Was ist Asbest?
Asbest ist der Sammelbegriff für eine Gruppe von natürlich vorkommenden mineralischen Fasern, die aufgrund ihrer hitzebeständigen, isolierenden und feuerhemmenden Eigenschaften in der Vergangenheit in zahlreichen Anwendungen im Bau und in der Industrie verwendet wurden.
Asbestfasern sind mikroskopisch klein und können in die Luft freigesetzt werden, wenn asbesthaltige Materialien beschädigt oder gehandhabt werden. Wenn diese Fasern eingeatmet werden, können sie ernsthafte Gesundheitsprobleme verursachen. Asbest ist bereits in geringen Mengen krebserregend und kann zu Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom führen.
Aufgrund der Gesundheitsrisiken ist die Verwendung von Asbest in der Schweiz bereits seit 1990 verboten. Insbesondere in Altbauten finden sich jedoch auch heute noch asbesthaltige Materialien, die vor dem grossflächigen Asbestverbot verbaut wurden. Diese können besonders bei Renovationen und seltener bei normaler Nutzung die Gesundheit von Bewohnern und Heimwerkern gefährden.
Asbest erkennen
Bei Arbeiten in Gebäuden, die vor 1990 errichtet wurden, muss mit asbesthaltigen Materialien gerechnet werden. Asbest kann in zahlreichen Werkstoffen in Wand, Decke und Boden vorkommen. Oft ist nicht auf den ersten Blick zu erkennen, ob ein Bauteil Asbest enthält oder nicht. Die häufigsten Verwendungen von Asbest sind bzw. waren:
Quelle: Suva
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Ohne entsprechende Fachkenntnisse kann es für Eigentümer schwierig sein, asbesthaltige Materialien zu erkennen. Im Zweifelsfall sollte man sich an eine Fachperson wenden. Sie wird Ihre Immobilie inspizieren und falls notwendig Proben für die Laboranalyse entnehmen.
Was tun, wenn Asbest vermutet wird?
Es gibt verschiedene Methoden, um sein Zuhause auf Asbest zu überprüfen. Neben einer visuellen Inspektion, am besten durch einen qualifizierten Experten, können auch Luft- und Materialproben entnommen werden. Luftproben können die Asbestbelastung in der Raumluft prüfen, während Materialproben von verdächtigen Baustoffen entnommen und im Labor auf das Vorhandensein von Asbest analysiert werden.
Asbest – unmittelbar gefährlich oder nicht?
Sehr viele Immobilien, die vor 1990 errichtet wurden, verwendeten asbesthaltige Werkstoffe. Ob vom Asbest im konkreten Fall eine Gefahr ausgeht, hängt vom Material und der Handhabung dieser Materialien ab:
- Festgebundener Asbest: Die Asbestfasern sind in einem Verbundwerkstoff fest gebunden, z.B. in Asbestzement (Dach-/Fassadenplatten aus Eternit, Blumenkisten, Rohrleitungen), Fensterkitt, Plattenkleber, Bodenbelägen oder Verputz. Diese Materialien sind in der Regel ungefährlich, solange sie nicht bearbeitet werden.
- Schwachgebundener Asbest: Die Asbestfasern sind im Werkstoff nur lose gebunden, z.B. bei Asbesttüchern als Feuerschutz, Heizungsinstallationen, Rohrleitungsverbindungen, Leichtbauplatten oder asbesthaltigen Spritzbelägen. Von diesen Materialien geht auch ohne direkte Bearbeitung eine erhöhte Gefahr aus.
In jedem Fall besteht beträchtliche Gefahr, wenn asbesthaltige Materialien mechanisch beansprucht werden, z.B. bei der Handhabung, Reinigung oder Bearbeitung. Besteht der Verdacht auf Asbest, sollte die Renovationsarbeit mit einem Fachmann besprochen werden.
Asbest bei der Renovation
Renovierungs- oder Umbaupläne bei einem Altbau oder einem Gebäude vor 1990 erfordern besondere Vorsicht, um potenziell asbesthaltige Bauteile sicher zu handhaben und die eigene Gesundheit nicht zu gefährden.
Bevor Sie mit Renovierungsarbeiten beginnen, ist eine gründliche Inspektion des Gebäudes ratsam, um das Asbest-Risiko zu bewerten. Achten Sie auf verdächtige Bauteile gemäss der Liste weiter oben, aber bedenken Sie auch, dass Asbest in Platten oder in Mörtel mit blossem Auge nicht zu erkennen ist. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Fachbetrieb hinzuziehen, der eine Inspektion bzw. eine Materialanalyse durchführt.
Asbest beim Verkauf einer Immobilie
Wenn im Kaufvertrag nichts Gegenteiliges festgelegt wurde, gilt grundsätzlich das Obligationenrecht. Nach OR haftet der Verkäufer zwei Jahre für alle Mängel, auch wenn sie nachträglich festgestellt wurden. Bemerkt ein Käufer einen Mangel, kann er die Nachbesserung des Mangels, eine Minderung des Kaufpreises oder sogar eine Vertragsaufhebung verlangen.
Bei älteren Immobilien ist es allerdings eine verbreitete Praxis, im Kaufvertrag die Gewährleistungsansprüche explizit auszuschliessen. Als Verkäufer haftet man dann nur noch, wenn ein Mangel absichtlich verschwiegen wurde (sogenannte «arglistig verschwiegene Mängel»), allerdings während 10 Jahren. In der Praxis lässt sich aber ein Gewährleistungsanspruch vor Gericht kaum durchsetzen, weil es schwierig ist, dem Verkäufer eine Absicht nachzuweisen.
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