Was ist die Gewinnsteuer
Der Begriff der Gewinnsteuer kann in der Schweiz zwei verschiedene Steuern bezeichnen, die je nach Kanton beim Hausverkauf anfallen können:
- Steuer auf den Gewinn aus einem Hausverkauf: Diese Steuer heisst in den meisten Kantonen Grundstückgewinnsteuer, wird vereinzelt aber auch als Gewinnsteuer bezeichnet. Es handelt sich um eine Sondersteuer, die in allen Kantonen beim Verkauf einer Immobilie erhoben wird. Je nach Kanton werden nur private Hausverkäufe oder auch geschäftliche Hausverkäufe von dieser Steuer erfasst (monistisches System).
- Steuer auf den Gewinn einer juristischen Person: In Kantonen mit dualistischem Steuersystem wird der Gewinn aus einem geschäftlichen Hausverkauf von der ordentlichen Gewinnsteuer erfasst.
Gewinnsteuer bei einem privaten Hausverkauf
Bei einem privaten Hausverkauf fällt in allen Kantonen die Grundstückgewinnsteuer an, die vereinzelt auch als Gewinnsteuer bezeichnet wird. Diese Steuer wird auf dem steuerbaren Grundstückgewinn erhoben. Der steuerbare Gewinn ist der Mehrwert, der mit dem Hausverkauf gegenüber den Anschaffungskosten erzielt wird.
Der Steuersatz ist je nach Kanton progressiv oder linear. Der Steuersatz ermässigt sich in allen Kantonen ab einer bestimmten Besitzdauer; bei einem Verkauf kurz nach dem Kauf zahlt man einen Zuschlag.
Die Gewinnsteuer (Grundstückgewinnsteuer) auf Hausverkäufe wird je nach Kanton von den Gemeinden, dem Kanton oder beiden erhoben. Der Bund kennt diese Steuer nicht.
Gewinnsteuer bei einem geschäftlichen Hausverkauf
Bei einem geschäftlichen Hausverkauf hängt die Besteuerung vom Kanton ab, in dem die Liegenschaft liegt. Je nach Kanton kommt eines von zwei Steuersystemen zur Anwendung:
Monistisches System
Alle Hausverkäufe unterliegen der Grundstückgewinnsteuer, unabhängig davon, ob es sich beim Verkäufer um eine Privatperson, einen selbstständigerwerbenden Immobilienhändler oder eine juristische Person handelt. Dieses System gilt in den Kantonen Zürich, Bern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin und Jura.
Dualistisches System
In allen anderen Kantonen wird unterschieden, ob ein Haus geschäftlich oder privat verkauft wird:
- Geschäftlicher Hausverkauf (juristische Person): Gewinnsteuer im eigentlichen Sinn
- Geschäftlicher Hausverkauf (natürliche Person): Einkommenssteuer
- Privater Hausverkauf: Grundstückgewinnsteuer
Wie hoch ist die Gewinnsteuer bei einem geschäftlichen Hausverkauf?
Die Gewinnsteuer aus einem geschäftlichen Hausverkauf wird zu den normalen Gewinnsteuertarifen besteuert. Der Gewinnsteuersatz hängt vom Standort ab und liegt je nach Gemeinde zwischen etwa 11 bis 21 Prozent.
Wie hoch ist die Gewinnsteuer (Grundstückgewinnsteuer) beim Hausverkauf?
Der Steuersatz der Gewinnsteuer (Grundstückgewinnsteuer) hängt vom Kanton und teils von der Gemeinde ab. Er liegt je nach Haltedauer und Kanton zwischen etwa 10–40 Prozent. Am einfachsten berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer, die bei Ihrem Hausverkauf anfallen wird, mit unserem Steuerrechner: https://neho.ch/de/berechnung-grundstuckgewinnsteuer
