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Gebäudeversicherung beim Hausverkauf – was passiert damit?

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 1 Minuten

Beim Verkauf einer Immobilie stellt sich für viele Eigentümer die Frage, was mit bestehenden Versicherungen geschieht. Hier erklären wir, was mit der Gebäudeversicherung passiert und worauf Käufer sowie Verkäufer achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Beim Hausverkauf geht die Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über.
  • Die Gebäudeversicherung kann beim Hausverkauf innerhalb von 30 Tagen vom neuen Eigentümer gekündigt werden. 
  • Die Gebäudeversicherung schützt vor Elementarschäden und ist in fast allen Kantonen obligatorisch.

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Was geschieht beim Hausverkauf mit der Gebäudeversicherung? 

Wenn man ein Haus verkauft, wird die bestehende Gebäudeversicherung von Gesetz wegen automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen. Das gilt sowohl für die kantonale als auch für private Versicherungen. 

 

Gebäudeversicherung kündigen beim Hausverkauf

Wenn der neue Eigentümer die bestehende Versicherung nicht übernehmen möchte, kann er die Gebäudeversicherung beim Hausverkauf kündigen. Der Käufer hat ab der Handänderung 30 Tage Zeit, den bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen. 

 

Was ist die Gebäudeversicherung? 

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an Gebäuden und festen Bestandteilen des Gebäudes. Zu den versicherten Risiken gehören in der Regel Feuer, Wasser, Überschwemmungen, Stürme, Lawinen und Glasbruch. In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch. Eigentümer von Immobilien müssen also in den meisten Kantonen eine Gebäudeversicherung abschliessen, um ihr Gebäude gegen die genannten Risiken abzusichern.

 

Welche Schäden deckt die Gebäudeversicherung? 

Die Gebäudeversicherung versichert den Hauseigentümer in der Regel gegen Glasbruch, Feuer, Wasserschäden, Schneedruck, Hagel, Erdrutsch und Überschwemmungen. 

 

In welchen Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch? 

Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch; allerdings unterscheiden sich die Systeme zwischen den Kantonen. Die Gebäudeversicherung wird je nach Kanton auf eine von drei Arten geregelt: 

  • Die Gebäudeversicherung ist freiwillig in den Kantonen Tessin, Wallis Genf, und Appenzell-Innerrhoden (ohne Bezirk Oberegg). 
  • Die Gebäudeversicherung ist bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abzuschliessen in den Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden und im Bezirk Oberegg im Kanton Appenzell-Innerrhoden. 
  • In allen anderen Kantonen muss die Gebäudeversicherung bei der kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Beim Verkauf einer Immobilie wird die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen. Sowohl kantonale als auch private Gebäudeversicherungen sind davon betroffen. Der neue Eigentümer hat jedoch die Möglichkeit, diese innerhalb von 30 Tagen nach dem Eigentümerwechsel zu kündigen.

Nein, als Verkäufer müssen Sie die Gebäudeversicherung nicht kündigen. Die Versicherung geht automatisch auf den Käufer über. Der neue Eigentümer kann die bestehende Gebäudeversicherung jedoch nach der Übertragung des Eigentums innerhalb von 30 Tagen kündigen, wenn er eine andere Versicherung abschliessen möchte.

In den meisten Kantonen der Schweiz ist eine Gebäudeversicherung obligatorisch. In den Kantonen Tessin, Wallis, Genf und Appenzell-Innerrhoden (ohne Bezirk Oberegg) ist sie freiwillig. In den Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden und dem Bezirk Oberegg in Appenzell-Innerrhoden muss die Versicherung bei einer privaten Gesellschaft abgeschlossen werden. In den restlichen Kantonen ist eine kantonale Gebäudeversicherung vorgeschrieben. 

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