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Wie hoch ist die Gewinnsteuer beim Hausverkauf?

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 2 Minuten

Erfahren Sie, wie private und geschäftliche Immobilienverkäufe besteuert werden und in welchen Kantonen die ordentliche Gewinnsteuer bei geschäftlichen Hausverkäufen anfällt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Gewinnsteuer beim Hausverkauf bezeichnet entweder die Grundstückgewinnsteuer oder die Steuer auf den Gewinn eines geschäftlichen Hausverkaufs. 
  • Je nach Kanton fallen geschäftliche Hausverkäufe unter die ordentliche Gewinnsteuer oder die Grundstückgewinnsteuer. 
  • Der Steuersatz der Grundstückgewinnsteuer variiert je nach Kanton und Haltedauer zwischen 10 % und 40 %. Bei geschäftlichen Verkäufen hängt der Gewinnsteuersatz vom Standort ab und bewegt sich zwischen 11 % und 21 %.

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Was ist die Gewinnsteuer

Der Begriff der Gewinnsteuer kann in der Schweiz zwei verschiedene Steuern bezeichnen, die je nach Kanton beim Hausverkauf anfallen können: 

  • Steuer auf den Gewinn aus einem Hausverkauf: Diese Steuer heisst in den meisten Kantonen Grundstückgewinnsteuer, wird vereinzelt aber auch als Gewinnsteuer bezeichnet. Es handelt sich um eine Sondersteuer, die in allen Kantonen beim Verkauf einer Immobilie erhoben wird. Je nach Kanton werden nur private Hausverkäufe oder auch geschäftliche Hausverkäufe von dieser Steuer erfasst (monistisches System).
  • Steuer auf den Gewinn einer juristischen Person: In Kantonen mit dualistischem Steuersystem wird der Gewinn aus einem geschäftlichen Hausverkauf von der ordentlichen Gewinnsteuer erfasst. 

 

Gewinnsteuer bei einem privaten Hausverkauf

Bei einem privaten Hausverkauf fällt in allen Kantonen die Grundstückgewinnsteuer an, die vereinzelt auch als Gewinnsteuer bezeichnet wird. Diese Steuer wird auf dem steuerbaren Grundstückgewinn erhoben. Der steuerbare Gewinn ist der Mehrwert, der mit dem Hausverkauf gegenüber den Anschaffungskosten erzielt wird. 

Der Steuersatz ist je nach Kanton progressiv oder linear. Der Steuersatz ermässigt sich in allen Kantonen ab einer bestimmten Besitzdauer; bei einem Verkauf kurz nach dem Kauf zahlt man einen Zuschlag. 

Die Gewinnsteuer (Grundstückgewinnsteuer) auf Hausverkäufe wird je nach Kanton von den Gemeinden, dem Kanton oder beiden erhoben. Der Bund kennt diese Steuer nicht. 
 

Gewinnsteuer bei einem geschäftlichen Hausverkauf 

Bei einem geschäftlichen Hausverkauf hängt die Besteuerung vom Kanton ab, in dem die Liegenschaft liegt. Je nach Kanton kommt eines von zwei Steuersystemen zur Anwendung: 

Monistisches System

Alle Hausverkäufe unterliegen der Grundstückgewinnsteuer, unabhängig davon, ob es sich beim Verkäufer um eine Privatperson, einen selbstständigerwerbenden Immobilienhändler oder eine juristische Person handelt. Dieses System gilt in den Kantonen Zürich, Bern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin und Jura. 

Dualistisches System

In allen anderen Kantonen wird unterschieden, ob ein Haus geschäftlich oder privat verkauft wird: 

  • Geschäftlicher Hausverkauf (juristische Person): Gewinnsteuer im eigentlichen Sinn
  • Geschäftlicher Hausverkauf (natürliche Person): Einkommenssteuer 
  • Privater Hausverkauf: Grundstückgewinnsteuer

 

Wie hoch ist die Gewinnsteuer bei einem geschäftlichen Hausverkauf? 

Die Gewinnsteuer aus einem geschäftlichen Hausverkauf wird zu den normalen Gewinnsteuertarifen besteuert. Der Gewinnsteuersatz hängt vom Standort ab und liegt je nach Gemeinde zwischen etwa 11 bis 21 Prozent. 

 

Wie hoch ist die Gewinnsteuer (Grundstückgewinnsteuer) beim Hausverkauf?

Der Steuersatz der Gewinnsteuer (Grundstückgewinnsteuer) hängt vom Kanton und teils von der Gemeinde ab. Er liegt je nach Haltedauer und Kanton zwischen etwa 10–40 Prozent. Am einfachsten berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer, die bei Ihrem Hausverkauf anfallen wird, mit unserem Steuerrechner: https://neho.ch/de/berechnung-grundstuckgewinnsteuer

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Die Gewinnsteuer beim Hausverkauf bezieht sich entweder auf die Grundstückgewinnsteuer (bei privaten Verkäufen) oder die Gewinnsteuer (bei geschäftlichen Verkäufen in manchen Kantonen). Sie wird auf den erzielten Mehrwert eines Immobilienverkaufs erhoben. 

Die Höhe der Grundstückgewinnsteuer bei privaten Verkäufen variiert je nach Kanton und Haltedauer der Immobilie. Der Steuersatz liegt zwischen 10 % und 40 %.

Die Gewinnsteuer fällt bei geschäftlichen Hausverkäufen nur in Kantonen mit dualistischem Steuersystem an. In Kantonen mit monistischem Steuersystem werden alle Hausverkäufe von der Grundstückgewinnsteuer erfasst. 

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