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Zweitwohnungen in der Schweiz

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 2 Minuten

Erfahren Sie, was Sie als Käufer, Eigentümer oder Verkäufer einer Zweitwohnung in der Schweiz wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze
  • In der Schweiz gelten Wohnungen als Zweitwohnungen, wenn sie nicht von Personen mit Wohnsitz in der entsprechenden Gemeinde genutzt werden. 
  • Seit Januar 2016 ist der Bau neuer Zweitwohnungen in Gemeinden mit Zweitwohnungsanteil über 20 % verboten, aber diese Beschränkungen wurden in der Frühjahrssession 2024 teilweise gelockert.
  • Zweitwohnungsbesitzer in der Schweiz müssen den Eigenmietwert und die Mieteinnahmen versteuern, können jedoch Gebäudeunterhalt und wertsteigernde Investitionen vom steuerbaren Einkommen abziehen. 

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Definition: Was ist eine Zweitwohnung? 

In der Schweiz bezeichnet man Wohnungen als Zweitwohnungen, wenn sie nicht von Personen mit Wohnsitz in der entsprechenden Gemeinde genutzt werden und nicht Berufs- oder Ausbildungszwecken dienen. Zweitwohnungen werden meist als Ferienwohnung genutzt bzw. vermietet. 

Meldepflicht bei einer Zweitwohnung

In einer Schweizer Gemeinde müssen alle Bewohner entweder als Niedergelassene (d.h. mit Hauptwohnsitz) oder als Aufenthalter registriert sein. Wer also eine Zweitwohnung oder einen Wochenaufenthalt in der Schweiz bezieht, muss sich bei der Einwohnerkontrolle anmelden. 

Rechtliche Rahmenbedingungen: Zweitwohnungsgesetz

Das Zweitwohnungsgesetz, bekannt als Lex Weber, wurde eingeführt, um den Bau neuer Zweitwohnungen und Ferienwohnungen in touristischen Gebieten zu begrenzen. Seit Januar 2016 ist daher der Bau neuer Zweitwohnungen in Gemeinden, wo der Anteil solcher Wohnungen über 20 Prozent liegt, verboten. 

In der Frühjahrssession 2024 hat das Parlament jedoch beschlossen, diese Beschränkungen teilweise zu lockern. So soll es wieder möglich sein, Zweitwohnungen, die vor dem 11. März 2012 errichtet wurden, bei einem Abriss mit Ersatzneubau oder bei einer Sanierung um bis zu 30 Prozent zu vergrössern. 

Zweitwohnung finanzieren

In der Regel gelten für eine Ferienwohnung strengere Belehnungskriterien als für einen Hauptwohnsitz. Meist verlangen die Banken mindestens 35–40 Prozent Eigenkapital. Ausserdem sind die Tragbarkeitskriterien in der Regel strenger, wenn man bereits eine Immobilie als Hauptwohnsitz besitzt. 

Aktueller Zweitwohnungsmarkt 

Seit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative hat sich der Markt für Zweitwohnungen zunehmend verknappt. Das hat in gewissen Regionen zu einem starken Anstieg der Preise für Zweitwohnungen geführt. 

Steuern als Zweitwohnungsbesitzer

  • Steuern sparen: Der Gebäudeunterhalt kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bei grossen Sanierungen lohnt es sich unter Umständen, die Arbeiten auf mehrere Jahre zu verteilen, um die Steuerprogression zu brechen. 
  • Grundstücksgewinnsteuer: Beim Verkauf einer Zweitwohnung wird die Grundstücksgewinnsteuer fällig. Wertsteigernde Investitionen und Verkaufsauslagen können vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden. In vielen Kantonen steigt die Steuer, wenn die Immobilie nur kurze Zeit in Besitz war. Im Gegensatz zu Erstwohnungen gibt es bei Zweitwohnungen keinen Steueraufschub durch einen Ersatzkauf. 
  • Eigenmietwert: Auch bei einer Zweitwohnung ist der Eigenmietwert als Einkommen zu versteuern, selbst wenn die Immobilie nicht das ganze Jahr über genutzt wird. Nur wenn die Zweitwohnung durchgehend vermietet ist, entfällt der Eigenmietwert. 
  • Mieteinnahmen: Werden Mieteinnahmen mit der Zweitwohnung erzielt, müssen diese als Einkommen versteuert werden. Der Eigenmietwert ist dann nur für die Zeitperioden steuerbar, in denen die Wohnung nicht vermietet ist. 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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Häufige Fragen

Eine Zweitwohnung ist eine Wohnung, die nicht von Personen mit Wohnsitz in der entsprechenden Gemeinde genutzt wird und nicht Berufs- oder Ausbildungszwecken dient, oft als Ferienwohnung. 

Seit Januar 2016 ist der Bau neuer Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Anteil von über 20 Prozent solcher Wohnungen verboten. Diese Beschränkungen wurden jedoch in der Frühjahrssession 2024 teilweise gelockert, um den Umbau bestehender Zweitwohnungen zu erleichtern. 

Zweitwohnungsbesitzer müssen den Eigenmietwert und eventuelle Mieteinnahmen versteuern, können aber Kosten für den Gebäudeunterhalt und wertsteigernde Investitionen vom steuerbaren Einkommen abziehen.

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