Wie viele Besucherparkplätze pro Haus? Vorschriften und Regelungen in der Schweiz

Von Bastien Liebgott
Lesezeit: 3 Minuten
Immobilie bewerten

Wie viele Besucherparkplätze pro Haus? Was die kommunale Bau- und Zonenordnung vorschreibt, kantonale Unterschiede und was Eigentümer wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Anzahl Besucherparkplätze pro Haus wird in der Schweiz nicht einheitlich geregelt – die kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO) legt die Anforderungen je nach Zone und Nutzung fest.
  • Für Einfamilienhäuser sind in den meisten Gemeinden mindestens 1 bis 2 Parkplätze vorgeschrieben, davon 0 bis 1 Besucherparkplatz – die genaue Zahl hängt von der Gemeinde, der Zonenordnung und der ÖV-Erschliessung ab.
  • Bei Mehrfamilienhäusern und Stockwerkeigentum werden Besucherparkplätze häufig als Pflichtanteil der Gesamtparkplätze vorgeschrieben – typischerweise 10 bis 20 Prozent der Gesamtzahl.

Wie viele Besucherparkplätze braucht ein Haus?

Die Frage, wie viele Besucherparkplätze pro Haus vorgeschrieben sind, wird in der Schweiz nicht national geregelt – die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden. Jede Gemeinde legt in ihrer Bau- und Zonenordnung (BZO) oder ihrem Parkierungsreglement fest, wie viele Parkplätze pro Wohneinheit erstellt werden müssen und welcher Anteil davon für Besucher reserviert sein muss.

In der Praxis orientieren sich viele Gemeinden an den VSS-Normen (Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute), die Richtwerte für den Parkplatzbedarf verschiedener Nutzungen definieren. Die Normen sind aber nicht verbindlich – die Gemeinden dürfen abweichen, und viele tun dies auch, je nach lokalen Gegebenheiten und politischen Prioritäten.

Richtwerte für Einfamilienhäuser

Für Einfamilienhäuser in Wohnzonen schreiben die meisten Gemeinden 1 bis 2 Pflichtparkplätze pro Haus vor. Besucherparkplätze sind bei Einfamilienhäusern in vielen Gemeinden nicht separat vorgeschrieben – der Vorplatz oder die Zufahrt dient in der Praxis als Besucherparkplatz. In Gemeinden mit strengerem Parkierungsreglement kann ein zusätzlicher Besucherparkplatz verlangt werden.

In gut erschlossenen Gebieten (Nähe ÖV, urbane Lagen) reduzieren einige Gemeinden die Pflichtparkplätze – teilweise auf einen einzigen Parkplatz pro Haus. In ländlichen Gemeinden mit schlechter ÖV-Anbindung ist die Anforderung tendenziell höher, weil der Individualverkehr eine grössere Rolle spielt.

Richtwerte für Mehrfamilienhäuser und Stockwerkeigentum

Bei Mehrfamilienhäusern und Stockwerkeigentum ist die Regelung differenzierter. Typischerweise werden 0,8 bis 1,5 Parkplätze pro Wohnung vorgeschrieben – die genaue Zahl hängt von der Zone, der Wohnungsgrösse und der ÖV-Erschliessung ab. Von der Gesamtzahl müssen 10 bis 20 Prozent als Besucherparkplätze ausgewiesen werden. Bei einem Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen und 12 Pflichtparkplätzen sind das 1 bis 2 Besucherparkplätze.

In städtischen Gebieten – insbesondere in Zürich, Basel und Bern – geht der Trend klar zur Reduktion: Neue Quartierpläne und Gestaltungspläne sehen häufig eine Parkplatzreduktion um 20 bis 50 Prozent gegenüber den Normwerten vor, wenn die ÖV-Erschliessung gut ist und Mobilitätskonzepte (Carsharing, Veloinfrastruktur) vorgesehen sind.

Wie finden Sie die geltende Vorschrift?

Die verbindliche Vorschrift für Ihre Liegenschaft finden Sie in der Bau- und Zonenordnung (BZO) Ihrer Gemeinde und im kommunalen Parkierungsreglement (falls vorhanden). Beide Dokumente sind in der Regel online auf der Website der Gemeinde verfügbar oder können beim Bauamt eingesehen werden. Bei Neubauprojekten wird die Parkplatzpflicht im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens geprüft.

Besucherparkplätze und Immobilienwert

Für Immobilienbesitzer und Verkäufer sind Parkplätze ein wertbestimmendes Merkmal – insbesondere in Gebieten mit Parkplatzmangel. Ein Einfamilienhaus mit zwei Aussenparkplätzen und einer Garage erzielt in vielen Lagen einen höheren Preis als ein vergleichbares Haus ohne Parkierungsmöglichkeit. Bei Stockwerkeigentum gehören Parkplätze (als separate Miteigentumsanteile oder als Sondernutzungsrechte) zu den wertvollsten Nebenposten – ein Tiefgaragenplatz in Zürich kann CHF 50'000 bis 80'000 und mehr kosten.

Parkplatzreduktion und Mobilitätskonzepte

Der Trend in Schweizer Städten geht klar zur Reduktion der Parkplatzpflicht. Neue Quartierpläne in Zürich, Basel und Bern sehen häufig 20 bis 50 Prozent weniger Parkplätze vor als die Normwerte – vorausgesetzt, die ÖV-Erschliessung ist gut und ein Mobilitätskonzept (Carsharing-Stellplätze, Veloinfrastruktur, E-Bike-Ladestationen) vorgelegt wird. Für Eigentümer von Bestandsliegenschaften kann diese Entwicklung zweierlei bedeuten: Bestehende Parkplätze werden wertvoller, weil in der Umgebung weniger gebaut werden. Gleichzeitig sinkt die Nachfrage nach Privatparkplätzen bei jüngeren Käufern und Mietern in urbanen Lagen – eine Garage, die CHF 50'000 wert war, ist für einen autolosen Haushalt kein Kaufargument.

Fazit

Die Anzahl Besucherparkplätze pro Haus wird in der Schweiz kommunal geregelt – eine einheitliche Bundesnorm gibt es nicht. Für Einfamilienhäuser sind Besucherparkplätze meist nicht separat vorgeschrieben; für Mehrfamilienhäuser gelten typischerweise 10 bis 20 Prozent der Gesamtparkplätze als Besucherpflicht. Prüfen Sie die BZO und das Parkierungsreglement Ihrer Gemeinde, um die geltenden Vorschriften für Ihre Liegenschaft zu kennen.

Bastien Liebgott
Bastien Liebgott
Digital Manager

Nach seinem Abschluss in Informatik und einem Master in Webmarketing hat Bastien mehrere Jahre Erfahrung bei einer Webagentur als Content-Manager gesammelt. Er schloss sich dem Marketing-Team an, um die Website von Neho zu optimieren und die Sichtbarkeit der Agentur auf den Suchmaschinen zu verbessern.

Haben Sie diese Artikel schon gelesen?

Kontaktieren Sie Ihr Team vor Ort

Wir stehen für Fragen, Beratung und Unterstützung bei Ihrem Verkauf zu Ihrer Verfügung.

(+41) 43 588 01 00