnsteuer: Diese Steuer wird auf den Gewinn erhoben, der sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis (den der Erblasser gezahlt hat) und dem Verkaufspreis ergibt.
  • Handänderungssteuer (sofern im Kanton vorhanden): Diese Steuer auf den Eigentumsübergang beträgt je nach Kanton etwa 1 bis 3 % des Verkaufspreises.
  • Weitere Kosten: Zusätzlich können Gebühren für Notar, Grundbuchamt und eventuell auch eine Maklerprovision anfallen.

Die Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Kanton ab:

  • Ehegatten sind in allen Kantonen befreit, Kinder in fast allen Kantonen.
  • Andere Verwandte oder Nichtverwandte zahlen Erbschaftssteuer, die progressiv steigt, je höher der geerbte Betrag ist.
  • Wichtig: Die Erbschaftssteuer wird nicht auf den Verkauf erhoben, sondern auf den Verkehrswert des Hauses zum Zeitpunkt des Erbgangs.

Die Grundstückgewinnsteuer kann unter bestimmten Bedingungen reduziert oder aufgeschoben werden:

  • Längere Besitzdauer: Je länger das Haus in Familienbesitz war, desto niedriger ist der Steuersatz.
  • Ersatzbeschaffung: Wenn das geerbte Haus als Erstwohnsitz genutzt wurde und der Erlös innerhalb einer Frist in eine neue Immobilie investiert wird, kann die Steuer aufgeschoben werden.

Haben Sie diese Artikel schon gelesen?

Kontaktieren Sie Ihr Team vor Ort

Wir stehen für Fragen, Beratung und Unterstützung bei Ihrem Verkauf zu Ihrer Verfügung.

Violettes Logo der Immobilienagentur Neho
Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen?

Lokale Makler| 6'400 zufriedene Verkäufer|Festpreis von CHF 12'000