Planung ist der erste Schritt
Ein Heimeintritt in St. Gallen muss gut vorbereitet sein. Die meisten Einrichtungen verfügen über Wartelisten, weshalb eine frühzeitige Kontaktaufnahme empfohlen wird. Gleichzeitig bietet sich die Gelegenheit, die Finanzierung – etwa durch den Verkauf von Wohneigentum – rechtzeitig zu regeln.
Eine Liegenschaft ist für viele Seniorinnen und Senioren der grösste Vermögenswert. Ihre Verwertung kann einen erheblichen Teil der Heimkosten decken.
Liste der Altersheime in St. Gallen (2026)
In St. Gallen (Kanton St. Gallen) gibt es 3 anerkannte Alters- und Pflegeeinrichtungen, die ein breites Spektrum an Betreuungsformen – von betreutem Wohnen über Langzeitpflege bis zur spezialisierten Demenzbetreuung – anbieten. Nachfolgend die wichtigsten Einrichtungen mit Adressen und Kontaktangaben:
Alterszentrum Neudorf St. Gallen: Adresse: Neudorfstrasse 20, 9000 St. Gallen. Telefon: 071 290 10 10.
Pflegezentrum Rotmonten St. Gallen: Adresse: Rotmontenstrasse 55, 9000 St. Gallen. Telefon: 071 243 60 00.
Seniorenzentrum Bürgerspital St. Gallen: Adresse: Rorschacherstrasse 140, 9000 St. Gallen. Telefon: 071 230 70 00.
Tabelle: Altersheime in St. Gallen – Adressen und Kontakte (2026)
| Einrichtung | Adresse | Telefon |
|---|---|---|
| Alterszentrum Neudorf St. Gallen | Neudorfstrasse 20, 9000 St. Gallen | 071 290 10 10 |
| Pflegezentrum Rotmonten St. Gallen | Rotmontenstrasse 55, 9000 St. Gallen | 071 243 60 00 |
| Seniorenzentrum Bürgerspital St. Gallen | Rorschacherstrasse 140, 9000 St. Gallen | 071 230 70 00 |
Welche Kosten entstehen bei einem Heimaufenthalt in St. Gallen?
Im Kanton St. Gallen setzt sich der Heimalltag finanziell aus drei Komponenten zusammen: Pflegekosten (Krankenkasse + Kantonsanteil), Hotelleriekosten (zu Lasten der Bewohnenden) und individuelle Zusatzleistungen.
Laut Schweizer Preisüberwacher liegen die Hotelleriekosten landesweit bei durchschnittlich CHF 170 pro Tag – rund CHF 5'100 monatlich. Dazu kommt der persönliche Pflegebeitrag von maximal CHF 23 pro Tag. Je nach Einrichtung und Kanton können die Tarife variieren.
Ergänzungsleistungen (EL): Wer die Heim- und Pflegekosten nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, hat Anspruch auf EL zur AHV/IV. Laut Curaviva sind rund 60 Prozent der Bewohnenden auf diese Unterstützung angewiesen.
So wird der Heimaufenthalt in St. Gallen bezahlbar
Verschiedene Wege stehen zur Verfügung:
Ergänzungsleistungen (EL): Rund 60 Prozent aller Heimbewohnenden in der Schweiz beziehen EL. Das Gesuch wird bei der Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen eingereicht.
Liegenschaftsverkauf: Wer eine Immobilie besitzt, kann den Verkaufserlös für die Heimfinanzierung nutzen. Eine professionelle Vermarktung sichert den bestmöglichen Preis.
Liegenschaftsvermietung: Alternativ lässt sich durch Vermietung ein regelmässiges Einkommen erzielen, das zur Heimfinanzierung beiträgt.
Weitere kantonale Leistungen: Im Kanton St. Gallen können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen von zusätzlichen Gemeinde- oder Kantonsleistungen profitieren.
Wohneigentum in St. Gallen verwerten für den Heimplatz
Viele Familien stehen vor der Frage, was mit der Liegenschaft geschieht, wenn ein Heimeintritt bevorsteht. Ein sorgfältiger Verkauf – zum richtigen Zeitpunkt und zum richtigen Preis – kann die Finanzierung des Heimaufenthalts wesentlich erleichtern.
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So läuft ein Heimeintritt in St. Gallen ab
Der Prozess für einen Heimeintritt im Kanton St. Gallen gliedert sich typischerweise in mehrere Phasen:
Phase 1 – Bedarfserfassung: Der Hausarzt oder die Spitex St. Gallen klärt den Pflegebedarf ab. Phase 2 – Heimauswahl und Anmeldung: Sie nehmen Kontakt mit den gewünschten Einrichtungen auf und reichen die notwendigen Unterlagen ein. Phase 3 – Finanzierung: Der EL-Antrag wird bei der Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen eingereicht. Phase 4 – Einzug: Nach Platzzusage und Vertragsunterzeichnung erfolgt der Einzug.