Warum die Planung Zeit braucht
Qualitativ hochstehende Altersheime in Arbon sind gefragt. Wer früh plant, hat mehr Wahlmöglichkeiten und kann die finanzielle Situation – etwa wenn eine Liegenschaft im Spiel ist – in Ruhe regeln.
Eine Liegenschaft ist für viele Seniorinnen und Senioren der grösste Vermögenswert. Ihre Verwertung kann einen erheblichen Teil der Heimkosten decken.
Liste der Altersheime in Arbon (2026)
In Arbon (Kanton Thurgau) gibt es 3 anerkannte Alters- und Pflegeeinrichtungen, die ein breites Spektrum an Betreuungsformen – von betreutem Wohnen über Langzeitpflege bis zur spezialisierten Demenzbetreuung – anbieten. Nachfolgend die wichtigsten Einrichtungen mit Adressen und Kontaktangaben:
Pflegeheim Sonnhalden: Adresse: Rebenstrasse 57, 9320 Arbon. Telefon: 071 447 24 24.
Pflegeheim Bellevue: Adresse: Rebhaldenstrasse 13, 9320 Arbon. Telefon: 071 447 26 22.
Alters- und Pflegeheim National: Adresse: Brühlstrasse 3, 9320 Arbon. Telefon: 071 446 18 88.
Tabelle: Altersheime in Arbon – Adressen und Kontakte (2026)
| Einrichtung | Adresse | Telefon |
|---|---|---|
| Pflegeheim Sonnhalden | Rebenstrasse 57, 9320 Arbon | 071 447 24 24 |
| Pflegeheim Bellevue | Rebhaldenstrasse 13, 9320 Arbon | 071 447 26 22 |
| Alters- und Pflegeheim National | Brühlstrasse 3, 9320 Arbon | 071 446 18 88 |
Kosten und Tarife: Was Sie in Arbon erwarten
Heimkosten bestehen im Kanton Thurgau aus dem Pflegeanteil (Krankenkasse und Kanton), den Hotelleriekosten (Unterkunft und Verpflegung) sowie optionalen Zusatzleistungen wie Einzelzimmer oder Therapien.
Im schweizerischen Durchschnitt betragen die Hotelleriekosten rund CHF 160–180 pro Tag (ca. CHF 4'800–5'400/Monat). Der gesetzliche Eigenbeitrag an die Pflegekosten beläuft sich auf maximal CHF 23 pro Tag. Die genauen Tarife erfahren Sie direkt beim jeweiligen Heim.
Ergänzungsleistungen (EL): Wer die Heim- und Pflegekosten nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, hat Anspruch auf EL zur AHV/IV. Laut Curaviva sind rund 60 Prozent der Bewohnenden auf diese Unterstützung angewiesen.
Finanzierungsmöglichkeiten für den Heimplatz in Arbon
Verschiedene Wege stehen zur Verfügung:
EL zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen): Diese staatliche Unterstützung gleicht die Differenz zwischen anerkannten Heimkosten und verfügbaren Mitteln aus. Zuständig ist die Ausgleichskasse des Kantons Thurgau.
Immobilien verkaufen: Der Erlös aus dem Verkauf einer Liegenschaft deckt häufig einen Grossteil der Heimkosten. Ein professioneller Verkauf maximiert den Erlös.
Vermietung statt Verkauf: Wer die Liegenschaft behalten möchte, kann durch Vermietung ein kontinuierliches Einkommen erzielen.
Kantonale und kommunale Beihilfen: Im Kanton Thurgau gibt es je nach Wohnsitzgemeinde zusätzliche Unterstützungsoptionen.
Liegenschaft verkaufen und Heimkosten decken – in Arbon
Wenn ein Heimplatz in Arbon angetreten wird und gleichzeitig eine Liegenschaft zu verwerten ist, lohnt sich professionelle Unterstützung. Eine fundierte Bewertung und gezielte Vermarktung können den Verkaufspreis erheblich beeinflussen.
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Der Weg in ein Altersheim in Arbon: Schritt für Schritt
Im Kanton Thurgau folgt ein Heimeinzug in der Regel diesem Ablauf:
Zunächst erstellt der Hausarzt oder die Spitex Arbon eine Pflegebedarfsabklärung. Danach werden die gewünschten Heime kontaktiert und Antragsunterlagen eingereicht. Parallel dazu sollte der EL-Anspruch geprüft und das Gesuch bei der Ausgleichskasse des Kantons Thurgau gestellt werden. Nach erfolgter Platzzusage folgt die Vertragsunterzeichnung und der Einzug.