Früh planen – besser wohnen
Die Nachfrage nach Heimplätzen im Kanton Basel-Stadt ist hoch. Wer sich rechtzeitig um einen Platz bemüht, hat bessere Chancen auf seinen Wunschstandort. Gleichzeitig kann die Finanzierungssituation – etwa beim Vorhandensein von Wohneigentum – frühzeitig geregelt werden.
Eine Liegenschaft ist für viele Seniorinnen und Senioren der grösste Vermögenswert. Ihre Verwertung kann einen erheblichen Teil der Heimkosten decken.
Liste der Altersheime in Riehen (2026)
In Riehen (Kanton Basel-Stadt) gibt es 2 anerkannte Alters- und Pflegeeinrichtungen, die ein breites Spektrum an Betreuungsformen – von betreutem Wohnen über Langzeitpflege bis zur spezialisierten Demenzbetreuung – anbieten. Nachfolgend die wichtigsten Einrichtungen mit Adressen und Kontaktangaben:
Adullam Pflegezentrum Riehen: Adresse: Schützengasse 60, 4125 Riehen. Telefon: 061 266 99 11.
Alterszentrum Landauer Riehen: Adresse: Landauerstrasse 5, 4125 Riehen. Telefon: 061 641 88 88.
Tabelle: Altersheime in Riehen – Adressen und Kontakte (2026)
| Einrichtung | Adresse | Telefon |
|---|---|---|
| Adullam Pflegezentrum Riehen | Schützengasse 60, 4125 Riehen | 061 266 99 11 |
| Alterszentrum Landauer Riehen | Landauerstrasse 5, 4125 Riehen | 061 641 88 88 |
Kosten und Tarife: Was Sie in Riehen erwarten
Heimkosten bestehen im Kanton Basel-Stadt aus dem Pflegeanteil (Krankenkasse und Kanton), den Hotelleriekosten (Unterkunft und Verpflegung) sowie optionalen Zusatzleistungen wie Einzelzimmer oder Therapien.
Im schweizerischen Durchschnitt betragen die Hotelleriekosten rund CHF 160–180 pro Tag (ca. CHF 4'800–5'400/Monat). Der gesetzliche Eigenbeitrag an die Pflegekosten beläuft sich auf maximal CHF 23 pro Tag. Die genauen Tarife erfahren Sie direkt beim jeweiligen Heim.
Ergänzungsleistungen (EL): Wer die Heim- und Pflegekosten nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, hat Anspruch auf EL zur AHV/IV. Laut Curaviva sind rund 60 Prozent der Bewohnenden auf diese Unterstützung angewiesen.
Finanzierungsmöglichkeiten für den Heimplatz in Riehen
Verschiedene Wege stehen zur Verfügung:
EL zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen): Diese staatliche Unterstützung gleicht die Differenz zwischen anerkannten Heimkosten und verfügbaren Mitteln aus. Zuständig ist die Ausgleichskasse Basel-Stadt.
Immobilien verkaufen: Der Erlös aus dem Verkauf einer Liegenschaft deckt häufig einen Grossteil der Heimkosten. Ein professioneller Verkauf maximiert den Erlös.
Vermietung statt Verkauf: Wer die Liegenschaft behalten möchte, kann durch Vermietung ein kontinuierliches Einkommen erzielen.
Kantonale und kommunale Beihilfen: Im Kanton Basel-Stadt gibt es je nach Wohnsitzgemeinde zusätzliche Unterstützungsoptionen.
Liegenschaft verkaufen und Heimkosten decken – in Riehen
Wenn ein Heimplatz in Riehen angetreten wird und gleichzeitig eine Liegenschaft zu verwerten ist, lohnt sich professionelle Unterstützung. Eine fundierte Bewertung und gezielte Vermarktung können den Verkaufspreis erheblich beeinflussen.
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Der Weg in ein Altersheim in Riehen: Schritt für Schritt
Im Kanton Basel-Stadt folgt ein Heimeinzug in der Regel diesem Ablauf:
Zunächst erstellt der Hausarzt oder die Spitex Riehen eine Pflegebedarfsabklärung. Danach werden die gewünschten Heime kontaktiert und Antragsunterlagen eingereicht. Parallel dazu sollte der EL-Anspruch geprüft und das Gesuch bei der Ausgleichskasse Basel-Stadt gestellt werden. Nach erfolgter Platzzusage folgt die Vertragsunterzeichnung und der Einzug.