Was geschieht beim Hausverkauf mit der Gebäudeversicherung?
Wenn man ein Haus verkauft, wird die bestehende Gebäudeversicherung von Gesetz wegen automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen. Das gilt sowohl für die kantonale als auch für private Versicherungen.
Gebäudeversicherung kündigen beim Hausverkauf
Wenn der neue Eigentümer die bestehende Versicherung nicht übernehmen möchte, kann er die Gebäudeversicherung beim Hausverkauf kündigen. Der Käufer hat ab der Handänderung 30 Tage Zeit, den bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen.
Was ist die Gebäudeversicherung?
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an Gebäuden und festen Bestandteilen des Gebäudes. Zu den versicherten Risiken gehören in der Regel Feuer, Wasser, Überschwemmungen, Stürme, Lawinen und Glasbruch. In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch. Eigentümer von Immobilien müssen also in den meisten Kantonen eine Gebäudeversicherung abschliessen, um ihr Gebäude gegen die genannten Risiken abzusichern.
Welche Schäden deckt die Gebäudeversicherung?
Die Gebäudeversicherung versichert den Hauseigentümer in der Regel gegen Glasbruch, Feuer, Wasserschäden, Schneedruck, Hagel, Erdrutsch und Überschwemmungen.
In welchen Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch?
Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch; allerdings unterscheiden sich die Systeme zwischen den Kantonen. Die Gebäudeversicherung wird je nach Kanton auf eine von drei Arten geregelt:
- Die Gebäudeversicherung ist freiwillig in den Kantonen Tessin, Wallis Genf, und Appenzell-Innerrhoden (ohne Bezirk Oberegg).
- Die Gebäudeversicherung ist bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abzuschliessen in den Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden und im Bezirk Oberegg im Kanton Appenzell-Innerrhoden.
- In allen anderen Kantonen muss die Gebäudeversicherung bei der kantonalen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.

