Wer zahlt den Immobilienmakler beim Hausverkauf?
Wenn man ein Haus oder eine Wohnung verkauft und dazu einen Immobilienmakler beauftragt, muss man als Auftraggeber den Makler bezahlen. In der Schweiz darf der Makler keine Provision vom Käufer verlangen, wenn er vom Verkäufer beauftragt worden ist.
Wer zahlt den Immobilienmakler beim Kauf?
Als Käufer zahlt man in der Schweiz in den meisten Fällen keine Maklerprovision, weil die meisten Immobilienmakler vom Verkäufer beauftragt werden. Der Immobilienmakler darf vom Käufer nur dann einen Lohn verlangen, wenn der Käufer den Makler explizit mit der Suche nach einer Immobilie beauftragt hat.
Wer zahlt den Immobilienmakler bei der Vermittlung einer Mietwohnung?
Bei der Vermittlung einer Mietwohnung gilt ebenfalls das Bestellerprinzip. Das heisst, dass der Vermieter den Immobilienmakler bezahlt, wenn er diesen mit der Suche nach einem Mieter beauftragt hat. Hat umgekehrt der Mieter den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt, muss der Mieter den Makler zahlen.
Gesetzliche Grundlage: das Bestellerprinzip
In der Schweiz handelt der Immobilienmakler in der Regel im Auftrag des Verkäufers oder Vermieters. Die Maklerprovision wird daher vom Verkäufer oder Vermieter getragen. Nur wenn der Makler explizit vom Käufer beauftragt wurde, darf der Makler vom Käufer eine Provision verlangen.
Wenn ein Immobilienmakler gleichzeitig für den Käufer und Verkäufer arbeitet, liegt Doppelmäkelei vor (OR 415). In diesem Fall kann der Makler keine Provision für seine Arbeit verlangen. Doppelmäkelei ist in bestimmten engen Grenzen zulässig, so wenn der Makler Nachweismäkelei betreibt und beide Parteien über das Doppelmandat informiert sind.
Was ist die Maklerprovision?
Die Maklerprovision oder Courtage ist der Lohn, den ein Immobilienmakler für die Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie betrug früher oft einen Prozentsatz vom Verkaufspreis. Mittlerweile haben sich auch Festpreise etabliert. Die Provision ist vom Auftraggeber zu zahlen und normalerweise erst im im Erfolgsfall fällig.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Herkömmliche Immobilienmakler
Früher verrechneten alle Immobilienmakler eine prozentuale Provision für ihre Dienstleistungen. Diese Provision entspricht einem Prozentsatz des Verkaufspreises. Typisch sind rund 2–4 Prozent für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen.
Festpreismakler
Festpreismakler wie Neho verrechnen keine prozentuale Provision, sondern einen Festpreis unabhängig vom Wert der Immobilie. Damit sparen Haus- und Wohnungsverkäufer im Durchschnitt Zehntausende Franken an Provision.
Maximal zulässige Provision
Die Maklerprovision kann grundsätzlich frei verhandelt werden, da das Schweizer Recht keine Vorgaben zur maximal zulässigen Provision vorsieht. Gemäss OR Art. 417 gilt allerdings, dass der Richter auf Antrag die Provision herabsetzen kann, wenn sie unverhältnismässig ist.
Zusätzliche Kosten
Neben der Provision darf ein Immobilienmakler die Reisekosten, Insertionskosten und andere Ausgaben separat verrechnen. Bei einem Festpreismakler wie Neho sind diese Spesen im Festpreis inbegriffen.
Wann muss man den Immobilienmakler zahlen?
Als Auftraggeber muss man den Immobilienmakler immer dann zahlen, wenn er wesentlich zum Abschluss des Vertrages beigetragen hat. Das Gesetz unterscheidet die folgenden Voraussetzungen, unter denen ein Makler einen Lohn für seine Tätigkeit verlangen darf:
- Zuführungsmäkelei (der Makler bringt einen Interessenten mit dem Verkäufer in Kontakt),
- Vermittlungsmäkelei (der Makler ist ein Teil der Verhandlungen)
- Nachweismäkelei (der Makler benennt Möglichkeiten zum Vertragsabschluss)
