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Erbschaftssteuer im Kanton Zürich

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 5 Minuten

Wer im Kanton Zürich Bargeld, Wertgegenstände, Wertschriften oder eine Immobilie erbt, zahlt unter Umständen Erbschaftssteuern. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad ab. Erfahren Sie alles zur Erbschaftssteuer im Kanton Zürich und zu den Möglichkeiten, die Steuer zu reduzieren.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Erbschaftssteuer ist im Kanton Zürich progressiv und beträgt je nach Verwandtschaftsgrad 2–36 %. 

  • Die Erbschaftssteuer fällt in Zürich an, wenn die verstorbene Person in Zürich wohnhaft war. 
  • Ehepartner und direkte Nachkommen sind im Kanton Zürich von der Erbschaftssteuer befreit.

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Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Zürich? 

Die Erbschaftssteuer ist im Kanton Zürich progressiv, d.h. der Steuersatz nimmt zu, je mehr Vermögen geerbt wird. Im Kanton Zürich sind Ehegatten und direkte Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit. 

Die Tabelle unten gibt einen Überblick über die Erbschaftssteuern im Kanton Zürich, abhängig vom Verwandtschaftsgrad (Stand 2020): 

Ehegatten 

Kinder

Enkel

Eltern

Geschwister

Lebenspartner

Nichtverwandte Personen

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

2–6 %

6–18 %

12-36 %

max. 36 %

 

Freibeträge bei der Erbschaftssteuer im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich gibt es bei der Erbschaftssteuer Freibeträge, das heisst, nur der Anteil des Vermögens muss versteuert werden, das den Freibetrag überschreitet. Die Tabelle unten bietet einen Überblick über die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer im Kanton Zürich (Stand 2020): 

Ehegatten 

Kinder

Enkel

Eltern

Geschwister

Lebenspartner

Nichtverwandte Personen

steuerfrei

steuerfrei

steuerfrei

200’000

15’000

50’000

0

 

Wann muss man im Kanton Zürich Erbschaftssteuern zahlen? 

Die Erbschaftssteuer tritt in Kraft, wenn Vermögen aufgrund eines Todesfalls an einen oder mehrere Erben übergeht. Diese Steuer ist von den Erben zu entrichten, die den gesamten oder teilweisen Nachlass übernommen haben. Für die Berechnung der Erbschaftssteuer gilt im Kanton Zürich der Verkehrswert des übertragenen Vermögens zum Zeitpunkt des Todes. 

Im Kanton Zürich zahlt man in folgenden Fällen Erbschaftssteuer: 

  • Die verstorbene Person hatte ihren letzten Wohnsitz im Kanton Zürich. 
  • Der Erbgang wurde im Kanton eröffnet. 
  • Es wird ein Grundstück vererbt, das im Kanton Zürich liegt. 

Das Erbschaftssteuerverfahren wird automatisch durch die zuständige Behörde eingeleitet. Für die Erbteilung sind die Erben bzw. der Willensvollstrecker zuständig. Ebenfalls müssen sie nach dem Tod innerhalb von 60 Tagen ein Inventar des Nachlasses erstellen und beim Steueramt einreichen. 

 

Welcher Teil der Erbschaft muss in welchem Kanton versteuert werden? 

Bewegliches Vermögen

Bewegliches Vermögen (d.h. Bargeld, Wertschriften, Wertgegenstände, Forderungen usw.) wird im Kanton versteuert, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Doppelbesteuerungen innerhalb der Schweiz sind von Gesetz wegen ausgeschlossen. Wenn eine verstorbene Person im Kanton Zürich wohnte, zahlen die Erben für das geerbte Vermögen im Kanton Zürich Erbschaftssteuer, auch wenn sie nicht im Kanton wohnhaft sind. 

