Haus mit Asbest verkaufen
Wenn bekannt ist, dass in Ihrem Haus Asbest verbaut wurde, empfehlen wir, dass Sie transparent sind und den Käufer bei den Besichtigungen auf diesen Mangel hinweisen. Dass in einem Haus älteren Baujahrs asbesthaltige Materialien verbaut sind, ist sehr häufig und bedeutet nicht, dass sich Ihre Immobilie dadurch nicht verkaufen wird.
Haftet der Verkäufer, wenn er ein Haus mit Asbest verkauft?
Wenn im Kaufvertrag nichts Gegenteiliges bestimmt wird, gilt in der Schweiz grundsätzlich das Obligationenrecht. Gemäss OR ist der Verkäufer zwei Jahre lang für alle Mängel (z.B. Asbest) an der Kaufsache haftbar, selbst wenn sie erst nachträglich entdeckt werden. Im Falle eines Mangels kann der Käufer die Behebung des Mangels, eine Preisminderung oder im schlimmsten Fall die Aufhebung des Vertrags verlangen.
In Bezug auf ältere Immobilien ist es jedoch üblich, im Kaufvertrag explizit alle Gewährleistungsansprüche auszuschliessen. Der Verkäufer haftet dann nur noch, wenn ein Mangel absichtlich verschwiegen wurde («arglistig verschwiegene Mängel»). Diese Haftung erstreckt sich über einen Zeitraum von 10 Jahren. Damit der Verkäufer belangt werden kann, muss der Käufer das Gericht allerdings davon überzeugen können, dass der Verkäufer den Mangel gekannt hat. Das ist in der Praxis fast nicht möglich.
Was ist Asbest?
Asbest ist ein Sammelbegriff für eine Gruppe von mineralischen Fasern. Sie haben gute isolierende und feuerhemmende Eigenschaften und wurden deshalb als Bestandteil von zahlreichen Werkstoffen im Bau verwendet. Asbestfastern sind mikroskopisch klein (Durchmesser im Mikrometerbereich und darunter) und können in der Luft freigesetzt werden, wenn asbesthaltige Materialien bearbeitet und gehandhabt werden. Wenn diese Fasern eingeatmet werden, können sie zu Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom führen.
In der Schweiz ist die Verwendung von Asbest seit 1990 verboten. Trotzdem finden sich nach wie vor asbesthaltige Materialien in Altbauten, die vor dem weitreichenden Verbot errichtet wurden. Diese stellen insbesondere während Renovierungen (seltener bei normalem Gebrauch) eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit von Bewohnern dar.
Ist mein Haus mit Asbest belastet?
Ob Ihr Haus potenziell mit Asbest belastet ist, hängt vom Baujahr ab.
- Baujahr nach 1990: In Gebäuden, die nach 1990 errichtet wurden, durften keine asbesthaltigen Produkte mehr verwendet werden.
- Baujahr vor 1990: Insbesondere zwischen 1950–1970 wurde Asbest in zahlreichen Materialien verwendet (Feuerdämmung, Deckenplatten, Verputz, Eternit und weitere). Oft ist nicht auf den ersten Blick zu erkennen, ob ein Bauteil Asbest enthält oder nicht. Lesen Sie unseren Artikel zum Thema Asbest und erfahren Sie, wo in einem Haus mit Asbest zu rechnen ist.
Als Eigentümer ohne Fachkenntnisse kann es schwierig sein, asbesthaltige Materialien sicher zu erkennen. Im Zweifelsfall kann man sich an einen fachkundigen Betrieb wenden, der eine Asbestanalyse durchführen kann, entweder durch eine Inspektion oder die Analyse von Proben im Labor.
Wie gefährlich ist Asbest im Haus?
Sehr viele Immobilien mit Baujahr vor 1990 sind mit Asbest belastet. Allerdings geht von vielen asbesthaltigen Materialien im Alltag keine Gefahr aus. Man unterscheidet zwei Formen, wie Asbestfasern in Werkstoffen eingesetzt wurden:
Festgebundener Asbest:
- Beispiele: Asbestzement (Dach-/Fassadenplatten aus Eternit), Blumenkisten, Rohrleitungen, Fensterkitt, Plattenkleber, Bodenbeläge, Verputz
- Eigenschaften: Die Asbestfasern sind in einem Verbundwerkstoff fest gebunden.
- Gefahr: Ungefährlich, solange das Material nicht bearbeitet wird.
Schwachgebundener Asbest:
- Beispiele: Asbesttücher als Feuerschutz, Heizungsinstallationen, Rohrleitungsverbindungen, Leichtbauplatten, asbesthaltige Spritzbeläge
- Eigenschaften: Die Asbestfasern sind im Werkstoff nur lose gebunden.
- Gefahr: Auch ohne direkte Bearbeitung besteht eine erhöhte Gefahr.
In beiden Fällen besteht erhebliche Gefahr, wenn asbesthaltige Materialien mechanisch beansprucht werden, beispielsweise durch Handhabung, Reinigung oder Bearbeitung. Daher ist es wichtig, insbesondere bei Renovationsarbeiten vorsichtig zu sein.
Wenn der Verdacht auf Asbest besteht, ist es ratsam, die Renovationsarbeit mit einem Fachmann zu besprechen. Speziell geschulte Experten können Ihre Immobilie inspizieren, Proben entnehmen und falls nötig sicherstellen, dass alle notwendigen Sicherheitsmassnahmen getroffen werden, um die Exposition gegenüber Asbestfasern zu minimieren.
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