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Was sind Zwangsversteigerungen im Kanton Zürich?

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 4 Minuten

Wenn ein Eigentümer die Hypothekarzinsen nicht bezahlt, hat eine Bank das Recht, eine Immobilie zwangsversteigern zu lassen. Erfahren Sie alles zu Zwangsversteigerungen im Kanton Zürich.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Zwangsversteigerung kann im Kanton Zürich zur Anwendung kommen, wenn ein Eigentümer Konkurs geht oder die Hypothekarzinsen nicht bezahlt. 
  • Im Kanton Zürich wird eine Zwangsversteigerung in der Regel nur dann eingeleitet, wenn alle anderen Massnahmen erfolglos geblieben sind.
  • Die am häufigsten auftretenden Gründe, weshalb sich ein Eigentümer eine Immobilie nicht mehr leisten kann, sind Scheidung, Krankheit oder Invalidität oder der Verlust des Arbeitsplatzes.

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Was ist eine Zwangsversteigerung im Kanton Zürich? 

Die Zwangsversteigerung stellt das letzte Mittel dar, das einer Bank zur Verfügung steht, um eine Hypothekarforderung durchzusetzen. Im Kanton Zürich kann eine Zwangsversteigerung angewendet werden, wenn ein Eigentümer die Hypothekarzinsen nicht mehr begleichen kann und alle anderen Massnahmen erfolglos bleiben. 

Zwangsversteigerungen sind jedoch eher selten. Die Bank oder Versicherung wird immer bestrebt sein, alternative Lösungen zu finden, bevor sie eine Zwangsversteigerung beantragt. 

Die Zwangsversteigerung ist in der Verordnung über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG) verankert. 

 

Wann kommt es zu einer Zwangsversteigerung im Kanton Zürich? 

Die Ursache für eine Zwangsversteigerung liegt stets in einer ausstehenden Forderung seitens eines Gläubigers. Gründe wie mangelhafte Finanzplanung, Krankheit, Invalidität, Arbeitsplatzverlust oder Scheidung gehören zu den häufigsten Ursachen dafür, dass eine Immobilie für den Eigentümer finanziell nicht mehr tragbar ist. Falls der Hypothekarnehmer aufgrund finanzieller Schwierigkeiten die Hypothekarzinsen nicht begleichen kann, hat die Bank die Möglichkeit, beim örtlichen Betreibungsamt einen Antrag auf Grundpfandverwertung zu stellen. Dann kann es im Kanton Zürich zu einer Zwangsversteigerung kommen, wobei der Erlös an die Bank geht, die das Pfandrecht auf die Immobilie hat. 

In der Regel werden vor einer Zwangsversteigerung verschiedene Massnahmen ergriffen, mit denen die Bank oder Versicherung versucht, die Schuld einzufordern. Die Bank kann dem Eigentümer eine Finanzberatung anbieten, ihm einen Zahlungsaufschub gewähren oder ihn beim Verkauf der Immobilie unterstützen. 

Falls die Immobilie nicht mehr tragbar ist, ist ein privater Verkauf für alle Parteien die bessere Lösung als eine Zwangsversteigerung, da in den meisten Fällen am Markt ein höherer Verkaufspreis erzielt werden kann als bei einer Zwangsversteigerung. Erst wenn alle anderen Massnahmen ausgeschöpft sind oder der Schuldner die Zusammenarbeit verweigert, stellt die Bank einen Antrag auf Zwangsversteigerung.

 

Warum darf die Bank eine Immobilie im Kanton Zürich zwangsversteigern lassen? 

Der Begriff ‘Hypothek’ bezeichnet im Alltag meist den Kredit, den ein Immobilieneigentümer von einer Bank erhält, um den Kauf einer Immobilie zu ermöglichen. Tatsächlich handelt es sich bei einer Hypothek jedoch nicht um einen Kredit, sondern um ein Pfandrecht. Die Bank gewährt einen Kredit – eben den Hypothekarkredit oder die ‘Hypothek’ im alltäglichen Sprachgebrauch – und erhält im Gegenzug ein Pfandrecht an der Immobilie. Dieses Pfandrecht wird öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Im Falle des Zahlungsausfalls hat die Bank die Sicherheit, dass sie das mit der Hypothek belastete Objekt veräussern darf, um die ausstehende Forderung zu decken. 

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Pfandrecht dem Gläubiger kein Nutzungsrecht an der Immobilie gewährt. Die Bank oder Versicherung hat lediglich Anspruch auf den Erlös aus einer Zwangsversteigerung und nicht auf die Immobilie selbst. 

 

Wie läuft eine Zwangsversteigerung im Kanton Zürich ab? 

Wenn ein Hypothekarnehmer die Hypothekarzinsen nicht mehr bezahlen kann oder Konkurs anmeldet, kann die fragliche Immobilie versteigert werden. Eine Grundpfandverwertung mit Zwangsversteigerung beinhaltet im Kanton Zürich folgende Schritte: 

  • Die Bank beantragt die Zwangsversteigerung beim lokalen Konkurs- bzw. Betreibungsamt.  
  • Ein Gutachter bewertet die Liegenschaft. 
  • Das Konkurs- bzw. Betreibungsamt gibt den Termin für die Zwangsversteigerung öffentlich bekannt. Im Kanton Zürich werden Zwangsversteigerungen im kantonalen Amtsblatt und im schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert. 
  • Interessenten können vor Ort oder schriftlich und ohne Anmeldung mitbieten. 
  • Der Meistbietende erhält die Immobilie. 
  • Die Bank erhält den Erlös aufgrund des Pfandrechts.  

 

Kann man eine Zwangsversteigerung im Kanton Zürich abwenden? 

Eine Zwangsversteigerung kann im Kanton Zürich bis zum festgelegten Versteigerungstermin vermieden werden, wenn der Schuldner die gesamte Forderung des Gläubigers vollständig begleicht. Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen einer Zwangsversteigerung aufgrund eines Konkurses (Konkursverfahren) und einer Zwangsversteigerung infolge einer Betreibung des Hypothekarnehmers (Grundpfandverwertung):

  • Im Falle eines Konkurses werden sämtliche Vermögenswerte des Schuldners versteigert, und die Zwangsversteigerung kann nur dann abgewendet werden, wenn alle Schulden beglichen sind.
  • Bei einer Betreibung infolge Nichtbezahlung der Hypothekarzinsen wird ausschliesslich das mit der Hypothek belastete Objekt versteigert. Der Schuldner muss nur die Forderungen des Kreditgebers begleichen, um die Zwangsversteigerung zu verhindern. 

 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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