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Handänderungssteuer Thurgau

Von Bastien Liebgott
Lesezeit: 1 Minuten

Die Handänderungssteuer ist eine obligatorische Steuer, die beim Kauf (und damit beim Verkauf) einer Immobilie im Kanton Thurgau erhoben wird.

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Wer bezahlt die Handänderungssteuer im Kanton Thurgau?

Die Handänderungssteuer wird entrichtet von: 

  • Dem Erwerber einer Immobilie oder eines Anteils an einer Immobilie – ob eine natürliche Person und/oder eine juristische Person.
  • Demjenigen, zu dessen Gunsten eine Dienstbarkeit, ein beschränktes dingliches Recht (Nutzung einer Sache, die einem anderen gehört) oder ein Recht zur Nutzung der Ressourcen eines Grundstücks (Kiesgrube, Steinbruch, Torfmoor usw.) ausgestellt, übertragen oder aufgegeben wird. 
  • Der Person, die das Recht zum Erwerb einer Immobilie überträgt (oder darauf verzichtet).

 

Der Verkäufer haftet gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Handänderungssteuer.

 

Wann fällt im Kanton Thurgau die Handänderungssteuer an?

Die Handänderungssteuer ist eine Steuer, die obligatorisch ist, wenn eine Eigentumsübertragung im Kanton stattfindet.

 

Wie hoch ist die Handänderungssteuer im Kanton Thurgau?

Normalsatz: 1%

Reduzierter Satz: Keine Reduzierung


 

 

Zu den Notargebühren gehören auch weitere Gebühren

Die Handänderungssteuer ist im Kanton Thurgau Bestandteil der Notargebühren. Alle Informationen zum Thema finden Sie in unserem Artikel zu den Notargebühren im Kanton Thurgau. 

 

Lesen Sie auch: Jeder Gewinn, der durch den Verkauf einer Immobilie im Kanton Thurgau erzielt wird, unterliegt der Grundstückgewinnsteuer.

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Bastien Liebgott
Bastien Liebgott
Digital Manager

Nach seinem Abschluss in Informatik und einem Master in Webmarketing hat Bastien mehrere Jahre Erfahrung bei einer Webagentur als Content-Manager gesammelt. Er schloss sich dem Marketing-Team an, um die Website von Neho zu optimieren und die Sichtbarkeit der Agentur auf den Suchmaschinen zu verbessern.

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