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Erbschaft und Wert einer Immobilie

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 2 Minuten

Erfahren Sie, wie der Wert einer Immobilie bei einer Erbschaft bestimmt wird und wie die Erbschaft abläuft, wenn ein Haus oder eine Wohnung im Spiel sind.

Das Wichtigste in Kürze
  • Bei einer Erbschaft gilt der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Erbteilung. 
  • Die Erben dürfen sich alternativ auch auf einen Wert einigen, sofern Einstimmigkeit herrscht. 
  • Eine geerbte Immobilie steht im Gesamteigentum aller Miterben. Sämtliche Entscheidungen müssen im Kollektiv getroffen werden. 

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Wie wird eine geerbte Immobilie bewertet? 

Beim Vererben einer Immobilie gilt: Der massgebende Wert ist gemäss Art. 617 ZGB der Verkehrswert (Marktwert) zum Zeitpunkt der Erbteilung. Wichtig zu wissen: Der Verkehrswert ist in der Regel nicht mit dem Steuerwert identisch. 

Die Erben können sich auch auf einen bestimmten Wert einigen – allerdings nur einstimmig. Bei Uneinigkeit erfolgt zwingend eine amtliche Schätzung.

Für die Praxis heisst das: Lassen Sie die Immobilie professionell bewerten, damit später keine Streitigkeiten über den Wert entstehen.

 

Ablauf der Erbschaft einer Immobilie

  1. Mit dem Tod der erblassenden Person geht das gesamte Vermögen (Aktiven und Passiven) automatisch auf die Erbengemeinschaft über.
  2. Es wird geklärt, wer Erbe ist – entweder via Testament/Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge.
  3. Damit die Erben über die Erbschaft verfügen können, benötigen Sie den Erbschein. Der Erbschein wird ausgestellt, nachdem das zuständige Gericht alle Erben ermittelt hat. 
  4. Innert der Frist kann die Erbschaft von den Erben angenommen oder ausgeschlagen werden. 
  5. Danach folgt die Bewertung und Teilung (bei mehreren Erben) – z. B. via Erbteilungsvertrag. 

Wichtig zu wissen: Eine geerbte Immobilie wird nicht automatisch aufgeteilt. Wenn keine Teilung erfolgt, bleiben alle Erben Gesamteigentümer.
 

Häufige Streitpunkte

  • Bewertungsdifferenzen: Erben haben unterschiedliche Auffassungen über den Marktwert der Immobilie.
  • Ausgleich: Wenn einer das Haus übernimmt, können die anderen Erben einen Ausgleich verlangen. 
  • Eigentumsform: Eine geerbte Immobilie steht automatisch im Gesamteigentum aller Erben. Sämtliche Entscheidungen müssen im Kollektiv gefällt werden. Ein Erbe kann daher im Extremfall den gesamten Prozess blockieren. 

 

Was bei Verkauf einer geerbten Immobilie zu beachten ist

  • Stellen Sie sicher, dass der Wert präzise ermittelt wurde. Ansonsten riskieren Sie einen Verkauf unter Wert oder mangelndes Interesse. 
  • Berücksichtigen Sie die steuerliche Seite, denn beim Verkauf einer geerbten Immobilie fällt die Grundstückgewinnsteuer an. 
  • Wenn mehrere Erben beteiligt sind: Klären Sie frühzeitig, wer den Verkauf beauftragt und wie der Erlös verteilt wird.
     

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Der massgebende Wert ist der Verkehrswert (Marktwert) zum Zeitpunkt der Erbteilung gemäss Art. 617 ZGB – nicht der Steuerwert. Die Erben können sich zwar einstimmig auf einen beliebigen Wert einigen, doch bei Uneinigkeit ist eine amtliche Schätzung nötig. Um Streit zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Immobilie professionell bewerten zu lassen. 

Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen – inklusive Immobilie – automatisch auf die Erbengemeinschaft über. Wer erbt, ergibt sich aus Testament/Erbvertrag oder der gesetzlichen Erbfolge. Damit die Erben aber über die Immobilie verfügen können (z. B. Verkauf, Übernahme, Teilung), benötigen sie einen Erbschein. 

  • Der Marktwert sollte möglichst präzise ermittelt sein, um keinen Verkauf unter Wert zu riskieren.

  • Es ist die Grundstückgewinnsteuer zu berücksichtigen, die beim Verkauf anfällt.

  • Bei mehreren Erben sollte früh geklärt werden, wer den Verkauf beauftragt und wie der Erlös verteilt wird.

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