Unbewegliches Vermögen

Eine Ausnahme gilt bei unbeweglichen Vermögenswerten. Ist eine Immobilie Teil des Nachlasses, die nicht im Wohnkanton des Erblassers liegt, kommt es zu einer interkantonalen Steuerausscheidung. Jeder Kanton hat dann das Recht, jeden Vermögenswert zu dem ihm zustehenden Anteil zu besteuern und nicht nur die Immobilie. 

Doppelbesteuerung und Erbschaft ausserhalb der Schweiz

Komplizierter kann es werden, wenn es zu einem Erbfall über die Staatsgrenzen hinweg kommt. Lebte die verstorbene Person oder die Erbin oder der Erbe im Ausland bzw. geht es um eine Liegenschaft im Ausland, stellt sich die Frage, ob nun Schweizer oder ausländisches Recht für die Erbschaftssteuer gilt. Die Kriterien dafür sind je nach Land unterschiedlich – in manchen Ländern ist nur die Staatsangehörigkeit massgeblich, in anderen hingegen wie in der Schweiz der Wohnort. Es besteht daher die Gefahr, dass für ein und dieselbe Erbschaft in mehreren Ländern Steuern bezahlt werden müssen. 

Um Doppelbesteuerungen bei der Erbschaftssteuer zu vermeiden, hat die Schweiz mit verschiedenen Staaten Steuerabkommen abgeschlossen. 

 

Wer haftet im Kanton Zürich für die Erbschaftssteuer?

Im Kanton Zürich versteuert jeder Erbe und jede Erbin seinen bzw. ihren Teil der Erbschaft individuell (sogenannte Erbanfallsteuer). Es ist jedoch zu beachten, dass die Erben solidarisch für die Entrichtung der Erbschaftssteuer haften, maximal aber bis zum Betrag der Erbschaft. 

Das bedeutet: Wenn ein anderer Erbe die Erbschaftssteuer nicht zahlt, können Sie zur Kasse gebeten werden – allerdings haften Sie nur mit dem Vermögen aus der Erbschaft selbst, nicht mit Ihrem restlichen Vermögen. 
 

Erbschaftssteuern sparen im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, wie der Erblasser und die Erben die Erbschaftssteuer möglichst gering halten können: 

  • Vermögen frühzeitig weitergeben: Der zukünftige Vermögenszuwachs unterliegt im Kanton Zürich nicht der Erbschaftssteuer. Wer sein Vermögen frühzeitig weitergibt, spart somit unter Umständen einiges an Erbschaftssteuer. 
  • Schenkung oder Erbschaft an steuerfreie Organisationen: Zuwendungen an juristische Personen mit öffentlichem oder gemeinnützigem Zweck (Vereine, Kulturorganisationen) sind im Kanton Zürich von der Erbschaftssteuer ausgenommen. 

 

Was ist der Unterschied zwischen der Schenkungssteuer und der Erbschaftsteuer im Kanton Zürich?

Wie die meisten Kantone unterscheidet Zürich nicht zwischen der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer  – die Steuersätze sind identisch. Wenn eine Zuwendung zu Lebzeiten nicht explizit als Schenkung deklariert wurde, wird sogar angenommen, dass es sich um einen Erbvorbezug handelt. Dieser ist im Unterschied zur Schenkung ausgleichspflichtig (mehr dazu in unserem Artikel). 

 

Wo gibt es keine Erbschaftssteuer?

Keine Erbschaftssteuer gibt es in den Kantonen Obwalden und Schwyz. 

Der Kanton Zürich erhebt wie die meisten anderen Kantone eine Erbschaftssteuer. Es werden keine Bundessteuern für Erbschaften gefordert. In den meisten Kantonen wird die Erbschaftssteuer nur vom Kanton erhoben; in einigen wenigen Kantonen (LU, VD, FR) können zusätzliche Abgaben an die Gemeinde hinzukommen. Im Kanton Zürich ist für die Erbschaftssteuer ausschliesslich der Kanton zuständig. 

 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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