/ Blog

Erbschaftssteuer in Bern: Freibeträge und Steuersätze

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 5 Minuten

Wer im Kanton Bern Bargeld, Wertgegenstände, Wertschriften oder eine Immobilie erbt, ist unter Umständen erbschaftssteuerpflichtig. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad ab. Erfahren Sie alles zur Erbschaftssteuer im Kanton Bern und zu den Möglichkeiten, die Steuer zu reduzieren.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Erbschaftssteuer hängt im Kanton Bern von der Höhe der Erbschaft und vom Verwandtschaftsgrad ab. 
  • Nachkommen und Ehepartner sind im Kanton Bern von der Erbschaftssteuer befreit. 
  • Die Erbschaftssteuer beträgt im Kanton Bern je nach Verwandtschaftsgrad 0–40 Prozent.

immobilie verkaufen

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Bern? 

Die Erbschaftssteuer hängt im Kanton Bern von der Höhe der Erbschaft und vom Verwandtschaftsgrad ab. 

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Steuersätze der Erbschaftssteuer im Kanton Bern: 

Ehegatten, eingetragene Partner

Kinder, Enkel

Eltern, Geschwister

Lebenspartner

Nichtverwandte Personen

steuerfrei

steuerfrei

6–15 %

6–15 %

max. 40 %

 

Freibeträge bei der Erbschaftssteuer im Kanton Bern

Ein Freibetrag ist eine Summe, die bei der Berechnung der Erbschaftssteuer vom Wert der Erbschaft abgezogen werden kann. Anders gesagt: Nur der Anteil des Vermögens muss versteuert werden, der den Freibetrag überschreitet. Der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer beträgt im Kanton Bern 12’000 Franken. 

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer im Kanton Bern: 

Ehegatten, eingetragene Partner

Kinder, Enkel

Eltern, Geschwister

Lebenspartner

Nichtverwandte Personen

steuerfrei

steuerfrei

12’000

12’000

12’000

 

Muss ich im Kanton Bern Erbschaftssteuer zahlen? 

In welchem Kanton die Erbschaftssteuer zu entrichten ist, hängt von den Wohnverhältnissen des Verstorbenen ab. Der Kanton Bern erhebt unter folgenden Bedingungen eine Erbschaftssteuer: 

  • Der Erblasser hatte seinen letzten steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Bern.
  • Der Erbgang wurde im Kanton Bern eröffnet.
  • Es wird ein im Kanton Bern gelegenes Grundstück (inklusive Rechte an Grundstücken) vererbt. 

 

Wie wird der Nachlass für die Erbschaftssteuer im Kanton Bern bemessen? 

Massgebend ist der Verkehrswert der Erbschaft oder der Kurswert per Todestag bei kotierten Wertpapieren. Bei Grundstücken gilt stattdessen der amtliche Wert, der auch die Grundlage für die Liegenschaftssteuern und die Vermögenssteuern bildet. 

 

Welcher Teil der Erbschaft muss in welchem Kanton versteuert werden? 

Bewegliches Vermögen

Wenn bewegliches Vermögen (Bargeld, Wertschriften, Wertgegenstände, Forderungen usw.) vererbt wird, unterliegt dies der Besteuerung im Kanton, in dem der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Doppelbesteuerungen innerhalb der Schweiz gibt es nicht. Dies bedeutet konkret: Falls die verstorbene Person im Kanton Bern ansässig war, müssen die Erben unabhängig von ihrem eigenen Wohnsitz Erbschaftssteuer für das geerbte Vermögen im Kanton Bern entrichten. 

Unbewegliches Vermögen

Eine Ausnahme besteht bei unbeweglichen Vermögenswerte. Wenn sich eine Immobilie im Nachlass befindet, die nicht im Wohnkanton des Erblassers liegt, tritt eine interkantonale Steuerausscheidung ein. In diesem Fall behält sich jeder Kanton das Recht vor, jeden Vermögenswert gemäss dem ihm zustehenden Anteil zu besteuern, und zwar nicht nur die Immobilie allein. 

