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Grundsteuer im Kanton St. Gallen

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 Minuten

Erfahren Sie alles, was Sie als Immobilieneigentümer oder Verkäufer zur Grundsteuer im Kanton St. Gallen wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Grundsteuer beträgt im Kanton St. Gallen 0.2–0.8 Promille des Vermögenssteuerwerts. 
  • Die Grundsteuer zahlt im Kanton St. Gallen die Person, die zu Beginn des Kalenderjahres als Eigentümer oder Nutzniesser im Grundbuch eingetragen ist. 
  • Die Grundsteuer ist im Kanton St. Gallen eine obligatorische Gemeindesteuer, d.h. der Kanton legt die Rahmenbedingungen fest und die Gemeinden müssen die Steuer in diesem Rahmen nach eigenem Ermessen erheben. 
  • Die Grundsteuer im Kanton St. Gallen entspricht der Liegenschaftssteuer in anderen Kantonen. 

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Wie hoch ist die Grundsteuer im Kanton St. Gallen? 

Die Grundsteuer beträgt im Kanton St. Gallen für die meisten Liegenschaften 0.2–0.8 Promille des Vermögenssteuerwerts. Beim Steuerwert handelt es sich je nach Art der Liegenschaft um den amtlich geschätzten Verkehrs- oder Ertragswert. Anders als bei der Vermögenssteuer wird die Grundsteuer auf dem gesamten Steuerwert erhoben und nicht nur auf dem Eigenkapitalanteil. 

 

Grundsteuer im Kanton St. Gallen berechnen

Die Grundsteuer berechnet sich im Kanton St. Gallen nach der folgenden Formel: 

Grundsteuer = Vermögenssteuerwert x Grundsteuersatz der Gemeinde / 1000

 

Ordentlicher oder reduzierter Steuersatz? 

Der Kanton St. Gallen unterscheidet bei der Steuerberechnung zwei Kategorien von Liegenschaften, die unterschiedlich besteuert werden:

  1. Ordentliche Besteuerung: Für Liegenschaften von natürlichen und juristischen Personen wird der Steuersatz jährlich von den Gemeindeorganen festgelegt. Der Steuersatz liegt zwischen 0,2  und 0,8 Promille. 
  2. Steuerbefreite juristische Personen: Grundstücke, die unmittelbar öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken dienen und von steuerbefreiten juristischen Personen gehalten werden, werden zu einem reduzierten Steuersatz von 0,2 Promille besteuert. 

 

Was ist die Grundsteuer im Kanton St. Gallen?

Die Grundsteuer ist im Kanton St. Gallen eine obligatorische Gemeindesteuer. Die Grundsteuer entspricht der Liegenschaftssteuer in anderen Kantonen. 

 

Auf welche Liegenschaften zahlt man im Kanton St. Gallen Grundsteuer? 

Die Grundsteuer wird jährlich auf Grundstücken erhoben, die in der betreffenden St. Galler Gemeinde liegen. Als Grundstücke gelten Liegenschaften, selbständige und dauernde Rechte (wie Baurechte), Bergwerke sowie Miteigentumsanteile an Grundstücken. 

 

Wer zahlt Grundsteuer im Kanton St. Gallen? 

Steuerpflichtig ist die natürliche oder juristische Person, die zu Beginn des Kalenderjahres als Eigentümer oder Nutzniesser der Liegenschaft im Grundbuch eingetragen ist. Es erfolgt keine anteilsmässige Reduktion der Steuer, wenn die Liegenschaft im Laufe des Jahres veräussert wird. Die Steuerpflicht beginnt erst im Jahr nach dem Kauf. 

 

Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer im Kanton St. Gallen

Die Grundsteuer wird basierend auf dem Vermögenssteuerwert der Liegenschaft am Ende des vorangegangenen Kalenderjahres berechnet. Dies kann der Verkehrswert oder Ertragswert sein, je nach Art der Liegenschaft. Bei Wohneigentum gilt der Verkehrswert. Dieser entspricht dem mittleren Preis, zu dem ähnliche Liegenschaften in der Gegend verkauft werden (Marktwert). Der Verkehrswert wird im Rahmen einer amtlichen Schätzung nach dem Gesetz über die Durchführung der Grundstückschätzung ermittelt. 

 

Wer erhebt die Grundsteuer in St. Gallen – Kanton oder Gemeinde? 

Die Grundsteuer ist im Kanton St. Gallen eine obligatorische Gemeindesteuer. Das bedeutet, dass der Kanton die Rahmenbedingungen festlegt, die Gemeinden aber in der Umsetzung frei sind. Obligatorisch bedeutet, dass die Gemeinden zwingend eine Grundsteuer erheben müssen. 

 

Grundsteuer im Kanton St. Gallen bei speziellen Liegenschaften 

Liegenschaften der Gemeinden

Die Grundsteuer wird auch auf die Liegenschaften der politischen Gemeinden erhoben. 

Gemischt genutzte Liegenschaften 

Bei gemischt genutzten Liegenschaften wird die Grundsteuer im Kanton St. Gallen aufgeteilt. 

Ferienhäuser und Heime

Wenn Ferienhäuser oder Heime von steuerbefreiten juristischen Personen für gemeinnützige Zwecke betrieben werden, gilt ein reduzierter Grundsteuersatz von 0,2 Promille. Werden diese Einrichtungen kommerziell genutzt, gilt der ordentliche Steuersatz. 

 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Die Grundsteuer im Kanton St. Gallen wird auf Basis des Vermögenssteuerwerts der Liegenschaft berechnet. Der Steuersatz variiert zwischen 0,2 und 0,8 Promille, je nach Entscheidung der jeweiligen Gemeinde.

Die Grundsteuer wird von der Person gezahlt, die zu Beginn des Kalenderjahres als Eigentümer oder Nutzniesser im Grundbuch eingetragen ist. Es erfolgt keine anteilsmässige Reduktion, wenn die Immobilie im Laufe des Jahres verkauft wird.

Ja, steuerbefreite juristische Personen, die Grundstücke für gemeinnützige oder öffentliche Zwecke nutzen, zahlen einen reduzierten Steuersatz von 0,2 Promille.

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