Im Kanton Thurgau sind die Grundbuchämter und Notariate die zentrale Adresse für alle Immobilien- und Grundstücksfragen. Ob Kauf, Verkauf, Hypotheken oder notarielle Beglaubigungen, hier werden die rechtlich verbindlichen Schritte abgewickelt, die für Sicherheit und Klarheit im Immobilienverkehr sorgen.
Aufgaben der Grundbuchämter & Notariate in Thurgau
Die Ämter übernehmen vielfältige Aufgaben rund um Liegenschaften und Eigentumsrechte:
- Grundbuchführung: Verwaltung aller Grundstücke im Kanton, inklusive Eigentum, Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte.
- Notariat: Öffentliche Beurkundungen von Kauf- und Schenkungsverträgen, Abtretungen, Begründung von Stockwerkeigentum und weiteren Geschäften.
- Auszüge & Auskünfte: Ausstellung von Grundbuchauszügen und Auskünften für Eigentümer:innen, Käufer:innen und Banken.
- Gebühren & Steuern: Abwicklung der Handänderungssteuer sowie der Gebühren für Beurkundungen und Grundbucheintragungen.
- Digitale Services: Viele Formulare und Merkblätter sind online verfügbar – für eine schnelle und effiziente Bearbeitung.
Lokale Zuständigkeiten: So finden Sie Ihr Amt
Im Kanton Thurgau sind die Grundbuchämter und Notariate nach Bezirken organisiert. Entscheidend ist der Standort der Liegenschaft. Zuständig ist das Amt des Bezirks, in dem sich die Immobilie befindet.
👉 Praktisch: Auf der Website gni.tg.ch können Sie mit Ihrer Gemeindeadresse das zuständige Amt direkt finden.
Adressen der Grundbuchämter im Kanton Thurgau
Bezirk Frauenfeld
Grundbuchamt und Notariat Frauenfeld
Langfeldstrasse 53a
8510 Frauenfeld
Bezirk Weinfelden
Grundbuchamt und Notariat Weinfelden
Amriswilerstrasse 57a
8570 Weinfelden
Aussenstelle Bischofszell
Kirchgasse 5
Postfach
9220 Bischofszell
Bezirk Arbon
Grundbuchamt und Notariat Arbon
Weitegasse 6 | Postfach
9320 Arbon
Bezirk Kreuzlingen
Grundbuchamt und Notariat Kreuzlingen
Bachstrasse 11
8280 Kreuzlingen
Bezirk Münchwilen
Grundbuchamt und Notariat Bezirk Münchwilen
Gemeindeplatz 1
Postfach
8355 Aadorf
Praktische Hinweise
- Klären Sie rechtzeitig, welches Amt für Ihre Immobilie zuständig ist.
- Für Beurkundungen und Beglaubigungen ist eine Terminvereinbarung notwendig.
- Viele Services können online vorbereitet werden – Formulare stehen auf gni.tg.ch bereit.
- Bei komplexen Fällen (z. B. Grundstücke über Bezirksgrenzen hinweg) lohnt sich vorab eine Rücksprache mit dem Amt.
Die Grundbuchämter im Kanton Thurgau stellen sicher, dass Grundstücksgeschäfte korrekt, effizient und rechtssicher abgewickelt werden. Dank der klaren Bezirkszuständigkeiten und der dezentralen Standorte finden Eigentümer und Käufer schnell die richtige Anlaufstelle – egal ob in Frauenfeld, Kreuzlingen, Weinfelden, Arbon oder Münchwilen.
