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Gewinnbeteiligung beim Hausverkauf: So gelingt eine faire Lösung innerhalb der Erbengemeinschaft

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 4 Minuten

Alles zur Gewinnbeteiligung beim Hausverkauf: So finden Erben faire Lösungen, wenn ein Familienmitglied die Immobilie übernimmt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Gewinnbeteiligung beim Hausverkauf ermöglicht es einem Erben, die Immobilie zu übernehmen, ohne dass die anderen Erben finanziell benachteiligt werden. 

  • Durch ein vertraglich geregeltes Gewinnbeteiligungsrecht profitieren auch die Erben vom zukünftigen Hausverkauf, die die Immobilie nicht übernehmen. 

  • Die Gewinnbeteiligung beim Hausverkauf schafft Klarheit, vermeidet Erbstreitigkeiten und fördert faire Lösungen innerhalb der Erbengemeinschaft.

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Einleitung: Haus geerbt – Gewinnbeteiligung als Option? 

Beim Tod der Eltern stehen viele Familien vor einer schwierigen Frage: Was geschieht mit dem Elternhaus? Während vielleicht einer der Erben auf einen Verkauf besteht, möchte ein anderer das Haus selbst übernehmen – etwa aus emotionaler Verbundenheit oder praktischen Gründen. Doch wie kann man eine faire Lösung finden, wenn nicht alle dasselbe Ziel verfolgen? Eine Gewinnbeteiligung beim späteren Hausverkauf kann ein sinnvoller Kompromiss sein.

 

Was bedeutet Gewinnbeteiligung beim Hausverkauf?

Eine Gewinnbeteiligung bedeutet, dass Miterben auch dann am finanziellen Erfolg beteiligt werden, wenn eine Liegenschaft nicht sofort verkauft, sondern von einem Erben übernommen wird – beispielsweise zur Selbstnutzung. Sollte das Haus später verkauft werden, erhalten die anderen Erben einen Anteil am erzielten Gewinn. Dieses Modell ist besonders bei innerfamiliären Erbteilungen beliebt, da es Streit vorbeugt und die zügige Auflösung der Erbengemeinschaft begünstigt.

 

Beispiel: Die Schwester übernimmt das Elternhaus

Stellen wir uns folgende Situation vor: Zwei Geschwister erben gemeinsam das Elternhaus. Die Schwester möchte es behalten, der Bruder plädiert für einen Verkauf. Anstatt sich zu zerstreiten, einigen sie sich auf folgende Regelung:

  • Die Schwester übernimmt das Haus zum aktuellen Verkehrswert.
  • Sie zahlt dem Bruder seinen hälftigen Anteil aus.
  • Für die kommenden zehn Jahre wird ein Gewinnbeteiligungsrecht vereinbart: Sollte die Schwester das Haus innerhalb dieser Frist verkaufen, erhält der Bruder die Hälfte des Gewinns – abzüglich der Grundstückgewinnsteuer und der wertvermehrenden Investitionen.
  • Der Gewinnanteil reduziert sich jährlich um 4 %, um die Risiken und Kosten des Eigentums zu berücksichtigen.

 

Vorteile des Gewinnbeteiligungsrechts

Aus Sicht des Bruders (Miterbe):

  • Teilnahme an künftiger Wertsteigerung: Auch ohne Eigentum profitiert er vom späteren Verkauf, falls die Immobilie an Wert gewinnt.
  • Vermeidung von Streit: Das Modell bietet dem Bruder eine faire Entschädigung dafür, dass er auf den Verkauf verzichtet, und reduziert damit das Konfliktpotenzial innerhalb der Familie.
  • Transparenz und Sicherheit: Durch eine schriftliche Vereinbarung – idealerweise in Kombination mit einem Vorkaufsrecht – ist seine Position langfristig abgesichert.

Aus Sicht der Schwester (Übernehmerin der Liegenschaft):

  • Emotionale Bindung wahren: Sie kann das Elternhaus behalten, in dem sie aufgewachsen ist, ohne es gegen den Willen der anderen Erben durchsetzen zu müssen.
  • Finanzielle Planungssicherheit: Der Übernahmepreis wird klar definiert, und spätere Verpflichtungen sind vertraglich geregelt und begrenzt (z. B. durch jährliche Reduktion des Gewinnanteils).
  • Keine sofortige Veräusserung nötig: Sie muss das Haus nicht verkaufen, um ihren Bruder auszubezahlen, sondern kann es weiterhin selbst nutzen. 

