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Zwangsversteigerung im Kanton Solothurn – wichtige Informationen für Eigentümer

Von Benjamin Steiner
Lesezeit: 5 Minuten

In der Schweiz und im Kanton Solothurn darf ein Kreditgeber eine Immobilie zwangsversteigern zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kreditgeber ein Grundpfandrecht hat und der Eigentümer die Hypothekarzinsen nicht mehr bezahlen kann. Erfahren Sie, wie im Kanton Solothurn eine Zwangsversteigerung funktioniert und wie sie abgewendet werden kann.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Immobilie kann im Kanton Solothurn in einer Zwangsversteigerung verwertet werden, wenn ein Eigentümer die Hypothekarzinsen nicht bezahlt. 
  • Die häufigsten Gründe für eine Zwangsversteigerung sind Krankheit, Invalidität, Arbeitsplatzverlust, Scheidung oder schlechte Finanzplanung. 
  • Eine Zwangsversteigerung ist ein letztes Mittel, das nur verwendet wird, wenn alle anderen Massnahmen erfolglos geblieben sind. 

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Was ist eine Zwangsversteigerung im Kanton Solothurn? 

Die Zwangsversteigerung ist das letzte rechtliche Mittel, mit dem ein Gläubiger eine Hypothekarforderung durchsetzen kann. Diese Massnahme wird ergriffen, wenn der Eigentümer die Hypothekarzinsen nicht mehr begleichen kann und alle anderen Versuche, eine Einigung zu erzielen, erfolglos geblieben sind. 

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Zwangsversteigerungen verhältnismässig selten vorkommen. Banken oder Versicherungen sind stets darum bemüht, mit dem Eigentümer alternative Lösungen zu finden, bevor sie den Schritt zur Einleitung einer Zwangsversteigerung unternehmen. 

Die Zwangsversteigerung ist in der Verordnung über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG) verankert. 

 

Wann kommt es im Kanton Solothurn zu einer Zwangsversteigerung? 

Zu einer Zwangsversteigerung kommt es, wenn eine ausstehenden Forderung eines Gläubigers nicht beglichen wird. Im Falle einer Grundpfandverwertung ist der Gläubiger der Kreditgeber, also meist eine Bank oder Versicherung. Häufige Gründe für eine finanzielle Notlage des Eigentümers sind mangelhafte Finanzplanung, Krankheit, Invalidität, Arbeitsplatzverlust oder Scheidung, die dazu führen können, dass die Immobilie für den Eigentümer nicht mehr finanziell tragbar ist. 

Wenn der Hypothekarnehmer die Hypothekarzinsen nicht mehr begleichen kann, darf die Bank beim örtlichen Betreibungsamt einen Antrag auf Grundpfandverwertung stellen. Die Immobilie wird dann öffentlich versteigert, und der Kreditgeber erhält den Erlös aus der Zwangsversteigerung. 

Vor einer Zwangsversteigerung wird der Kreditgeber in der Regel verschiedene Massnahmen ergreifen, um die Schuld einzufordern. Die Bank oder Versicherung kann dem Eigentümer eine Finanzberatung anbieten, für einen bestimmten Zeitraum einen Zahlungsaufschub gewähren oder ihn beim Verkauf der Immobilie unterstützen. Ein privater Verkauf wird auch von den Finanzinstituten als die bevorzugte Lösung angesehen, da in einem Kanton wie Solothurn bei einer Zwangsversteigerung die Immobilie häufig unter dem Marktwert veräussert wird. Wirklich hohe Preise werden bei einer Zwangsversteigerung in der Regel nur in den Grosszentren erreicht. 

Eine Zwangsversteigerung wird daher meist erst beantragt, wenn alle anderen Massnahmen erschöpft sind oder der Schuldner die Zusammenarbeit verweigert. 

 

Warum darf die Bank eine Immobilie im Kanton Solothurn zwangsversteigern lassen? 

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird mit dem Begriff ‘Hypothek’ meistens der Kredit bezeichnet, den ein Immobilieneigentümer von einer Bank erhält, um einen Kauf zu finanzieren. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich bei einer Hypothek jedoch nicht um einen Kredit, sondern um ein Grundpfandrecht: Die Bank gewährt ein Darlehen und erhält im Gegenzug ein Pfandrecht an der Immobilie. Dieses Pfandrecht muss beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Im Falle eines Zahlungsausfalls gibt das Pfandrecht der Bank das Recht, das mit der Hypothek belastete Objekt zu veräussern, um die Schuld zu begleichen. 

Es ist wichtig zu betonen, dass ein Pfandrecht dem Gläubiger kein Nutzungsrecht an der Immobilie gewährt. Die Bank oder Versicherung hat lediglich Anspruch auf den Erlös aus einer Zwangsversteigerung, nicht jedoch auf die Immobilie selbst.

 

Wie läuft eine Zwangsversteigerung im Kanton Solothurn ab? 

Wenn ein Hypothekarnehmer die Hypothekarzinsen nicht mehr begleichen kann oder Konkurs anmeldet, kann die betreffende Immobilie im Kanton Solothurn zwangsversteigert werden (sogenannte Liegenschaftssteigerungen). Der Prozess einer Grundpfandverwertung mit Zwangsversteigerung umfasst im Kanton Solothurn die folgenden Schritte: 

  • Die Bank stellt einen Antrag auf Zwangsversteigerung beim örtlichen Konkurs- bzw. Betreibungsamt.
  • Ein Gutachter wird beauftragt, die Liegenschaft zu bewerten.
  • Das Konkurs- bzw. Betreibungsamt gibt den Termin für die Zwangsversteigerung öffentlich bekannt. Diese Information wird auf der Website des Kantons Solothurn unter der Kategorie ‘Betreibungsämter’ veröffentlicht. 
  • Interessenten haben die Möglichkeit, an der Versteigerung teilzunehmen. 
  • Der Meistbietende erhält den Zuschlag und wird somit Eigentümer der Immobilie.
  • Der Erlös aus der Zwangsversteigerung wird gemäss dem Pfandrecht an die Bank übergeben.

 

Lässt sich eine Zwangsversteigerung im Kanton Solothurn abwenden? 

Eine Zwangsversteigerung einer im Kanton Solothurn gelegenen Liegenschaft kann bis zum Versteigerungstermin vermieden werden, indem der Schuldner die gesamte Forderung des Gläubigers begleicht. Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen einer Zwangsversteigerung aufgrund eines Konkurses (sogenanntes Konkursverfahren) und einer Zwangsversteigerung infolge einer Betreibung des Hypothekarnehmers (sogenannte Grundpfandverwertung): 

Konkurs

Bei einem Konkursverfahren kommen alle Vermögenswerte unter den Hammer, inklusive Immobilien. Um die Zwangsversteigerung abzuwenden, müssen sämtliche Schulden beglichen werden. 

Grundpfandverwertung

Wenn ein Eigentümer die Hypothekarzinsen nicht mehr bezahlen kann, wird ausschliesslich das mit der Hypothek belastete Grundstück versteigert. Der Schuldner muss nur die Forderungen des Kreditgebers begleichen, um die Zwangsversteigerung zu verhindern, aber keine anderen Schulden. 

 

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Benjamin Steiner
Benjamin Steiner
Marketing Content Specialist

Benjamin hat einen Masterabschluss an der Universität Zürich und viele Jahre Erfahrung in der Erstellung und Redaktion von Texten. Für Neho und Strike recherchiert er aktuelle Ereignisse und Entwicklungen in der Immobilienbranche und erklärt sie unseren Blog-Lesern auf verständliche Weise.

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