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Häufige Fragen
Vier verschiedene Werte, die für dieselbe Immobilie stark voneinander abweichen:
- Verkehrswert (Marktwert) — der am Markt erzielbare Preis. Relevant beim Verkauf, bei Erbteilung und Scheidung.
- Amtlicher Steuerwert — der von der kantonalen Steuerbehörde festgelegte Wert, Basis für die Vermögenssteuer. Liegt in der Regel deutlich unter dem Verkehrswert, mit erheblichen Unterschieden je Kanton.
- Belehnungswert — der von der Bank für die Hypothekarvergabe angesetzte, absichtlich vorsichtige Wert.
- Versicherungswert (Gebäudeversicherung) — die Kosten für einen Wiederaufbau. Hat mit dem Marktwert nichts zu tun, weil der Landwert nicht enthalten ist.
Wer den Steuerwert als Verkaufspreis ansetzt, verkauft deutlich unter Wert. Wer den Versicherungswert nimmt, rechnet am falschen Objekt.
Warum ist der amtliche Steuerwert tiefer als der Marktwert?
Weil die Kantone den Steuerwert bewusst vorsichtig festlegen und ihn nicht laufend an den Markt anpassen. Die Bewertungsmethode, der Abschlag gegenüber dem Verkehrswert und der Revisionsrhythmus sind kantonal geregelt und unterscheiden sich erheblich. Ein Steuerwert, der seit Jahren nicht revidiert wurde, kann in einer Gemeinde mit stark gestiegenen Preisen weit unter dem heutigen Marktwert liegen. Für den Verkauf ist er deshalb kein brauchbarer Anhaltspunkt.
Was hat die Immobilienbewertung mit der Grundstückgewinnsteuer zu tun?
Die Grundstückgewinnsteuer wird auf der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den Anlagekosten erhoben — also Kaufpreis plus wertvermehrende Investitionen. Die Bewertung bestimmt den erwarteten Erlös und damit die Höhe der Steuerlast, die du beim Verkauf einplanen musst. Weil Steuersatz, Haltedauer-Rabatte und die Anerkennung wertvermehrender Investitionen kantonal geregelt sind, gehört diese Rechnung vor den Verkaufsentscheid, nicht danach.
Beeinflusst der Eigenmietwert die Bewertung meiner Immobilie?
Nein, nicht direkt. Der Eigenmietwert ist ein steuerlich zugerechnetes Einkommen für selbstgenutztes Wohneigentum und keine Grösse der Marktwertermittlung. Indirekt wirkt er dennoch: die steuerliche Behandlung von Wohneigentum beeinflusst die Zahlungsbereitschaft der Käufer und damit die Preise. Der beschlossene Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung ist deshalb marktrelevant, auch wenn er in keiner Bewertungsformel auftaucht.
Was ist der Eigenmietwert
Der Marktwert — im Fachjargon Verkehrswert — ist der Preis, der bei einem Verkauf unter normalen Marktbedingungen erzielbar wäre. Zur Ermittlung stehen in der Schweiz drei anerkannte Verfahren zur Verfügung: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Realwertverfahren. Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist das Vergleichswertverfahren führend, ergänzt durch eine Plausibilisierung über den Realwert. Massgebend sind der Standort, die Wohn- und Grundstücksfläche, Baujahr und Sanierungsstand, der Ausbaustandard sowie die tatsächlich erzielten Preise vergleichbarer Objekte in der Region.
Immobilienbewertungen: Welche Bewertungsmethode bei welcher Immobilie?
Welches Bewertungsverfahren passt zu meiner Immobilie?
Das hängt vom Objekttyp und vom Zweck der Bewertung ab.
- Vergleichswertverfahren — Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen zur Eigennutzung. Verlangt genügend vergleichbare Transaktionen im Umfeld.
- Ertragswertverfahren — vermietete Objekte und Renditeliegenschaften. Basis ist der nachhaltig erzielbare Netto-Mietertrag, kapitalisiert mit einem objektgerechten Zinssatz.
- Realwertverfahren — Spezialobjekte ohne Vergleichsbasis: denkmalgeschützte Bauten, sehr grosse oder atypische Liegenschaften. Formel: Neuwert minus Altersentwertung plus Landwert.
- Hedonische Bewertung — statistische Variante des Vergleichswertverfahrens, von den meisten Schweizer Banken für Standardobjekte eingesetzt.
Was ist die hedonische Bewertung und warum verwenden Banken sie?
