Adresse und Kontakt Grundbuchamt Bern
Je nach Ort der Immobilie ist im Kanton Bern eines von sieben regionalen Grundbuchämtern bzw. Dienststellen zuständig. Eine Suchfunktion, wo Sie das für Ihre Gemeinde zuständige Grundbuchamt suchen können, finden Sie hier.
Alternativ finden Sie unten die Kontaktangaben des Grundbuchamts in Ihrer Region im Kanton Bern:
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Grundbuchamt Berner Jura Rue de la Préfecture 2b 2608 Courtelary |
Tel. +41 31 635 96 60 Fax +41 31 634 51 92 |
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Grundbuchamt Bern-Mittelland Poststrasse 25 3071 Ostermundigen |
Tel. +41 31 635 93 00 Fax +41 31 634 51 89 |
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Grundbuchamt Emmental-Oberaargau Schloss Städtli 26 3380 Wangen an der Aare |
Tel. +41 31 636 26 60 Fax +41 31 634 51 90 |
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Grundbuchamt Oberland Allmendstrasse 18 3600 Thun |
Tel. +41 31 636 24 50 Fax +41 31 634 51 94 |
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Grundbuchamt Oberland Dienststelle Frutigen Amthausgasse 4 3714 Frutigen |
Tel. +41 31 635 23 79 Fax +41 31 634 51 91 |
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Grundbuchamt Oberland Dienststelle Interlaken Schloss 2 3800 Interlaken |
Tel. +41 31 635 96 75 Fax +41 31 634 51 93 |
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Grundbuchamt Seeland Schloss Hauptstrasse 6 2560 Nidau |
Tel. +41 31 635 25 50 Fax +41 31 634 51 95 |
Was ist das Grundbuch im Kanton Bern?
Das Grundbuch ist ein kantonales Register, in dem die Eigentümer von Grundstücken verzeichnet sind. Ausserdem sind im Grundbuch weitere dingliche Rechte wie Pfandrechte aufgrund von Hypotheken sowie Dienstbarkeiten oder Grundlasten eingetragen.
Das Grundbuch ist im Kanton Bern zum Teil öffentlich. So ist jedermann berechtigt, zu erfahren, wer Eigentümer eines bestimmten Grundstücks ist. Für den Erhalt genauerer Informationen (z.B. zu Pfandrechten) muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Grundbuchabfragen für den Kanton Bern können kostenfrei über diese Seite gemacht werden. Grundbuchauszüge können hier bestellt werden.
Aus welchen Teilen besteht das Grundbuch im Kanton Bern?
Das Grundbuch besteht im Kanton Bern aus folgenden Teilen:
- Tagebuch: Im Tagebuch werden alle Anmeldungen an das Grundbuchamt chronologisch erfasst. Damit wird die Reihenfolge der zu behandelnden Grundstücksgeschäfte festgehalten.
- Hauptbuch: Im Hauptbuch sind sämtliche Grundstücke im Kanton Bern eingetragen. Pro Grundstück gibt es ein Hauptbuchblatt, auf welchem die geltenden sowie die gelöschten Rechte und Lasten ersichtlich sind. Rechte und Lasten werden mit Eintragung ins Hauptbuch rechtskräftig.
- Belege: Dies sind alle beim Grundbuchamt eingereichten Akten.
- Plan für das Grundbuch: Der Plan für das Grundbuch ist ein Auszug aus den Daten der amtlichen Vermessung. Darin sind die Grenzen und die Lage der Grundstücke ersichtlich.
Grundbuchgebühren im Kanton Bern
Die Grundbuchgebühren bei einem Immobilienverkauf bzw. -kauf (Handänderung) im Kanton Bern setzen sich zusammen aus Fixkosten sowie einem Zuschlag abhängig vom Wert des Objekts. Es ergeben sich Gebühren von durchschnittlich etwa 0.3 Prozent des Verkaufspreises.
Beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft fallen im Kanton Bern folgende Nebenkosten an:
- Grundbuchgebühren (siehe oben; die offizielle Gebührentabelle der Grundbuchämter finden Sie hier)
- Notariatsgebühren (die Gebühren sind in der kantonalen Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt)
- Handänderungssteuer (für den Käufer; erste CHF 800’000 steuerfrei bei Eigennutzung)
- Grundstückgewinnsteuer (für den Verkäufer)
Katasterplan im Kanton Bern
Die amtliche Karte mit allen Grundstücken im Kanton Bern finden Sie auf dem Geoportal des Kantons Bern (Direktlink zur Karte).
Amtlicher Wert im Kanton Bern
Der amtliche Wert einer Liegenschaft bildet im Kanton Bern die Grundlage für die Berechnung der Vermögenssteuer. Er wird nicht von den Grundbuchämtern, sondern von der kantonalen Steuerverwaltung festgelegt.
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