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Grundstückgewinnsteuer im Kanton Wallis

Von Bastien Liebgott
Lesezeit: 2 Minuten

Jeder Gewinn, der beim Verkauf einer Immobilie im Kanton Wallis erzielt wird, unterliegt der Grundstückgewinnsteuer. Erfahren Sie, wie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Wallis berechnet wird und wie hoch der Steuersatz ist.

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Grundstückgewinnsteuer im Kanton Wallis

Zuständigkeit:

Im Kanton Wallis wird die Grundstückgewinnsteuer von den kantonalen Behörden erhoben, die von dem Gewinn zwei Drittel an die Gemeinde weitergeben, in der die Immobilie liegt,. Befindet sich die Immobilie in mehreren Gemeinden, wird der ihnen zustehende Anteil proportional zum steuerbaren Gewinn aufgeteilt, der in jeder dieser Gemeinden erzielt wurde. 

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer für eine Immobilie im Kanton Wallis in wenigen Minuten online mit unserem Rechner

 

Steuersatz für die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Wallis: 

Der Steuersatz für die Grundstückgewinnsteuer ist im Kanton Wallis nach Höhe des Grundstückgewinns abgestuft. Innerhalb der drei Steuerklassen ist der Grundstückgewinn linear bzw. proportional. 

Bei einer Besitzdauer von weniger als 5 Jahren erhöht sich die Grundstückgewinnsteuer. Bei einer Besitzdauer von mindestens 6 Jahren ermässigt sich die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Wallis für jedes Jahr um 4 Prozent. 

Die Tabelle zeigt die Steuersätze für die Grundstückgewinnsteuer abhängig von der Besitzdauer: 

 

Besitzdauer

Steuerbarer Grundstückgewinn

bis 50’000 Fr. 

50’001–1000’000 Fr.

über 100'001 

1. Jahr

19.20

28.80

38.40

2. Jahr

18.00

27.00

36.00

3. Jahr

15.60

23.40

31.20

4 Jahr

14.40

21.60

28.80

5. Jahr

13.20

19.80

26.40

6. Jahr

12.00

18.00

24.00

7. Jahr

11.52

17.28

23.04

8. Jahr

11.04

16.56

22.08

9. Jahr

10.56

15.84

21.12

10. Jahr

10.08

15.12

20.16

11. Jahr

9.60

14.40

19.20

12. Jahr

9.12

13.68

18.24

13. Jahr

8.64

12.96

17.28

14. Jahr

8.16

12.24

16.32

15. Jahr

7.68

11.52

15.36

16 Jahr

7.20

10.80

14.40

17. Jahr

6.72

10.08

13.44

18. Jahr

6.24

9.36

12.48

19. Jahr

5.76

8.64

11.52

20. Jahr

5.28

7.92

10.56

21. Jahr

4.80

7.20

9.60

22. Jahr

4.32

6.48

8.64

23. Jahr

3.84

5.76

7.68

24. Jahr

3.36

5.04

6.72

25. Jahr

2.88

4.32

5.76

mehr als 25 Jahre

1.00

2.00

3.00

 

Besitzdauer: 

Wie oben erklärt,  wird die Besitzdauer, während der man eine Immobilie vor dem Verkauf besessen hat, bei der Bestimmung des Steuersatzes angerechnet. Es kommt ein degressiver Steuertarif mit einer Reduktion von 4 % pro Jahr zur Anwendung. 

Wenn die Immobilie fünf Jahre oder weniger gehalten wurde, wird ein Steuerzuschlag erhoben. 

 

Besteuerung – monistisches oder dualistisches System

Im Kanton Wallis findet das sogenannte dualistische System Anwendung. Das bedeutet, dass die Grundstückgewinne unterschiedlich besteuert werden, je nachdem, ob es sich um einen Gewinn aus einem Privatverkauf oder einem geschäftlichen Verkauf handelt. 

Im Kanton Wallis unterliegt nur der Gewinn aus dem Verkauf von Liegenschaften im Privatvermögen natürlicher Personen (Privateigentümer) der Grundstückgewinnsteuer. Hingegen unterliegt der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie im Geschäftsvermögen der normalen Einkommens- bzw. Gewinnsteuer. 

 

Freigrenze bei der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Wallis: 

Steuerbeträge unter CHF 100 werden bei der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Wallis nicht erhoben. 

 

Quellen: 

Der Gesetzestext zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Wallis findet sich unter diesem Link.

Unter diesem Link finden Sie die Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Wallis. 

Die Grundstückgewinnsteuer bei Ihrem Immobilienverkauf im Kanton Wallis können Sie hier berechnen

Die in diesem Artikel genannten Informationen dienen lediglich Informationszwecken. Bei Fragen oder für eine verbindliche Steuerveranlagung wenden Sie sich an Ihre Steuerbehörde. 

Allgemeine Informationen zur Grundstückgewinnsteuer finden Sie in diesem Artikel

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Bastien Liebgott
Bastien Liebgott
Digital Manager

Nach seinem Abschluss in Informatik und einem Master in Webmarketing hat Bastien mehrere Jahre Erfahrung bei einer Webagentur als Content-Manager gesammelt. Er schloss sich dem Marketing-Team an, um die Website von Neho zu optimieren und die Sichtbarkeit der Agentur auf den Suchmaschinen zu verbessern.

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