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Nachzahlungen in 3. Säule ab 2025 möglich – Bundesrat gibt Änderung bekannt

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 2 Minuten

Nachzahlungen sind ab 2025 mit bestimmten Einschränkungen möglich. Erfahren Sie alles zur Gesetzesänderung bei der 3. Säule.

Das Wichtigste in Kürze
  • Beitragslücken in der 3. Säule können frühestens für das Jahr 2025 mit einem nachträglichen Einkauf geschlossen werden. 
  • Pro Jahr können maximal zusätzliche 7'258 CHF (Stand 2025) zur Schliessung von Beitragslücken eingezahlt werden. 
  • Lücken in der 3. Säule, die vor 2024 entstanden sind, können nicht geschlossen werden. 
  • Nachzahlungen in die 3. Säule sind nur möglich, wenn im Jahr der Nachzahlung der ordentliche Maximalbetrag voll ausgeschöpft wird.

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3. Säule kann neu nachgezahlt werden

Der Bundesrat hat eine Änderung bei der privaten Altersvorsorge bekanntgegeben: Ab dem Jahr 2025 wird es möglich sein, Beitragslücken in der Säule 3a nachträglich zu schliessen. Wer in den früheren Jahren weniger als den Maximalbeitrag eingezahlt hat, kann diese Lücken in Zukunft auffüllen. 

 

Ab wann kann man Nachzahlungen in die 3. Säule tätigen? 

Die Änderung betrifft nur Beitragslücken ab dem Jahr 2025. Die Nachzahlung fehlender Beiträge für das Jahr 2024 und früher sind nicht möglich. Das bedeutet, dass frühestens im Jahr 2026 eine Beitragslücke aus dem Jahr 2025 geschlossen werden kann. 

 

Wie viel kann ich in die 3. Säule nachzahlen? 

Bis zum Jahr 2024 war es gar nicht möglich, fehlende Beiträge in die 3. Säule nachzuzahlen. Ab dem Jahr 2025 wird es möglich sein, pro Jahr zusätzlich zum Maxmimalbeitrag noch einmal denselben Betrag zur Schliessung von Beitragslücken einzuzahlen. 

Ab 2025 beträgt der jährliche Maximalbeitrag an die 3. Säule 7'258 Franken. Maximal können also pro Jahr noch einmal 7'258 Franken zur Schliessung von Beitragslücken eingezahlt werden. 

 

Welche Regelungen gelten für die Nachzahlung der 3. Säule?

Die Nachzahlungen in die 3. Säule unterliegen einer Reihe von Einschränkungen. Hier sind die wichtigsten Modalitäten in der Übersicht: 

  • Man kann nur einen Beitrag in die 3. Säule nachzahlen, wenn man in diesem Jahr ein AHV-pflichtiges Einkommen gehabt hat. 
  • Nachzahlungen in die 3. Säule sind nur möglich, wenn im Jahr der Nachzahlung der Maximalbetrag voll ausgeschöpft wird. 
  • Die Nachzahlung kann pro Jahr maximal so hoch sein wie der jährliche Maximalbeitrag an die 3. Säule. Man kann also in einem Jahr maximal das Doppelte des Maximalbeitrags einzahlen – die Hälfte als ordentlichen Beitrag, die andere Hälfte zur Schliessung von Lücken. 
  • Sobald mit dem Bezug der Gelder aus der 3. Säule begonnen wurde, ist es nicht mehr möglich, Beitragslücken zu schliessen. 

 

Welche Vorteile bringt es, dass man in die 3. Säule nachzahlen kann? 

Von den Nachzahlungen profitieren alle, die eine Lücke in der 3. Säule haben und sich die Nachzahlung von Beiträgen leisten kann. Folglich profitieren vor allem Personen mit hohem Einkommen. Ein weiterer Vorteil ist die grössere Flexibilität, da Lücken nun nachträglich geschlossen werden können. 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Nachzahlungen sind ab 2026 für Beitragslücken ab 2025. Ältere Lücken (bis 2024) können nicht geschlossen werden.

Der jährliche Nachzahlungsbetrag entspricht dem Maximalbeitrag von 7'258 CHF (Stand 2025). Damit können jährlich bis zu 14'516 CHF (regulär plus Nachzahlung) eingezahlt werden.

Voraussetzungen sind ein AHV-pflichtiges Einkommen im Jahr der Nachzahlung, die volle Ausschöpfung des regulären Maximalbeitrags und die Nachzahlung nur bis zum Rentenbezug.

 

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