Wann darf die Säule 3a für Wohneigentum bezogen werden?
Die Säule 3a kann in der Schweiz im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) vorzeitig bezogen werden – und zwar ausschliesslich für selbstbewohntes Wohneigentum. Der Bezug ist in folgenden Situationen zulässig: beim Kauf oder Bau eines Eigenheims (Haus oder Eigentumswohnung), das als Hauptwohnsitz dient, für wertvermehrende Investitionen in ein bestehendes Eigenheim (etwa eine energetische Sanierung, einen Dachstockausbau oder den Einbau einer neuen Küche), für die Amortisation einer bestehenden Hypothek auf dem Eigenheim sowie für den Erwerb von Anteilscheinen an einer Wohnbaugenossenschaft.
Nicht zulässig ist der Bezug für Ferienwohnungen, Renditeliegenschaften oder Immobilien im Ausland (sofern sie nicht der Hauptwohnsitz sind). Gewöhnliche Unterhaltsarbeiten wie Malerarbeiten oder der Ersatz einzelner Geräte gelten nicht als wertvermehrend und berechtigen daher nicht zum Vorbezug.
Säule 3a als hartes Eigenkapital
Ein wesentlicher Vorteil des Bezugs der Säule 3a für Wohneigentum: Das Guthaben zählt als hartes Eigenkapital. Im Gegensatz zu Pensionskassengeldern, die als weiches Eigenkapital nur die zweiten 10 Prozent des Eigenkapitals decken können, wird das 3a-Guthaben vollumfänglich auf die harten 10 Prozent angerechnet. Das macht die Säule 3a zur wichtigsten Eigenkapitalquelle nach den Sparkonten.
Ein Rechenbeispiel: Für eine Immobilie von CHF 900'000 brauchen Sie CHF 90'000 harte Eigenmittel (10 Prozent). Wenn Sie CHF 60'000 auf dem Sparkonto und CHF 35'000 in der Säule 3a haben, sind die harten Eigenmittel mit CHF 95'000 gedeckt. Die verbleibenden CHF 85'000 (für die vollen 20 Prozent) können aus der Pensionskasse kommen.
Ablauf des Bezugs
Der Bezug der Säule 3a für Wohneigentum erfolgt in mehreren Schritten. Sie stellen bei Ihrer 3a-Einrichtung (Bank oder Versicherung) einen schriftlichen Antrag auf Vorbezug und legen die Belege bei: Kaufvertrag, Baukredit oder Nachweis der wertvermehrenden Investition. Bei Verheirateten ist die schriftliche Zustimmung des Ehepartners erforderlich. Die 3a-Einrichtung prüft den Antrag und zahlt das Guthaben aus – typischerweise innert zwei bis vier Wochen.
Im Gegensatz zur Pensionskasse gibt es bei der Säule 3a keinen Mindestbetrag und keine Fünfjahresfrist zwischen den Bezügen. Sie können das gesamte Guthaben auf einmal beziehen oder nur einen Teil. Wenn Sie mehrere 3a-Konten führen – was empfohlen wird –, können Sie die Bezüge auf verschiedene Steuerperioden verteilen und so die Steuerprogression brechen.
Steuerliche Folgen des Bezugs
Der Bezug der Säule 3a für Wohneigentum löst eine Kapitalleistungssteuer aus. Diese wird separat vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz erhoben. Die Höhe variiert je nach Kanton, Zivilstand und Betrag. In den meisten Kantonen liegt der effektive Steuersatz bei 3 bis 10 Prozent des bezogenen Betrags. Bei einem Bezug von CHF 50'000 im Kanton Bern beträgt die Steuer rund CHF 2'500 bis 4'000.
Wichtig: Werden mehrere 3a-Konten im selben Jahr aufgelöst, werden die Bezüge für die Berechnung der Kapitalleistungssteuer zusammengezählt – die Progression greift. Verteilen Sie die Bezüge deshalb nach Möglichkeit auf verschiedene Jahre.
Auswirkungen auf die Altersvorsorge
Jeder Franken, der für Wohneigentum bezogen wird, fehlt bei der Pensionierung. Die Säule 3a ist freiwillige Vorsorge und bietet keine Rentenleistungen – das bezogene Guthaben ist schlicht weg. Allerdings wird das Guthaben nicht vernichtet, sondern in eine Immobilie investiert, die ebenfalls einen Vermögenswert darstellt.
Seit 2026 können Lücken in der Säule 3a rückwirkend nachgezahlt werden (für Lücken ab 2025). Das bedeutet: Wenn Sie in früheren Jahren nicht den Maximalbetrag einbezahlt haben, können Sie die Differenz in späteren Jahren nachholen – und damit nach einem Bezug für Wohneigentum das 3a-Guthaben schneller wieder aufbauen.
Fazit
Der Bezug der Säule 3a für Wohneigentum ist einer der effizientesten Wege, um die Eigenkapitalhürde beim Immobilienkauf zu überwinden. Das Guthaben zählt als hartes Eigenkapital, der Bezug ist unkompliziert und die steuerliche Belastung moderat. Planen Sie den Bezug strategisch: Führen Sie mehrere 3a-Konten, verteilen Sie die Bezüge auf verschiedene Steuerperioden und nutzen Sie die neue Nachzahlungsregel, um Lücken nach dem Bezug wieder zu schliessen.