Wie wird eine geerbte Immobilie bewertet?
Beim Vererben einer Immobilie gilt: Der massgebende Wert ist gemäss Art. 617 ZGB der Verkehrswert (Marktwert) zum Zeitpunkt der Erbteilung. Wichtig zu wissen: Der Verkehrswert ist in der Regel nicht mit dem Steuerwert identisch.
Die Erben können sich auch auf einen bestimmten Wert einigen – allerdings nur einstimmig. Bei Uneinigkeit erfolgt zwingend eine amtliche Schätzung.
Für die Praxis heisst das: Lassen Sie die Immobilie professionell bewerten, damit später keine Streitigkeiten über den Wert entstehen.
Ablauf der Erbschaft einer Immobilie
- Mit dem Tod der erblassenden Person geht das gesamte Vermögen (Aktiven und Passiven) automatisch auf die Erbengemeinschaft über.
- Es wird geklärt, wer Erbe ist – entweder via Testament/Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge.
- Damit die Erben über die Erbschaft verfügen können, benötigen Sie den Erbschein. Der Erbschein wird ausgestellt, nachdem das zuständige Gericht alle Erben ermittelt hat.
- Innert der Frist kann die Erbschaft von den Erben angenommen oder ausgeschlagen werden.
- Danach folgt die Bewertung und Teilung (bei mehreren Erben) – z. B. via Erbteilungsvertrag.
Wichtig zu wissen: Eine geerbte Immobilie wird nicht automatisch aufgeteilt. Wenn keine Teilung erfolgt, bleiben alle Erben Gesamteigentümer.
Häufige Streitpunkte
- Bewertungsdifferenzen: Erben haben unterschiedliche Auffassungen über den Marktwert der Immobilie.
- Ausgleich: Wenn einer das Haus übernimmt, können die anderen Erben einen Ausgleich verlangen.
- Eigentumsform: Eine geerbte Immobilie steht automatisch im Gesamteigentum aller Erben. Sämtliche Entscheidungen müssen im Kollektiv gefällt werden. Ein Erbe kann daher im Extremfall den gesamten Prozess blockieren.
Was bei Verkauf einer geerbten Immobilie zu beachten ist
- Stellen Sie sicher, dass der Wert präzise ermittelt wurde. Ansonsten riskieren Sie einen Verkauf unter Wert oder mangelndes Interesse.
- Berücksichtigen Sie die steuerliche Seite, denn beim Verkauf einer geerbten Immobilie fällt die Grundstückgewinnsteuer an.
- Wenn mehrere Erben beteiligt sind: Klären Sie frühzeitig, wer den Verkauf beauftragt und wie der Erlös verteilt wird.
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