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Prüfung der Elektroinstallation beim Immobilienverkauf

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 3 Minuten

Beim Verkauf eines Hauses in der Schweiz ist eine Prüfung der Elektroinstallation obligatorisch, wenn die letzte Kontrolle mehr als 5 Jahre zurückliegt. In diesem Artikel erfahren Sie, wann und warum eine Sicherheitsprüfung notwendig ist, welche Schritte dazugehören und welche Vorteile sie bietet.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Prüfung der Elektroinstallation ist bei Wohnimmobilien alle 20 Jahre erforderlich. 
  • Eine ausserordentliche Prüfung ist bei einem Immobilienverkauf zwingend, wenn die letzte Sicherheitsprüfung mehr als 5 Jahre zurückliegt. 
  • Verantwortlich für die Kosten und das Einreichen der Prüfung der Elektroinstallation ist der Eigentümer. Bei einer Handänderung sollte die Verantwortlichkeit für die Sicherheitsprüfung im Kaufvertrag geregelt werden.

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Warum ist eine Prüfung der Elektroinstallation beim Hausverkauf notwendig?

Elektrische Installationen unterliegen in der Schweiz strengen Vorschriften, die in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) geregelt sind. Laut NIV müssen elektrische Anlagen regelmäßig geprüft werden, um Sicherheitsrisiken wie Brände oder Stromunfälle zu verringern. 

Beim Eigentümerwechsel eines Gebäudes ist eine Sicherheitsprüfung erforderlich, wenn die letzte Kontrolle mehr als fünf Jahre zurückliegt. Die Prüfung stellt sicher, dass die elektrische Anlage den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entspricht und keine Mängel vorliegen​​.

 

Wann ist eine Prüfung der Elektroinstallationen nötig?

Wie häufig eine Elektroinstallation geprüft werden muss, hängt von der Art der Installation ab. Je nach Art sind Kontrollperioden von von 1, 5, 10 oder 20 Jahren vorgeschrieben. Für Wohnimmobilien beträgt die Kontrollperiode 20 Jahre. 

Bei Elektroinstallationen mit einer Kontrollperiode von 10 oder 20 Jahren (z.B. Wohnimmobilien) ist eine ausserordentliche Sicherheitsprüfung obligatorisch, wenn die Immobilie verkauft wird und die letzte Sicherheitsprüfung mehr als 5 Jahre zurückliegt. 

 

Die Schritte der Sicherheitsprüfung

1. Aufforderung zur Prüfung der Elektroinstallation

Der Netzbetreiber informiert die Eigentümer rechtzeitig über die fällige Sicherheitsprüfung und gibt eine Frist zur Einreichung des Sicherheitsnachweises (SiNa). Erfolgt die Prüfung auch nach zweifacher Mahnung nicht innerhalb der Frist, kann das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) einschreiten​​.

2. Beauftragung eines Kontrollorgans

Der Eigentümer muss ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle beauftragen. Wichtig: Das Kontrollorgan darf nicht an der Planung, Erstellung oder Wartung der Installation beteiligt gewesen sein​​. 

3. Durchführung der Kontrolle

Die Kontrolle umfasst alle Installationen, von Sicherungskasten bis Steckdose. Falls keine Mängel vorliegen, wird ein Sicherheitsnachweis ausgestellt. Bei festgestellten Mängeln erhält der Eigentümer eine Mängelliste mit Frist zur Behebung​​.

4. Mängelbehebung

Ein konzessionierter Elektroinstallateur behebt die festgestellten Mängel. Nach erfolgreicher Korrektur informiert der Installateur das Kontrollorgan, welches daraufhin den endgültigen Sicherheitsnachweis ausstellt​​. Wichtig: Um die Unabhängigkeit der Kontrolle zu bewahren, darf nicht derselbe Elektriker mit der Mängelbehebung beauftragt werden, der bereits die Kontrolle durchgeführt hat. 

5. Einreichung des Sicherheitsnachweises

Der Eigentümer reicht den Sicherheitsnachweis beim Netzbetreiber ein. Dieses Dokument dient als Beleg für die einwandfreie Funktion und Sicherheit der elektrischen Anlagen​.

 

Wer darf eine Sicherheitsprüfung der Elektroinstallationen durchführen? 

Die Prüfung der Elektroinstallationen darf nur von einer zugelassenen Fachperson oder Stelle durchgeführt werden. Das kann ein zugelassener Elektriker sein oder ein zugelassener Mitarbeiter einer Inspektionsstelle oder eines Netzbetreibers. In letzterem Fall darf der Netzbetreiber aber nur die Anlagen anderer Netzbetreiber kontrollieren, nicht seine eigenen. 

 

Vorteile der Sicherheitsprüfung

  • Sicherheit: Rechtzeitige Prüfungen verringern Risiken wie Feuer und Stromunfall. 
  • Rechtliche Absicherung: Der Sicherheitsnachweis belegt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
  • Vertrauensvorschuss beim Hausverkauf: Käufer erhalten Sicherheit über den Zustand der Elektroinstallation, was den Verkaufsprozess erleichtert.

 

Kosten und Verantwortlichkeiten für die Sicherheitsprüfung

Die Kosten für die Prüfung und eine allfällige Mängelbehebung trägt immer der Eigentümer. Beim Eigentümerwechsel sollte im Kaufvertrag festgelegt werden, wer für die Prüfung verantwortlich ist und wer für die Kosten aufkommen muss​​.

 

Fazit

Die Sicherheitsprüfung der Elektroinstallation ist beim Hausverkauf in der Schweiz erforderlich, wenn die letzte Prüfung mehr als 5 Jahre zurückliegt. Sie gewährleistet nicht nur die Sicherheit der Bewohner, sondern auch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. 

Halten Sie Ihren Sicherheitsnachweis griffbereit und sorgen Sie dafür, dass Ihre Elektroinstallation den aktuellen Standards entspricht. So schaffen Sie Vertrauen und erhöhen den Wert Ihrer Immobilie.

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Falls der Sicherheitsnachweis nicht fristgerecht eingereicht wird, kann das ESTI eingreifen. In der Regel entstehen zusätzliche Kosten, und es kann zu Verzögerungen beim Verkaufsprozess kommen​​.

 

 

 

 

Nur qualifizierte, unabhängige Kontrollorgane, akkreditierte Inspektionsstellen und speziell zugelassene Elektriker dürfen die Prüfung durchführen. Der ursprüngliche Installateur ist von der Durchführung ausgeschlossen, um Interessenkonflikte zu vermeiden​​. 

Der Nachweis gilt bis zur nächsten periodischen Kontrolle oder bis zu einer Änderung der Anlage. Beim Eigentümerwechsel muss die letzte Prüfung innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgt sein​, ansonsten ist eine ausserordentliche Sicherheitsprüfung notwendig. 

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