Der Kauf von Immobilieneigentum ist ein entscheidender Moment im Leben vieler Menschen, kann jedoch auch erhebliche Kosten mit sich bringen, einschließlich der Grundstückgewinnsteuer. Der Kanton Freiburg in der Schweiz hat kürzlich eine bedeutende Reform seines Grundstückgewinnsteuersystems angekündigt, um den Erwerb von Hauptwohnsitzen zu erleichtern. Diese Reform tritt am 1. Januar in Kraft und bringt signifikante Änderungen im Vergleich zum aktuellen System.
Wer bezahlt die Handänderungssteuer im Kanton Freiburg?
Die Handänderungssteuer wird entrichtet von:
- Dem Erwerber einer Immobilie oder eines Anteils an einer Immobilie – ob eine natürliche Person und/oder eine juristische Person.
- Demjenigen, zu dessen Gunsten eine Dienstbarkeit, ein beschränktes dingliches Recht (Nutzung einer Sache, die einem anderen gehört) oder ein Recht zur Nutzung der Ressourcen eines Grundstücks (Kiesgrube, Steinbruch, Torfmoor usw.) ausgestellt, übertragen oder aufgegeben wird.
- Der Person, die das Recht zum Erwerb einer Immobilie überträgt (oder darauf verzichtet).
Die Neue Reform der Handänderungssteuer in Freiburg
Der am 24. März 2022 vom Großen Rat verabschiedete Antrag zielt darauf ab, Befreiungen von der Handänderungssteuer für den Kauf von Immobilien, die als Hauptwohnsitz dienen sollen, einzuführen. Ab dem 1. Januar treten die wichtigsten Bestimmungen des neuen Handänderungssteuersystems in Kraft:
- Befreiung des ersten Abschnitts: Käufer werden für den Kauf von Immobilien in Höhe von bis zu 500.000 Franken vollständig von der Handänderungssteuer befreit, sofern die Gesamtkosten des Immobilienkaufs 1.000.000 Franken nicht überschreiten.
- Teilweise Befreiung für den mittleren Abschnitt: Für Immobilien, deren Kosten zwischen 1.000.001 Franken und 1.500.000 Franken liegen, wird eine teilweise Befreiung von 250.000 Franken gewährt.
- Handänderungssteuer für höhere Käufe: Die Handänderungssteuer bleibt für den Kauf von Immobilien über 1.500.000 Franken unverändert und wird auf den Gesamtpreis der Immobilie berechnet.
Das aktuelle System der Handänderungssteuer in Freiburg
Die Handänderungssteuer ist eine Steuer, die obligatorisch ist, wenn eine Eigentumsübertragung im Kanton stattfindet.
Wie hoch ist die Handänderungssteuer im Kanton Freiburg?
Normalsatz: 1,5 % für entgeltliche Übertragung (ggfs. Gemeindesteuer i.H.v. max. 100 % der Kantonsteuer)
Reduzierter Satz:
- 0,75 % für Eintragung oder Erhöhung von Grundpfandrechten
- 0,4 % für Grundpfandrechte bei Wohnbau- und Eigentumsförderung
- 0,35 % bei Aufhebung der Grundpfandrechte
Ziel der Reform
Das Hauptziel dieser Reform besteht darin, die steuerliche Belastung für Käufer von Hauptwohnsitzen zu verringern, insbesondere für junge Bürger des Kantons Freiburg. Sie soll den Zugang zum Wohneigentum erleichtern und gleichzeitig den lokalen Immobilienmarkt fördern.
Auswirkungen auf Käufer
Diese Handänderungssteuerreform bietet erhebliche Vorteile für Käufer von Hauptwohnsitzen in Freiburg. Die Befreiungen und teilweisen Reduzierungen ermöglichen erhebliche Ersparnisse und erleichtern den Erwerb von Wohneigentum.
Konsultation des Amtlichen Sammelbands
Für detaillierte Informationen zu dieser Reform wird empfohlen, den Amtlichen Sammelband des Kantons Freiburg (ROF) zu konsultieren, in dem das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Handänderungssteuer und die Pfandbelastungen veröffentlicht ist. Hier finden Sie die neuesten Informationen und genaue Modalitäten der Reform.
Steuerfreie Handänderungen
Bestimmte Veräusserungstatbestände sind von der Handänderungssteuer befreit, so insbesondere:
- Rechtsgeschäfte zwischen Ehegatten/eingetragenen Partnern/Lebenspartnern sowie zwischen Verwandten in auf- und absteigender Linie, einschliesslich ihrer Partner (Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebenspartner),
- der Erbgang (Erbfolge, Erbteilung, Vermächtnis),
- unter gewissen Bedingungen die Übertragung eines Grundstücks anlässlich von Unternehmensumstrukturierungen,
- Rechtsgeschäfte mit einem Handänderungswert von weniger als 20'000 Franken.
Zu den Notargebühren gehören auch weitere Gebühren
Die Handänderungssteuer ist im Kanton Freiburg Bestandteil der Notargebühren.
Fazit
Die Reform der Handänderungssteuer in Freiburg, die am 1. Januar in Kraft tritt, soll den Zugang zum Wohneigentum erleichtern, insbesondere für junge Bürger des Kantons. Diese Reform dürfte den lokalen Immobilienmarkt stimulieren und den Kauf von Hauptwohnsitzen fördern.
Wenn Sie den Kauf einer Immobilie in Freiburg in Erwägung ziehen, wird empfohlen, sich an die örtlichen Steuerbehörden zu wenden und den Amtlichen Sammelband für aktuelle Informationen zur Handänderungssteuer zu konsultieren.