Die hedonische Bewertung ist ein statistisches Modell, das eine Immobilie anhand hunderter abgeschlossener Transaktionen mit vergleichbaren Merkmalen bewertet. Sie zerlegt den Preis in einzelne Wertbeiträge — Lage, Fläche, Zimmerzahl, Baujahr, Ausbaustandard — und rechnet daraus einen Marktwert. Schweizer Banken schätzen das Verfahren, weil es schnell, reproduzierbar und für die Kreditvergabe standardisierbar ist. Seine Schwäche: es funktioniert nur dort gut, wo es viele Vergleichstransaktionen gibt. Bei aussergewöhnlichen Objekten in dünn gehandelten Gemeinden wird die Streuung erheblich.
Wie genau ist eine Online-Immobilienbewertung?
Eine Online-Bewertung liefert eine Bandbreite, keinen exakten Preis. Bei Standardobjekten in gut dokumentierten Gemeinden liegt die Abweichung zum später erzielten Verkaufspreis typischerweise im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Prozentbereich. Grösser wird die Abweichung bei:
- atypischen Objekten (sehr grosse Flächen, Sonderbauweise, gemischte Nutzung)
- Gemeinden mit wenigen Transaktionen pro Jahr
- Objekten im Baurecht oder mit Dienstbarkeiten
- stark abweichendem Sanierungsstand innerhalb desselben Baujahrgangs
Kein Online-Modell kennt Aussicht, Lärmbelastung, Grundrissqualität oder den tatsächlichen Zustand von Küche, Bad und Dach. Genau dafür ist die kostenlose Besichtigung durch einen lokalen Makler gedacht.
Warum weichen zwei Bewertungen derselben Immobilie voneinander ab?
Weil sie unterschiedliche Fragen beantworten. Ein Bankgutachten ermittelt einen konservativen Belehnungswert für die Kreditsicherheit. Eine Maklerbewertung ermittelt den am Markt erzielbaren Angebotspreis. Ein Verkehrswertgutachten eines Schätzungsexperten ermittelt einen gerichts- und behördenfesten Wert auf einen bestimmten Stichtag. Dazu kommen unterschiedliche Datenbestände, unterschiedliche Bewertungsstichtage und der Umstand, dass jede Bewertung eine Bandbreite hat und nicht eine Zahl.
Wie oft sollte ich meine Immobilie neu bewerten lassen?
Bei Verkaufsabsicht unmittelbar vor dem Markteintritt, weil der Angebotspreis auf aktuellen Marktdaten beruhen muss. Ohne Verkaufsabsicht genügt eine Aktualisierung alle ein bis zwei Jahre, häufiger nach einer grösseren Sanierung, einer Zonenplanänderung in der Gemeinde oder einer deutlichen Zinsbewegung.
Das hängt von der Art der Bewertung ab:
Online-Bewertung : Kostenlos (Erste Orientierung)
Maklerbewertung vor Ort : Kostenlos bei Verkaufsabsicht (Festlegung des Angebotspreises)
Hedonische Kurzbewertung über die Bank : Hypothekargespräch (Einige hundert Franken)
Verkehrswertgutachten eines Schätzungsexperten : vierstelliger Betrag (Gericht, Behörden, Erbteilung)
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Angaben werden nach schweizerischem Datenschutzrecht (DSG) bearbeitet und ausschliesslich für die Bewertung und die allfällige Kontaktaufnahme verwendet. Wir verkaufen keine Adressen an Dritte.
Welche Unterlagen brauche ich für eine genaue Bewertung?
Für die Online-Bewertung genügen Adresse, Objekttyp, Wohnfläche, Zimmerzahl und Baujahr. Für die Bewertung vor Ort helfen zusätzlich:
- Grundbuchauszug und Katasterplan
- Baupläne und Grundrisse
- Police der Gebäudeversicherung
- Belege zu Renovationen und Sanierungen der letzten Jahre
- GEAK, falls vorhanden
- bei Stockwerkeigentum: Reglement, Wertquote, Stand des Erneuerungsfonds
- bei vermieteten Objekten: Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung
Je vollständiger die Unterlagen, desto engere Bandbreite im Resultat.
Wie lange dauert eine Immobilienbewertung?
Die Online-Bewertung dauert wenige Minuten und liefert das Resultat direkt. Die Bewertung vor Ort durch einen lokalen Makler dauert etwa eine Stunde; den ausführlichen Bewertungsbericht erhalten Sie danach innerhalb weniger Arbeitstage.
Bin ich nach einer Bewertung zu etwas verpflichtet?
Nein. Die Bewertung ist kostenlos und unverbindlich. Es entsteht kein Mandat und keine Verkaufspflicht.
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