 

So funktioniert die Gewinnbeteiligung beim Hauskauf in der Praxis

Damit eine Gewinnbeteiligung beim Hauskauf wirksam und fair ist, sollten folgende Punkte geregelt werden:

  • Referenzwert festlegen: Grundlage sollte der Verkehrswert des Hauses zum Todeszeitpunkt oder zur Übergabe sein.
  • Vertragsdauer: Üblich ist eine Befristung des Gewinnbeteiligungsrechts z.B. auf 10 Jahre.
  • Definition des Gewinns: Als Gewinn gilt die Differenz zwischen dem späteren Verkaufspreis und dem ursprünglichen Übernahmewert, abzüglich Steuern und Investitionen.
  • Reduktion des Gewinns: Um Unterhalt, Inflation und Risiko des Eigentümers zu berücksichtigen, kann der Gewinn jährlich um etwa 3–7 % gekürzt werden.
  • Informationspflicht: Gewinnbeteiligungen können nicht mehr im Grundbuch eingetragen werden. Stattdessen kann ein Vorkaufsrecht errichtet werden. So wird sichergestellt, dass die Miterben bei einem Verkauf informiert werden und ihre Rechte wahrnehmen können.
     

Weitere Instrumente: Vorkaufs- und Rückkaufsrechte

Das Gewinnbeteiligungsrecht kann durch weitere vertragliche Instrumente ergänzt werden, die den Familienbesitz schützen:

  • Vorkaufsrecht: Vorkaufsberechtigte haben das Recht, die Immobilie zu den gleichen Konditionen zu kaufen, bevor sie an Dritte verkauft wird. 
  • Rückkaufsrecht: Ein Miterbe erhält das Recht, das Haus innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem vereinbarten Preis zurückzukaufen.

 

Was bei der Gewinnbeteiligung zu beachten ist

Ein Gewinnbeteiligungsmodell ist nur dann wirksam, wenn es rechtzeitig und einvernehmlich vereinbart wird. Deshalb gilt:

  • Frühzeitig planen: Sprechen Sie schon zu Lebzeiten über Ihre Nachlassregelung – idealerweise mit Unterstützung einer Fachperson.
  • Schriftliche Vereinbarung: Alle Vereinbarungen sollten klar formuliert und notariell beurkundet werden.
  • Steuerliche Aspekte prüfen: Grundstückgewinnsteuer, Schenkungssteuer und erbrechtliche Aspekte sollten mitberücksichtigt werden.
     

Fazit: Fairness und Familienfrieden durch Gewinnbeteiligung

Die Gewinnbeteiligung beim Hausverkauf ist ein bewährtes Mittel, um innerhalb einer Erbengemeinschaft eine faire Lösung zu erzielen. Sie ermöglicht einem Erben, das Elternhaus zu übernehmen, ohne die anderen Erben zu benachteiligen. Klare Regeln, transparente Kommunikation und rechtliche Absicherung helfen dabei, familiäre Konflikte zu vermeiden und den Nachlass gerecht zu regeln.

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Die Gewinnbeteiligung beim Hausverkauf ist eine vertragliche Regelung innerhalb einer Erbengemeinschaft, bei der ein Erbe eine Immobilie übernimmt, aber im Fall eines späteren Verkaufs verpflichtet ist, den erzielten Gewinn anteilig mit den anderen Miterben zu teilen. Diese Lösung bietet eine faire Kompensation für jene Erben, die ausbezahlt wurden und nicht am Eigentum beteiligt bleiben, schützt familiäre Interessen und vereinfacht die Abwicklung komplexer Erbteilungen.

Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem späteren Verkaufspreis und dem ursprünglichen Übernahmepreis (bzw. dem Verkehrswert zum Zeitpunkt der Erbteilung), abzüglich anfallender Kosten wie Grundstückgewinnsteuer und nachweislich wertvermehrender Investitionen. Zusätzlich kann der berechnete Gewinn jährlich um einen Prozentsatz (z. B. 3–7 %) reduziert werden, um das Eigentumsrisiko, laufende Unterhaltskosten sowie Inflation zu berücksichtigen – je nach individueller Vereinbarung unter den Erben.

Nein, ein Gewinnbeteiligungsrecht kann seit einigen Jahren nicht mehr direkt im Grundbuch eingetragen werden. Um dennoch sicherzustellen, dass Miterben über einen Verkauf informiert werden und ihre Ansprüche geltend machen können, empfiehlt es sich, ein Vorkaufsrecht im Grundbuch zu vermerken. Dieses schützt die betroffenen Erben davor, dass die Immobilie ohne ihr Wissen verkauft und Gewinne nicht wie vereinbart geteilt werden.

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