Erbschaft ausserhalb der Schweiz

Im Fall, dass die verstorbene Person, die Erbin oder der Erbe im Ausland lebte oder wenn es sich um eine Liegenschaft im Ausland handelt, stellt sich die Frage, welches Recht zur Anwendung kommt. Die Gesetzgebung variiert je nach Land – in einigen Ländern ist für die Steuerpflicht ausschliesslich die Staatsangehörigkeit relevant, während in anderen der Wohnort entscheidend ist. Dies birgt die potenzielle Gefahr, dass für ein und dieselbe Erbschaft in mehreren Ländern Steuern entrichtet werden müssen.

Um Doppelbesteuerungen bei der Erbschaftssteuer zu vermeiden, hat die Schweiz mit verschiedenen Staaten Steuerabkommen abgeschlossen. 

 

Wer haftet im Kanton Bern für die Erbschaftssteuer?

Wie in den meisten Kantonen haften im Kanton Bern alle Erben solidarisch für die Begleichung der Erbschaftssteuer, und zwar bis zur Höhe ihres Erbanteils. 

Das bedeutet an einem Beispiel: Wenn ein Bruder und eine Schwester den Nachlass ihres im Kanton Bern wohnhaften Vaters erben und der Bruder die Erbschaftssteuern nicht zahlt, kann die Schwester zur Kasse gebeten werden. Allerdings muss sie die Erbschaftssteuern des Bruders nur aus ihrem Erbanteil bezahlen und nicht aus ihrem restlichen Vermögen. 

 

Erbschaftssteuern sparen im Kanton Bern

Im Kanton Bern gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, wie der Erblasser und die Erben die Erbschaftssteuer möglichst gering halten können: 

  • Vermögen frühzeitig weitergeben: Der Vermögenszuwachs, der in der Zukunft noch erzielt werden kann, unterliegt nicht der Erbschaftssteuer. Wer sein Vermögen frühzeitig weitergibt, spart somit unter Umständen einiges an Erbschaftssteuer. 
  • Schenkungen: Zuwendungen unter CHF 12’000 sind einmal in fünf Jahren steuerfrei. Mit kleineren Geschenken, die über einen längeren Zeitraum verteilt werden, reduziert man die spätere Erbschaftssteuer. 
  • Steuerbefreite Institutionen: Erbschaften und Schenkungen an Insitutionen mit gemeinnützigen, öffentlichen oder kirchlichen Zwecken sind im Kanton Bern steuerfrei. 

 

Was ist der Unterschied zwischen Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer im Kanton Bern?

Wie in den meisten Schweizer Kantonen werden auch im Kanton Bern Erbschaften und Schenkungen gleich besteuert. Das bedeutet insbesondere, dass der Freibetrag von CHF 12’000 nur einmal gewährt wird, wenn jemand innerhalb von 5 Jahren mehr als eine Zuwendung (egal ob eine Schenkung oder Erbschaft) von derselben Person erhält. 

 

Wo gibt es keine Erbschaftssteuer?

Der Kanton Bern erhebt wie die meisten anderen Kantone eine Erbschaftssteuer. Im Kanton Bern wird die Erbschaftssteuer nur vom Kanton erhoben, nicht von den Gemeinden. Die Gemeinden werden jedoch zu 20 % am Gewinn beteiligt. 

Es werden keine Bundessteuern für Erbschaften erhoben. Gar keine Erbschaftssteuer gibt es ausserdem in den Kantonen Obwalden und Schwyz. 

 

Immobilie im Kanton Bern verkaufen

Haben Sie eine Immobilie im Kanton Bern zu verkaufen? Wir übernehmen für Sie den gesamten Verkauf inklusive Bewertung, Vermarktung und Verhandlungen zu einem attraktiven Festpreis. 

Kontaktieren Sie uns, um mit dem zuständigen Makler in Verbindung zu treten oder bewerten Sie Ihr Objekt in wenigen Minuten kostenlos online: 


immobilie verkaufen

 

Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

Immobilie bewerten in 4 Minuten
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Direkt online einsehbar
  • Mehr als 2'186'000 Bewertungen durchgeführt
Immobilie bewerten

Haben Sie diese Artikel schon gelesen?

Kontaktieren Sie Ihr Team vor Ort

Wir stehen für Fragen, Beratung und Unterstützung bei Ihrem Verkauf zu Ihrer Verfügung.

Violettes Logo der Immobilienagentur Neho
Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen?

Lokale Makler| 9'700 zufriedene Verkäufer|Festpreis von CHF 12'000